Juristische Fakultät
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Ausländische Programmstudierende

Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als eine der renommiertesten Juristischen Fakultäten in Deutschland beteiligt sich seit vielen Jahren am Erasmus+-Programm der Europäischen Union sowie an dem Swiss European Mobility-Programm mit fünf Universitäten in der Schweiz. Darüber hinaus bestehen Austauschvereinbarungen mit den Universitäten Edinburgh, Oxford und University College London.

Bilaterale Erasmus+-/GB-/SEMP-Vereinbarungen bestehen inzwischen mit 56 Partnerfakultäten in vielen Ländern Europas!

Weitere Vereinbarungen bestehen mit der Chuo University in Japan sowie der Seoul National University in Südkorea (Betreuung durch Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold).


Hier finden Sie Informationen für:

  • interessierte zukünftige Erasmus+-/UK-/SEMP-/LMUexchange-Studierende (Kontaktadressen für die Bewerbung an der LMU und Fristen)
  • bereits von der Heimatuniversität nominierte Erasmus+-/UK-/SEMP-/LMUexchange-Studierende


Für alle neuen Erasmus-/SEMP-/UK- und LMUexchange-Jura-Studierende findet jedes Semester kurz vor Vorlesungsbeginam ein Welcome Meeting statt:

Details zu Ort und Raum werden jeweils per E-Mail mitgeteilt


Für alle auftauchenden Fragen zu Vorlesungsprogrammen, ECTS-Credits, Learning Agreement sowie Academic Transcript of Records ist Frau Haustein jederzeit am besten per E-Mail erreichbar!

 

Kontaktadressen:

Prof. Dr. Stephan Lorenz

ERASMUS-/UK-/SEMP-Beauftragter der Juristischen Fakultät der LMU
Institut für Internationales Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München
Veterinärstr. 5 / III. Stock, Zimmer 310
D-80539 München

mail@stephan-lorenz.de

Brigitte Haustein

Beratung und Betreuung aller Erasmus-/UK-/SEMP-/LMUexchange-Incoming-Studierenden der Juristischen Fakultät
Veterinärstr. 5/III. Stock, Zimmer 309
D-80539 München
Tel. +49 (0) 89 2180 2722
Fax +49 (0) 89 2180 3796

Bevorzugt per E-Mail erreichbar unter:

Erasmus@jura.uni-muenchen.de

Gundula Pabst / Mira Ndrenika

Betreuung der Aufbaustudiengänge im Deutschen Recht (LL.M.) und im Europäischen
und Internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M.Eur.)
sowie Studienberatung für ausländische Juristen
Magisteramt der Juristischen Fakultät
Ludwigstr. 28, Rückgebäude, Zimmer 128
Tel. +49 (0) 89 2180 2768
Fax +49 (0) 89 2180 13985

g.pabst@jura.uni-muenchen.de
mira.ndrenika@jura.uni-muenchen.de

Claudia Gebhard / Pascale Lacoste 
(zentrale Administration der ERASMUS-/UK-/SEMP-Incoming-Studierenden aller Fakultäten)

Tithmalis Fahrmeir-Min (zentrale Administration der LMUexchange-Incoming-Studierenden aller Fakultäten)

International Office
Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
D - 80539 München
Tel. +49 (0) 89 2180 2799 (Erasmus)
Tel. +49 (0) 89 2180 3213 (LMUexchange)
Fax +49 (0) 89 2180 3136

erasmus-incoming@lmu.de

lmuexchange-incoming@lmu.de

 

Nach der offiziellen Nominierung Ihrer Heimatuniversität ist die Application für die LMU durchzuführen. Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sollten bis spätestens 15. Mai jeden Jahres (für das Wintersemester bzw. das gesamte Studienjahr) oder 15. November jeden Jahres (für das Sommersemester) an das International Office der LMU (Frau Gebhard/Frau Lacoste bzw. Frau Fahrmeir-Min) unter oben genannter Adresse zurückgeschickt werden.

 

 Vorlesungszeiten für das Studienjahr 2022/2023

  • Wintersemester (First Semester): 17.10.2022 - 10.2.2023
  • Sommersemester (Second Semester): 17.4.2023 - 21.7.2023
  • Vorlesungsfreie Tage im Wintersemester: 1.11.2022, 24.12.2022 - 6.1.2023
  • Vorlesungsfreie Tage im Sommersemester: 1.5.2023, 18.5.2023, 29.5.2023, 30.5.2023, 8.6.2023

 

Vorlesungszeiten für das Studienjahr 2023/2024

  • Wintersemester (First Semester): 16.10.2023 - 9.2.2024
  • Sommersemester (Second Semester): 15.4.2024 - 19.7.2024


I. Links zu verschiedenen Deutsch-Sprachkursen

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II. Empfehlungen für ausländische Erasmus-/UK-/SEMP-/LMUexchange-Studierende

Für das jeweilige Semester sind alle Veranstaltungen der Juristischen Fakultät mit detaillierten Zeit- und Personenangaben im LSF-Online-Vorlesungsverzeichnis zu finden.

