Schwerpunktbereich 7: Internationales, Europäisches und Ausländisches Privat- und Verfahrensrecht
Zuordnung zu Pflichtfach: Zivilrecht
Inhalt: Im Zentrum dieses Schwerpunktbereiches steht die Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte aus dem Bereich des Zivilrechts. Im Rahmen des internationlen Verfahrensrechts geht es dabei zunächst um Fragen der internationalen Zuständigkeit deutscher und ausländischer Gerichte, der Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland bzw. umgekehrt, sowie deren Vollstreckung. Weitere Zentralmaterien sind Fragen des in einem grenzüberschreitenden Sachverhalts anwendbaren Rechts (Internationales Privatrecht) sowie bedeutende Materien des materiellen Einheitsrechts, d.h. international geltende Einheitsquellen wie das UN.Kaufrecht (CISG) und das internationale Unternehmensrecht.