Schwerpunktbereich 6: Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und Europäisches Steuerrecht
Zuordnung zu Pflichtfach: Öffentliches Recht und Zivilrecht
Inhalte: Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Vorgaben, denen das Steuerrecht als Eingriffsrecht genügen muss, hat es vielfältige Verbindungen zu anderen Rechtsgebieten: so zum Handelsrecht, zur VwGO und zum VwVfG, zum Gesellschaftsrecht, zum Sozialrecht, zum Europarecht und zum Völkerrecht. Zum Inhalt des Schwerpunkts gehören: Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts, Einkommensteuerrecht, Abgabenordung, Europäisches Steuerrecht, Internationales Steuerrecht, Unternehmensteuerrecht I (Bilanzrecht und Personenunternehmen) und II (Körperschaften und Umwandlungssteuerrecht), Umsatzsteuerrecht, Kapitalgesellschaftsrecht, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht. Steuerrechtliche Fragestellungen werden in Bayern stets in der 11. Klausur des Zweiten Staatsexamens geprüft. Die Berufsaussichten für steuerlich vorgebildete Juristen sind sehr gut. Spezialisten auf diesem spannenden und beratungsintensiven Gebiet sind rar und äußerst gefragt.
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