Hinweise zum Studienortwechsel
Hinweise für alle Studierenden, die an die Juristische Fakultät der LMU München wechseln möchten
Derzeit ist ein Wechsel an die Juristische Fakultät der LMU München nach dem vierten Fachsemester zulassungsfrei möglich.
Das Juristische Dekanat weist ausdrücklich darauf hin, dass auch die Studienortwechsler das Grundstudium (Grundkurse und Zwischenprüfung) normalerweise nach dem vierten und spätestens bis zum Ende des sechsten Fachsemesters nach den Münchener Anforderungen abschließen müssen sofern das Grundstudium nicht bereits an der abgebenden Universität vollständig abgeschlossen wurde. Ausnahmegenehmigungen oder Fristverlängerungen aufgrund des Studienortwechsels werden nicht erteilt. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Leistungsnachweise fristgerecht zu erbringen. Die Anrechnung von den von den Studierenden vor dem Wechsel an anderen Universitäten erbrachten Leistungen erfolgt im Einzelfall auf Antrag. Für die Anerkennung einer an einer anderen Universität abgelegten Prüfung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt und legen dort ihre Leistungsnachweise vor. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstudium an der abgebenden Universität bereits vollstädnig abegschlossen wurde. Ohne dass anrechnungsfähige Leistungen vorhanden sind, ist eine fristgerechte Erbringung der in München geforderten Zwischenprüfungsleistungen zwar theoretisch möglich, aber praktisch nahezu ausgeschlossen.
Bestätigungen für die Studentenkanzlei der LMU München für Studierende, die an die LMU in höhere Fachsemester wechseln wollen, werden nur ausgestellt, wenn ein Zeugnis von der bisherigen Universität im Original bzw. eine beglaubigte Kopie an das Zwischenprüfungsamt per Post geschickt wird.
Zum Ausstellen der Bescheinigung benötigen wir zusätzlich folgende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse.
Studierende, die nach dem sechsten Fachsemester an die LMU München wechseln wollen, müssen das Grundstudium an ihrer bisherigen Universität abgeschlossen haben.
Der nicht fristgerechte Abschluss des Grundstudiums führt zur Exmatrikulation. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte - rechtzeitig VOR dem geplanten Wechsel - an die Fachstudienberatung der Juristischen Fakultät.
Soweit zum Zeitpunkt des Wechsels das Grundstudium noch nicht abgeschlossen ist, ist der Wechsel aufgrund des in München herrschenden Grundkurssystems nur zum Wintersemester anzuraten. In München können die kleinen Scheine nur im Rahmen der Grundkurse erworben werden. Die Grundkurse erstrecken sich über ein ganzes Studienjahr (Winter- und Sommersemester) und können grundsätzlich nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Erteilung des Grundkurszeugnisses (kleiner Schein) erfolgt im Sommersemester nach einer erfolgreichen und kontinuierlichen Teilnahme am jeweiligen Grundkurs sowohl im Winter- als auch im Sommersemester. Die Zwischenprüfungsklausuren in den drei Hauptfächern werden ebenfalls im Rahmen der Grundkurse am Ende des Sommersemesters angeboten.
Ab dem WS 2012/13 ist Voraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunktstudium die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur in einem Grundlagenfach. Entsprechenden Leistungen an der abgebenden Universität werden in der Regel nach Vorlage des Leistungsnachweises anerkannt.
Weiterhin müssen alle Studierenden an der Juristischen Fakultät der LMU ein Grundlagenseminar erfolgreich ablegen. Dieses ist gleichzeitig Zulassungsvoraussetzung für die erste Prüfungsleistung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (Schwerpunktstudium - Schwerpunktseminar). Entsprechenden Leistungen an der abgebenden Universität werden in der Regel nach Vorlage des Leistungsnachweises anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass regelmäßig nur Leistungsnachweise, für die eine schriftliche Seminararbeit und ein mdl. Vortrag erforderlich waren, als gleichwertig betrachtet werden.
Grundlagenfach sowie Grundlagenseminar sollten möglichst bis zum 6. Fachsemester abgelegt sein; eine zwingende Regelung besteht jedoch nicht.
Online-Bewerbung und Immatrikulation erfolgen über die Studentenkanzlei der LMU München. Studierende, die vor dem 5. Fachsemester wechslen möchten , beachten bitte die geltende Zulassungsbeschränkung, das dadurch erforderliche Auswahlverfahren und die dafür geltenden Bewerbungsfristen (15. Januar bzw. 15. Juli eines Jahres).
Stand:
Oktober 2012