Schwerpunktbereich 5: Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht
Zuordnung zu Pflichtfach: Zivilrecht
Inhalt: Der Schwerpunktbereich 5 befasst sich mit dem Arbeitsrecht im Unternehmen, insbesondere Arbeitsvertragsschluss, arbeitsrechtlicher Bestandsschutz, Unternehmensumstrukturierung und Betriebsübergang und Insolvenzarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht mit Fragen aus dem Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, der arbeitsrechtlichen Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieb, den Grundzügen des Sozialversicherungsrechts sowie dem Arbeitsgerichtsprozess.
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