Praktische Studienzeiten (Pflichtpraktika)

Anforderungen an die Pflichtpraktika

Gem. § 27 JAPO müssen Studierende für die Zulassung zum schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS) die praktischen Studienzeiten absolviert haben, deren Anforderungen § 25 JAPO regelt. Danach haben Studierende an praktischen Studienzeiten im Umfang von drei Monaten teilzunehmen.

  • Jedes Praktikum muss mindestes einen Monat dauern (4 Wochen werden als 1 Monat angerechnet) und von einer Juristin bzw. einem Juristen betreut werden;
  • insgesamt müssen sich die Praktika auf mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht beziehen;
  • Praktika können sowohl im In- als auch Ausland absolviert werden.

Ihre Praktikumsstelle benötigt eine Bestätigung, dass es sich um Pflichtpraktikum handelt? Eine Pflichtpraktikumsbestätigung können Sie weiter unten über das entsprechende Formular beantragen.

Am Ende Ihres Praktikums erhalten Sie eine Bestätigung über die Absolvierung des Praktikums. Hierzu kann dieser Vordruck (PDF, 10 KB) verwendet werden.

Weitere Informationen rund um die Pflichtpraktika stellt das LJPA zur Verfügung.

Fragen rund um die Praktika beantwortet das Studienbüro.

Praktikumsbörse

Das Studienbüro bietet für alle Studierende eine Praktikumsbörse an. Dort können Kanzleien, Unternehmen und staatliche Einrichtungen freie Praktikumsplätze anbieten, auf welche sich alle Studierenden bewerben können.

Auch Nebenjobs mit juristischem Bezug werden dort aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass die Stellenangebote der juristischen Fakultät (z.B. studentische Hilfskräfte bei Lehrstühlen) unter Karriere und Stellenangebote zu finden sind.

Sie möchten einen Praktikumsplatz oder einen Nebenjob anbieten? Wenden Sie sich gerne an das Studienbüro.

Beantragung der Pflichtpraktikumsbestätigung