ERASMUS
Ihre Ansprechpartnerin an der Fakultät ist Frau Brigitte Haustein.
- Das Programm kurz vorgestellt
- Bewerbungsfristen
- Studienorte
- Die Bewerbung
- Genauere Informationen
- Erfahrungsberichte
I. Das Programm kurz vorgestellt
Für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU besteht die Möglichkeit, während eines Semesters oder eines ganzen Studienjahres im Rahmen des von der EU unterstützten ERASMUS+-Programms an einer ausländischen Partneruniversität, im Rahmen des Swiss-European Mobility Programms an einer schweizerischen Universität sowie an einer unserer drei Partneruniversitäten in Großbritannien zu studieren. Die Aufenthaltsdauer, die Vorlesungsauswahl, die Unterbringungsmöglichkeiten sowie weitere Angebote (z.B. Sprachkurse) sind von Universität zu Universität durchaus unterschiedlich.
Für alle ERASMUS+-/Swiss-European Mobility-/UK-Partneruniversitäten gilt aber, dass keine Studiengebühren erhoben werden. Die finanzielle Erasmus-Förderung aus Mitteln der EU beträgt für das akademische Jahr 2022/2023 zwischen 450€ und 600€ pro Monat je nach Zielland bzw. Ländergruppe, SEMP-Studierende erhalten 440 CHF pro Monat.
Von großem Vorteil ist, dass ERASMUS-Studierende nicht selbst mit der ausländischen Universität Kontakt aufnehmen oder sich Aufnahmeprüfungen unterziehen müssen, da die Auswahl und Studienplatzzusage durch den Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät der LMU erfolgt.
Es ist empfehlenswert, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes bei der Studentenkanzlei der LMU beurlauben zu lassen; da die Outgoing-Studierenden weiterhin an der LMU immatrikuliert bleiben, sind während des Urlaubssemesters ebenfalls der Grundbeitrag in Höhe von 75,- Euro sowie der Beitrag für das Semesterticket (77,30 Euro) zu entrichten.
Wichtig: Bis zu zwei Urlaubssemester, in denen an einer ausländischen juristischen Fakultät studiert wird, werden nicht als Fachsemester für den Freiversuch gezählt, sofern die Voraussetzungen aus § 37 JAPO erfüllt sind. Hierüber entscheidet das Landesjustizprüfungsamt (im Bayerischen Staatsministerium der Justiz) bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung.
Unter gewissen Voraussetzungen können ausländische juristische Leistungsnachweise im Rahmen des Jurastudiums an der LMU als eine Vorgerücktenübung, als Grundlagenseminar sowie als Pflichtsprachenschein nach § 24 JAPO angerechnet werden (siehe Teil I der ECTS-Ordnung der Juristischen Fakultät). Zudem ist eine Anrechnung auf die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung nach § 37 Abs.2 S.1 Nr.3 JAPO möglich.
Generelle Informationen des Referats Internationale Angelegenheiten der LMU zum Erasmus+-Programm
II. Bewerbungsfristen
Der Bewerbungstermin für alle Studienmöglichkeiten im Studienjahr 2023/2024 war 15.2.2023!
Im Moment stehen für das Winter- sowie Sommersemester 2023/24 Restplätze an diesen Universitäten zur Verfügung: Ankara, León, Neuchâtel, Karls-Universität Prag, Rijeka, Salamanca, Szeged, Türkisch-Deutsche Universität, Wroclaw
Bei Interesse sollte umgehend per E-Mail mit Frau Haustein Kontakt aufgenommen werden.
III. Studienorte
Während des Studienjahres 2022/2023 sowie 2023/2024 ist ein ERASMUS-/SEMP-/UK-Studienaufenthalt an folgenden ausländischen Universitäten möglich (zu allen Partneruniversitäten sind Erfahrungsberichte verfügbar):
Belgien
Katholieke Universiteit Leuven (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Université Libre de Bruxelles (1 Studienjahr, generelle Unterrichtssprache ist Französisch)
Finnland
Helsinki (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Frankreich
Université d´Aix-Marseille (1 Studienjahr)
Université de Bordeaux (1 oder 2 Semester)
Jean Moulin Lyon 3 (1 oder 2 Semester)
(Paris II: nur über den integrierten Studiengang München - Paris II)
Großbritannien (mit unseren drei Partneruniversitäten wurden einzelne neue Kooperationsverträge geschlossen)
University College London (1 Studienjahr)
Oxford (1 Studienjahr)
Edinburgh (1 Studienjahr)
Griechenland
Athen (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Thessaloniki (1 oder 2 Semester, englisch-/deutsch-/französisch-sprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Irland
Trinity College Dublin (1 Studienjahr)
Italien
Ferrara (1 oder 2 Semester, sowohl italienische als auch englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Modena (1 Semester)
Neapel (1 Semester)
Padua (1 oder 2 Semester)
Perugia (1 oder 2 Semester)
Rom "La Sapienza" (1 Studienjahr)
Triest (1 Semester)
Verona (1 oder 2 Semester)
Kroatien
Rijeka (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Zagreb (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Niederlande
Vrije Universiteit Amsterdam (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Groningen (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Nijmegen (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Utrecht (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Norwegen
Bergen (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Oslo (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Polen