Da alle Veranstaltungen in deutscher Sprache unterrichtet werden, sind für alle Exchange-Studierenden der Juristischen Fakultät ausreichende Deutschkenntnisse (CEFR B2) unerlässlich. Es besteht für Vorlesungen keine Anmeldepflicht, auch werden am Ende eines Semesters nicht zwingend Prüfungen abgenommen. Austausch-Studierende können sich nach regelmäßigem Besuch ihrer ausgewählten Vorlesungen von den entsprechenden Lehrpersonen prüfen lassen, um somit nach bestandener Prüfung die erforderlichen ECTS-Credits an ihrer Heimatuniversität nachweisen zu können. Eine Anmeldepflicht besteht  immer für Seminare, da diese in einem kleinen Kreis stattfinden und von jedem Studierenden ein Referat und eine schriftliche Hausarbeit von 20 bis 30 Seiten voraussetzen. Eine Anmeldung per E-Mail ist immer nötig für alle juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Kurse des Fachsprachenzentrums der Juristischen Fakultät während des Semesters sowie in der vorlesungsfreien Zeit (Ferienintensivkurse). Die Anmeldung ist immer zu richten an fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de

Nach Beendingung des Studienaufenthalts an der Juristischen Fakultät der LMU erhält jeder Erasmus-/UK-/SEMP-/LMUexchange-Studierende ein Transcript of Records, das alle erworbenen Leistungsnachweise aufführt und vom Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät unterzeichnet wird.

Es wird allen Exchange-Studierenden empfohlen, pro Semester 30 ECTS-Credits zu erzielen (abweichende Voraussetzungen der Heimatuniversität sind zu beachten!)

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III. ECTS-System für ausländische Erasmus-/UK-/SEMP-/LMUexchange-Studierende der Juristischen Fakultät

Hier finden Sie

Für die von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltungen werden folgende Anrechnungspunkte (Credits) vergeben:

VeranstaltungCredits
Vorlesung mit bestandener mündlicher Prüfung 2,0 ECTS-Credits pro Semesterwochenstunde (SWS)
Vorlesung aus dem Schwerpunktbereich mit Klausur (schriftlicher Prüfung) 3,0 ECTS-Credits pro SWS
Vorlesung aus dem Lehrprogramm LL.M.Eur. mit bestandenem angebotenen Leistungsnachweis 3,0 ECTS-Credits pro SWS
Spezifische Vorlesung für Ausländer mit bestandener Klausur 2,5 ECTS-Credits pro SWS
Repetitorium  zu einer besuchten Vorlesung für Ausländer 1,25 ECTS-Credits pro SWS
Seminar mit Vortrag und Seminararbeit 3,0 ECTS-Credits pro SWS
Grundkurs mit Klausur und Hausarbeit 3,0 ECTS-Credits pro SWS
Grundkurs mit Klausur aber ohne Hausarbeit 2,5 ECTS-Credits pro SWS
Fachsprachenkurs mit bestandener schriftlicher Prüfung 2,5 ECTS-Credits pro SWS
Fachsprachenkurs mit mündlicher Prüfung 2,0 ECTS-Credits pro SWS

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IV. Bewertung der Studienleistungen ausländischer Erasmus-/UK-/SEMP-/LMUexchange-Studierende

Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt sowohl nach der Noten– und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung als auch nach der europäischen Notenskala (ECTS Grading Scale). Dabei entsprechen folgende Noten dieser Skala:

Benotungsskala des 1.und 2. Juristischen Staatsexamens (bzw. des LL.M.- und Zertifikatsstudiums)ECTS - Benotungsskala
18 bis 12 Punkte A
11 bis 9 Punkte B
8 und 7 Punkte C
6 und 5 Punkte D
4 Punkte E
3 bis 0 Punkte: NICHT BESTANDEN FAIL

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V. Voraussetzungen für die Erlangung des Zertifikats über die Grundzüge des deutschen Rechts

Ansprechpartner:

Frau Mira Ndrenika/Frau Gundula Pabst
Magisteramt der Juristischen Fakultät
Ludwigstr. 28, Rückgebäude, Zimmer 128

Studienberatung: Dienstag 12.30 - 14.00 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit keine regelmäßigen Sprechstunden, nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Tel. +49 (0) 89 2180 2768
Fax +49 (0) 89 2180 13985

mira.ndrenika@jura.uni-muenchen.de/g.pabst@jura.uni-muenchen.de

Hier finden Sie die Zertifikatsordnung.

Ausländische Studierende ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können unter folgenden Voraussetzungen das Zertifikat über ein erfolgreiches Studium der Grundzüge des deutschen Rechts erwerben:

Der Aufenthalt in München muss sich auf Winter- und Sommersemester erstrecken!

  • Im Wintersemester müssen folgende drei Vorlesungen besucht und am Ende mit der entsprechenden Klausur erfolgreich abgeschlossen werden:
    • Einführung in das Bürgerliche Recht für ausländische Studierende (3-stündig)
    • Einführung in das Öffentliche Recht für ausländische Studierende (3-stündig)
    • Einführung in das Strafrecht für ausländische Studierende (2-stündig)
  • Zusätzlich zu diesen drei Vorlesungen müssen insgesamt 16 Semesterwochenstunden im Winter- und Sommersemester belegt werden.
  • Zu Beginn des Wintersemesters muss eine Anmeldung im Magisteramt der Juristischen Fakultät erfolgen; am Ende des Sommersemesters wird dort die Ausstellung des Zertifikats beantragt.
  • Alle besuchten Vorlesungen müssen nach Semestern differenziert in eine Belegliste eingetragen werden.