Zwischenprüfung
Ansprechpartnerin: Dr. Britta Wolff
zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de
Vertretung: Gundula Pabst
g.pabst@jura.uni-muenchen.de
Büro: Wioletta Eckert
Tel.: +49 (0)89 / 2180 2868
Fax: +49 (0)89 / 2180 13530
zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de
Bei Anfragen falls vorhanden die Matrikelnummer angeben.
Vorher bitte FAQs, Prüfungsordnung und Informationen auf der Homepage beachten!
Postanschrift
Prof.-Huber-Platz 2
Zimmer V 103 - Zugang über Lehrturm/U-Bahnaufgang Ludwigstraße
80539 München
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Öffnungszeiten:
- telefonische Erreichbarkeit (ganzjährig)
Mo - Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di + Do 14:00 bis 16:00 Uhr - Parteiverkehr (nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail)
Di + Do 09:00 bis 12:00 Uhr - Studienberatung bei Frau Dr. Britta Wolff:
Die Sprechstunde findet derzeit nach Vereinbarung persönlich oder per Zoom statt.
Telefonische Sprechzeiten Di bis Do, 9.30 - 11.30 Uhr; Mo und Fr 14.00 - 16.00 Uhr - Beratung rund um das Examen und zur Vorbereitung auf die Abschlussklausur im Schwerpunktbereich und die Staatsexamensklausuren bei Frau Dr. Katrin Bayerle:
siehe Münchner Examenstraining
nähere Info siehe auch im Podcast
Die Ablegung einer Klausur im Sachenrecht ist nur für Studierende verpflichtend, die erstmals zum Wintersemester 2022/2023 oder später in den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung an der Ludwig-Maximilians-Universität München immatrikuliert werden.
ACHTUNG!
Ab dem Wintersemester 2009/2010 gilt für den Studiengang Jura, mit dem Abschlussziel Erste Juristische Prüfung, eine Zulassungsbeschränkung bis einschließlich 4. Fachsemester.
Prüfungsausschuss für die Zwischenprüfung:
- Professor Dr. Hans Christoph Grigoleit, Vorsitzender
- Professor Dr. Hans-Georg Hermann
- Professor Dr. Jens Kersten
- Professor Dr. Helmut Satzger
Allgemeine Zulassung zur Zwischenprüfung
(eine einmalige Anmeldung über das LSF-Online-Portal während des gesamten Jurastudiums)
Zeitraum: 17.04.2023 - 02.05.2023
online Selbstbedienung
Skript für die Handhabung der Selbstbedienung
Bitte die Zulassung unter dem Button "Prüfungsan- und abmeldung" durchführen!
Stand: Januar 2023
Anmeldung zu den Teilprüfungen der Zwischenprüfung - nur im Sommersemester möglich!
Für jede Teilprüfung ist eine gesonderte Anmeldung durchzuführen!
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das LSF-Online-Portal! Bitte die Anmeldung unter dem Button "Prüfungsan- und abmeldung" durchführen!
Stand: 22.02.2022
Anmeldung zu den Übungen für Fortgeschrittene
Zeitraum: 17.04.2023 - 02.05.2023
Bitte die Anmeldung unter dem Button "Prüfungsan- und abmeldung" durchführen!
Stand: Januar 2023
Wiederholung der Grundkurse
siehe Merkblatt
Alle Studierende, die einen bzw. mehrere Grundkurse nicht bestanden haben, werden unabhängig vom Fachsemester zur Wiederholung der Grundkurse automatisch angemeldet.
Teilprüfung der Zwischenprüfung
Prüfungstermine finden Sie hier.
Listen der Korrektoren.
Einsichtnahme und Remonstrationsfristen der Zwischenprüfungsklausuren SoSe 2023 Termin 01
Einsichtnahme und Remonstrationsfristen der Zwischenprüfungsklausuren SoSe 2023 Termin 02
Die Studierende können im LSF-Online-Portal eine Leistungsübersicht "Kontoauszug" ihrer bisher erbrachten Leistungen abrufen.
Formulare
Formulare rund um die Zwischenprüfung und VÜ finden Sie hier.
Ergebnisse der Zwischenprüfung
Sobald Ergebnisse vorliegen, sind diese ausschließlich im LSF-Online-Portal ersichtlich.
Informationen zum Rücktritt von Prüfungen wegen Krankheit finden Sie hier.
Fristen
Anmeldung zur Teilprüfung
Studierende im 4. Semester (bzw. 5. Semester), die sich nicht für die Teilprüfungen der Zwischenprüfung angemeldet haben, versäumen nach § 35 PrüStuO die Frist. Eine Fristversäumnis bedeutet, dass der fehlende Versuch als nicht bestanden/nicht teilgenommen gewertet wird.
Wiederholungsklausuren
Studierende des 4., 5. und 6. Semesters die durch Krankheit verhindert waren an einer oder mehreren Zwischenprüfungsklausuren teilzunehmen, müssen sich zur Wiederholungsklausur anmelden, um ein Fristversäumnis gemäß § 35 PrüStuO zu vermeiden.