Jagiellonen-Universität Krakau (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Wroclaw (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Warschau (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Portugal
Universität Lissabon (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Universität Nova Lissabon (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Coimbra (1 oder 2 Semester)
Porto (1 oder 2 Semester)
Schweden
Göteborg (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Lund (LMU-Partneruniversität im Rahmen des EUGLOH-Netzwerks -> finanzielle Förderung über das Erasmus+-Programm: 1 Studienjahr, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Uppsala (1 Studienjahr, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Schweiz
Fribourg (1 oder 2 Semester)
Genf (1 Studienjahr)
Lausanne (1 Studienjahr)
Neuchâtel (1 oder 2 Semester)
Zürich (1 Semester)
Slowenien
Ljubljana (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Spanien
Universität Barcelona (1 Studienjahr)
Universität Complutense Madrid (1 Studienjahr)
Salamanca (1 oder 2 Semester)
Toledo (1 oder 2 Semester)
León (1 oder 2 Semester)
Sevilla (1 Studienjahr)
Cordoba (1 oder 2 Semester)
Tschechische Republik
Karls-Universität Prag (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Türkei
Ankara (1 oder 2 Semester)
Bilgi Universität Istanbul (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Türkisch-Deutsche Universität (1 oder 2 Semester, Vorlesungssprachen sind Türkisch und Deutsch)
Ungarn
Eötvös Loránd Universität Budapest (ELTE) (1 oder 2 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
Szeged (1 Semester, englischsprachige Vorlesungen für Erasmus-Studierende)
IV. Die Bewerbung
Der Bewerbungstermin für alle ERASMUS+/SEMP-/UK-Studienmöglichkeiten während des kompletten Studienjahres 2023/2024 (d.h. für Aufenthalte über zwei Semester, Aufenthalte nur während des Wintersemesters 2023/2024 sowie Aufenthalte nur während des Sommersemesters 2024) war 15.2.2023
Aufgrund des starken Interesses und der hohen Nachfrage können Studierende mit Nebenfach Jura leider nur für mögliche Restplätze nach der generellen Bewerberauswahl berücksichtigt werden. Bei Interesse sollte Frau Haustein per E-Mail kontaktiert werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen waren in ausgedruckter Form (in einfacher Ausfertigung in Klarsichthülle) an den Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät, Prof.Dr.Stephan Lorenz, z.H. Frau Haustein, per Post (Poststempel 15.2.2023) zu senden:
- zentrales ONLINE-ERASMUS-Anmeldeverfahren des Referats Internationale Angelegenheiten (Bewerbungsfrist für Jura-Studierende: 15.2.2023)
- Deckblatt für das ERASMUS-Online-Anmeldeverfahren
- ONLINE-ERASMUS-Registrierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Juristischen Fakultät
(Beachte: Diese Registrierung per Kontaktformular ist gleichzeitig nötig als Nachweis zur Anmeldung für einen juristischen Fachsprachenkurs) - Nachweise über gute allgemeine Sprachkenntnisse in der entsprechenden Unterrichtssprache (Abiturzeugnis genügt)
- Nachweis eines rechtsterminologischen Kurses des Fachsprachenzentrums der Juristischen Fakultät entsprechend der Unterrichtssprache an der gewünschten Partneruniversität (Als Nachweis der englischen juristischen Fachsprachenkenntnisse sind die Großveranstaltungen "Introduction to American Law Terminology" und "Common Law Terminology" während der Vorlesungszeit sowie als Ferienkurse nicht ausreichend)
- ein einziges Motivationsschreiben (max. zwei Seiten) sowie tabellarischen Lebenslauf mit Foto
- Abiturzeugnis in Kopie (es ist keine beglaubigte Kopie nötig)
- Die im LSF-Portal ausgedruckte Leistungsübersicht der Juristischen Fakultät sowie ggf. weitere juristische Leistungsnachweise (z.B. Grundlagenseminar oder Rechtsinformatikkurse)
Bewerbungen für Trinity College Dublin sowie für unsere britischen Partneruniversitäten müssen enthalten:
- zentrales ONLINE-ERASMUS-Anmeldeverfahren des Referats Internationale Angelegenheiten (Bewerbungsfrist für Jura-Studierende: 15.2.2023)
- Deckblatt für das ERASMUS-Online-Anmeldeverfahren
- ONLINE-ERASMUS-Registrierung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Juristischen Fakultät
(Beachte: Diese Registrierung per Kontaktformular ist gleichzeitig nötig als Nachweis zur Anmeldung für einen juristischen Fachsprachenkurs) - Nachweise über sehr gute allgemeine Englischkenntnisse (Abiturzeugnis genügt)
- Nachweis eines englischen juristischen Fachsprachenkurses (im Rahmen der angebotenen englischsprachigen rechtsterminologischen Kurse des Fachsprachenzentrums der Juristischen Fakultät) Als Nachweis sind die Großveranstaltungen "Introduction to American Law Terminology" und "Common Law Terminology" während der Vorlesungszeit sowie als Ferienkurs nicht ausreichend!
- ein einziges Motivationsschreiben (max. zwei Seiten) sowie tabellarischen Lebenslauf mit Foto in englischer Sprache
- Abiturzeugnis in Kopie (es ist keine beglaubigte Kopie nötig)
- Die im LSF-Portal ausgedruckte Leistungsübersicht der Juristischen Fakultät sowie ggf. weitere juristische Leistungsnachweise (z.B. Grundlagenseminar oder Rechtsinformatikkurse)
- Nicht mehr nötig ist: Empfehlungsschreiben eines Hochschulprofessors