Juristische Fakultät
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Zwischenprüfung


Ansprechpartnerin:   Dr. Britta Wolff
                                  zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de

Vertretung:               Gundula Pabst
                                  g.pabst@jura.uni-muenchen.de                                


Büro:                          Wioletta Eckert
                                  Tel.: +49 (0)89 / 2180 2868
                                  Fax: +49 (0)89 / 2180 13530
                                  zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de

Bei Anfragen falls vorhanden die Matrikelnummer angeben.
Vorher bitte FAQs, Prüfungsordnung und Informationen auf der Homepage beachten!

Postanschrift
Prof.-Huber-Platz 2
Zimmer V 103 - Zugang über Lehrturm/U-Bahnaufgang Ludwigstraße
80539 München

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Öffnungszeiten: 

  • telefonische Erreichbarkeit (ganzjährig)
    Mo - Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
    Di + Do 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Parteiverkehr (nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail)
    Di + Do 09:00 bis 12:00 Uhr
  • Studienberatung bei Frau Dr. Britta Wolff:
    Die Sprechstunde findet derzeit nach Vereinbarung persönlich oder per Zoom statt.
    Telefonische Sprechzeiten Di bis Do, 9.30 - 11.30 Uhr; Mo und Fr 14.00 - 16.00 Uhr
  • Beratung rund um das Examen und zur Vorbereitung auf die Abschlussklausur im Schwerpunktbereich und die Staatsexamensklausuren bei Frau Dr. Katrin Bayerle:
    siehe Münchner Examenstraining
    nähere Info siehe auch im Podcast

 

Die Ablegung einer Klausur im Sachenrecht ist nur für Studierende verpflichtend, die erstmals zum Wintersemester 2022/2023 oder später in den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung an der Ludwig-Maximilians-Universität München immatrikuliert werden.

ACHTUNG!
Ab dem Wintersemester 2009/2010 gilt für den Studiengang Jura, mit dem Abschlussziel Erste Juristische Prüfung, eine Zulassungsbeschränkung bis einschließlich 4. Fachsemester.

Prüfungsausschuss für die Zwischenprüfung:

Allgemeine Zulassung zur Zwischenprüfung
(eine einmalige Anmeldung über das LSF-Online-Portal während des gesamten Jurastudiums)

Zeitraum: 17.04.2023 - 02.05.2023
online Selbstbedienung
Skript für die Handhabung der Selbstbedienung
Bitte die Zulassung unter dem Button "Prüfungsan- und abmeldung" durchführen!

Stand: Januar 2023

Anmeldung zu den Teilprüfungen der Zwischenprüfungnur im Sommersemester möglich!

Für jede Teilprüfung ist eine gesonderte Anmeldung durchzuführen!
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das LSF-Online-Portal! Bitte die Anmeldung unter dem Button "Prüfungsan- und abmeldung" durchführen!
Stand: 22.02.2022

Anmeldung zu den Übungen für Fortgeschrittene

Zeitraum: 17.04.2023 - 02.05.2023

Bitte die Anmeldung unter dem Button "Prüfungsan- und abmeldung" durchführen!
Stand: Januar 2023

Wiederholung der Grundkurse

siehe Merkblatt
Alle Studierende, die einen bzw. mehrere Grundkurse nicht bestanden haben, werden unabhängig vom Fachsemester zur Wiederholung der Grundkurse automatisch angemeldet.

Teilprüfung der Zwischenprüfung

Prüfungstermine finden Sie hier.

Listen der Korrektoren.

Einsichtnahme und Remonstrationsfristen der Zwischenprüfungsklausuren SoSe 2023 Termin 01

Einsichtnahme und Remonstrationsfristen der Zwischenprüfungsklausuren SoSe 2023 Termin 02

Die Studierende können im LSF-Online-Portal eine Leistungsübersicht "Kontoauszug" ihrer bisher erbrachten Leistungen abrufen.

Formulare

Formulare rund um die Zwischenprüfung und VÜ finden Sie hier.

Ergebnisse der Zwischenprüfung

Sobald Ergebnisse vorliegen, sind diese ausschließlich im LSF-Online-Portal ersichtlich.

Informationen zum Rücktritt von Prüfungen wegen Krankheit finden Sie hier.

Fristen

Anmeldung zur Teilprüfung

Studierende im 4. Semester (bzw. 5. Semester), die sich nicht für die Teilprüfungen der Zwischenprüfung angemeldet haben, versäumen nach § 35 PrüStuO die Frist. Eine Fristversäumnis bedeutet, dass der fehlende Versuch als nicht bestanden/nicht teilgenommen gewertet wird.

Wiederholungsklausuren

Studierende des 4., 5. und 6. Semesters die durch Krankheit verhindert waren an einer oder mehreren Zwischenprüfungsklausuren teilzunehmen, müssen sich zur Wiederholungsklausur anmelden, um ein Fristversäumnis gemäß § 35 PrüStuO zu vermeiden.