Hauptstudium mit dem Ziel "Erste Juristische Prüfung" (Examen)
Einen Überblick über das Studium an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität finden Sie in dieser Broschüre (pdf, 2,8 MB)
Bewerbung und Zulassung
Bewerbung, Zulassung und Einschreibung zum Studium erfolgen nicht über die Fakultät sondern über die Studentenkanzlei sowie über www.hochschulstart.de. Hinweise dazu finden Sie hier
Studienbewerber, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen, müssen sich über das "Referat für internationale Angelegenheiten" bewerben. Generelle Informationen für Ausländische Studieninteressenten finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkungen, Numerus Clausus
Bis einschließlich des vierten Fachsemesters bestehen an dieser Fakultät Zulassungsbeschränkungen, wobei eine Zulassung für Studienanfänger nur zum Wintersemester möglich ist.
Weitere Informationen, insbesondere zum Numerus Clausus, finden Sie hier.
Grundstudium
Auch Studienortwechsler müssen das Grundstudium spätestens bis zum Ende des sechsten Fachsemesters nach den hiesigen Anforderungen abschließen. Ausnahmegenehmigungen oder Fristverlängerungen aufgrund des Studienortwechsels werden nicht erteilt. Studierende sind selbst für die fristgerechte Erbringung der erforderlichen Leistungsnachweise verantwortlich.
Schwerpunktbereichsstudium
An der Fakultät werden derzeit 10 Schwerpunktbereiche auf dem Weg zur Juristischen Universitätsprüfung angeboten.
Ausführliche Informationen