Schwerpunktbereich 1: Grundlagen der Rechtswissenschaft
Zuordnung zu Pflichtfach: Zivilrecht
Inhalt: Was die Beschäftigung mit dem Recht zur Wissenschaft macht, ist die Anwendung einer bestimmten Methode, der unvoreingenommene Blick auf die historische und gesellschaftliche Bedingtheit des Rechts und seiner Anwender, die Frage nach seinem letzten Geltungsgrund. Im Schwerpunktbereich 1 werden die Fächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Kirchenrecht zusammengeführt. Er ermöglicht es, das Jurastudium nachhaltig mit geistes- und sozialwissenschaftlichen Interessen zu vereinen.