Juristische Fakultät
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Belegen von Lehrveranstaltungen

Wichtige Information zur Veranstaltungsanmeldung

Seit dem Sommersemester 2011 findet für den Bachelorstudiengang „Rechtswissenschaft als Nebenfach“ die Veranstaltungsanmeldung über das LSF, dem Veranstaltungs-Management-System der LMU statt. Für die Anmeldung zu LSF benötigen Sie Ihre LMU-Benutzerkennung.

Sollten Sie totz Beachtung der anhängenden Informationen Schwierigkeiten bei der Belegung von Lehrveranstaltungen haben, so wenden Sie sich bitte an die Fachstudienkoordinatorin.

I. Veranstaltungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt über das priorisierte Belegverfahren. Bei dieser Art der Veranstaltungsanmeldung wählen alle Studierende Ihre (Wahl-) Pflichtveranstaltungen. Dabei ist es nicht relevant, wann innerhalb der Belegfrist Sie sich anmelden! Das sogenannte "Windhund-Prinzip" – der schnellste bekommt den Platz – kommt damit NICHT zum Einsatz! Beim priorisierten Belegverfahren können Sie aus einem Pool von Veranstaltungen diejenigen auswählen, die Sie am liebsten besuchen möchten, und Alternativen angeben, wenn dies möglich ist. Nach dem Belegen nehmen Sie am automatischen Vergabeverfahren teil. Die Anmeldung ist so lang möglich, wie die Belegfrist angesetzt wurde. Danach wird die Anmeldung geschlossen und die Plätze werden automatisch verteilt. Ein Merkblatt zum priorisierten Belegverfahren können Sie herunterladen.

Bitte beachten Sie beim Belegen folgende Besonderheiten:

  1. Eine Teilnahme an Profilmodulen (Seminaren) ist nur bei dem Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen möglich (erfolgreiche Absolvierung des entsprechenden Basismoduls).
  2. Bei den Basis-/Aufbaumodulen erhalten Sie mit einem Platz für eine Übung auch gleichzeitig einen Platz für die zugehörige Vorlesung. Für das Basis-/Aufbaumodul ist daher lediglich die „Übung“ zu belegen.
  3. Das Belegen einer Veranstaltung ist NICHT gleich die Anmeldung zu einer Prüfung. Die Prüfungsanmeldung ist separat vorzunehmen (Frist siehe BA-Prüfungsamt/Prüfungsanmeldungen).

II. Belegfrist: 28.03.2023 - 11.04.2023

Ich weise Sie hiermit ausdrücklich auf § 22 Ihrer Prüfungs- und Studienordnung in der Fassung vom 11. März 2010 hin, der in Absatz 1 Satz 2 die Folge für die Versäumung der Belegungsfrist regelt:

Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.  Eine Fristverlängerung kann aufgrund des automatisierten Verfahrens grundsätzlich nicht gewährt werden!