Schwerpunktbereich 8: Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht
Zuordnung zu Pflichtfach: Öffentliches Recht
Inhalt: Zum Schwerpunktbereich 8 zählen einerseits traditionelle Themen des Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsverfassungsrechts wie die unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand, das Gewerberecht oder das Subventionsrecht. Hinzugekömmen sind hier andererseits auch einige neue Materien, etwa das Vergabe- und das Regulierungsrecht, wobei bei diesen Spezialmaterien stets deren unions- und verfassungsrechtliche Grundlagen miteinbezogen werden. Im Hinblick auf die Vorbereitung für die Juristischen Staatsexamina erweist sich der Schwerpunktbereich 8 wegen seiner hohen Relevanz bezüglich des Pflichtstoffes im Öffentlichen Recht als ausgezeichnete Wahl.