Magister- und Promotionsamt der Juristischen Fakultät, Diplomierungsangelegenheiten

Verantwortlich für Aufbaustudiengänge (LL.M.)

Mira Ndrenika

Verwaltungsangestellte

Gundula Pabst

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Verantwortlich für Promotionen

Doris Kohlmann

Verwaltungsangestellte

Gundula Pabst

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Kontakt

Adresse
Raum 128
Ludwigstr. 28 (Rückgebäude)
80539 München
Postanschrift
LMU
Juristische Fakultät
Magister- u. Promotionsamt
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Erreichbarkeit
Parteiverkehr
Mo. - Do. 10:00 - 12:00 Uhr

Studienberatung (während der Vorlesungszeit)
Di. 12:30 - 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin, bevor Sie uns aufsuchen.

Ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die in München promovieren wollen, wenden sich bitte in allen die Zulassung betreffenden Fragen zunächst an Frau Gundula Pabst.

Diplomierung

Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München auf Antrag den akademischen Grad „Diplom-Juristin Univ.“ bzw. „Diplom-Jurist Univ.". Die Voraussetzungen richten sich nach der Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist sowie der Änderungssatzung vom 28.September 2012.

Die Ordnung sowie die Änderungssatzung sind hier hinterlegt und abrufbar.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist, wer

  • erfolgreich die Erste Juristische Prüfung/Erste Juristische Staatsprüfung am Prüfungsort München abgelegt hat und
  • unmittelbar vor der Meldung zum Staatsexamen mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert hat.

Der Hochschulgrad kann auch rückwirkend verliehen werden an alle Absolventinnen und Absolventen, die ihr Erstes Juristisches Examen seit dem 3. Oktober 1990 bestanden haben. Die Verleihung des Titels ist ausgeschlossen, wenn der oder die Berechtigte bereits anderweitig einen vergleichbaren Titel auf der Basis des Ersten Juristischen Staatsexamens/der Ersten Juristischen Prüfung erworben oder beantragt hat. Die für die Antragstellung einzuhaltenden Fristen sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung.

Antragsverfahren

Der Antrag bedarf der Schriftform. Er ist an den Dekan der Juristischen Fakultät, Stichwort „Diplomjuristin/Diplomjurist“ zu richten. Bitte verwenden Sie ausschließlich das auf unserer Internetseite hinterlegte Antragsformular (PDF, 250 KB).

Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von € 30,-- erhoben. Diese ist vor der Antragstellung auf das Konto der Staatsoberkasse Bayern bei der Bayerischen Landesbank, IBAN: DE53 7005 0000 0000 0248 68 / BIC: BYLADEMMXXX zu überweisen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte den Code 4200.0313.8519 und danach Ihren Namen an.

Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie die Versicherung. Als Anlagen sind beizufügen:

  • eine Studienverlaufsbescheinigung (bei bestehender Immatrikulation über das LSF abrufbar; ansonsten über die Studentenkanzlei erhältlich) oder eine amtlich beglaubigte Kopie des Studienbuchs zum Nachweis, dass Sie unmittelbar vor der Meldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung/Ersten Juristischen Prüfung mindestens zwei Semester an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert haben. Die Seiten 2 bis 7 des Studienbuchs müssen komplett vorgelegt werden, auch wenn sie keine Eintragungen enthalten.
  • eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Examenszeugnisses über die Erste Juristische Staatsprüfung/Erste Juristische Prüfung am Prüfungsort München (diese erhalten Sie dann zusammen mit dem Diplom zurück)
  • die Kopie des Einzahlungsbelegs/Überweisungsnachweises für die Verwaltungsgebühr,
  • ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag im Format DIN C 4. Innerhalb Deutschlands beträgt das Porto derzeit € 1,60. Umschläge die kleiner als DIN C 4 sind, sollten nicht verwendet werden, da die Urkunde im Format DIN A 4 sonst gefaltet werden muss. Bitte verwenden Sie nur VERSTÄRKTE Umschläge! Bei Beschädigung der Urkunde durch die Post wird grundsätzlich keine neue Urkunde ausgestellt!

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Nach Ausstellung der Urkunde wird Ihnen diese auf dem Postwege zugesandt. Bitte planen Sie für die Bearbeitung und den Versand ein Zeitfenster von circa zwei Wochen ein.

Rückfragen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Magister- und Promotionsamt der Juristischen Fakultät, das auch die Diplom-Urkunden ausstellt.