Hilfsmittel zur studienabschließenden Prüfung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung
Zugelassene Hilfsmittel (Stand 01. Januar 2023)
- Für die studienabschließende Prüfung der Juristischen Universitätsprüfung ab dem Termin 2022/2 werden die folgenden Hilfsmittel zugelassen.
- Von den zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen, sofern nicht für einzelne Hilfsmittel etwas anderes bestimmt ist. Die bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen können zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen bereits einsortiert sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.
- Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen.
- Für die Beschaffenheit der Hilfsmittel gelten die Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Justiz – Landesjustizprüfungsamt – für die Erste Juristische Staatsprüfung, Punkte 4.1 – 4.3 der Hilfsmittelverordnung EJS (2038.3.3.2-J) vom 16. Oktober 2008 (Az.: PA - 2230 - IX - 9167/2008), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. März 2022 (Az.: PA - 2230 - IX - 7612/2021) entsprechend. Diese lauten:
4.1 Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
4.2 Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässigen Hilfsmitteln beigegeben werden.
4.3 Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese ausschließlich Gesetzesbezeichnungen und Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.
Erwägungsgründe zu EU-Rechtsakten werden im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (!) als Normen im Sinne dieser Hilfsmittelbekanntmachung verstanden.
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Soweit zur Lösung der Prüfungsaufgaben Normen erforderlich sind, die nicht in einem zulässigen Hilfsmittel abgedruckt sind, werden diese der Aufgabenstellung beigelegt.
Generell für alle Schwerpunktbereiche sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
- Habersack, Deutsche Gesetze, Loseblatt (ohne Ergänzungsband) oder Gesamttextausgabe Nomos (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht)
Zusätzlich sind abhängig vom Schwerpunktbereich folgende Hilfsmittel zugelassen:
Schwerpunktbereich 1, 1.1 und 1.2
- Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (ohne Ergänzungsband)
Schwerpunktbereich 2, 2.1 und 2.2
- Beck-Texte (dtv) „Strafgesetzbuch: StGB“ (Band 5007)
- Beck-Texte (dtv) „Strafprozessordnung: StPO“ (Band 5011)
- Beck-Texte (dtv) „Strafvollzugsgesetze: StVollzG“ (Band 5523)
- Beck-Texte (dtv) „Jugendrecht: JugR“ (Band 5008)
- Europäisches und Internationales Strafrecht, Vorschriftensammlung, Esser (Hrsg.), C.F. Müller Verlag
- Europarecht, Textausgabe Nomos Verlag
Schwerpunktbereich 3
- Europarecht, Textausgabe Nomos Verlag
- Beck-Texte (dtv) „Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR“ (Band 5009)
- Beck-Texte (dtv) „Patent- und Designrecht: PatR“ (Band 5563)
- Beck-Texte (dtv) „Urheber- und Verlagsrecht: UrhR“ (Band 5538)
- Geistiges Eigentum, Vorschriftensammlung zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Mohr Siebeck Verlag, Förster/Uhrich/Zech (Hrsg.)
Schwerpunktbereich 4
- Europarecht, Textausgabe Nomos Verlag
- Beck-Texte (dtv) „Gesellschaftsrecht: GesR“ (Band 5585)
- Beck-Texte (dtv) „Kapitalmarktrecht: KapMR“ (Band 5783)
Schwerpunktbereich 5
- Aichberger, Sozialgesetzbuch (ohne Ergänzungsband)
- Beck-Texte (dtv) „Arbeitsgesetze: ArbR“ (Band 5006)
- Beck-Texte (dtv) „Sozialgesetzbuch mit Sozialgerichtsgesetz: SGB“ (Band 5024)
Schwerpunktbereich 6
- Beck`sche Textausgaben Steuergesetze (C.H. Beck-Verlag)
- Beck`sche Textausgaben Aktuelle Steuertexte (C.H. Beck-Verlag) *)
- Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (ohne Ergänzungsband)
- Kalender
Von dem mit *) gekennzeichneten Hilfsmittel dürfen abweichend von der allgemeinen Regelung zwei verschiedene Auflagen mitgebracht und verwendet werden.
Schwerpunktbereich 7
- Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Beck’sche Textausgaben
Schwerpunktbereich 8
- Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (ohne Ergänzungsband)
- Ziegler/Tremel, Gesetze des Freistaates Bayern
- Europarecht, Textausgabe Nomos Verlag
- Öffentliches, Privates und Europäisches Wirtschaftsrecht, Textsammlung, Helge Sodan (Hrsg.), Nomos Verlag
Schwerpunktbereich 9
- Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (ohne Ergänzungsband) oder Textausgabe Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland C.F. Müller-Verlag oder Textausgabe Öffentliches Recht Nomos-Verlag
- Sartorius Band II, Internationale Verträge
- Ziegler/Tremel, Verwaltungsgesetze des Freistaates Bayern oder Textausgabe Staats- und Verwaltungsrecht Freistaat Bayern C.F. Müller-Verlag oder Textausgabe Landesrecht Bayern Nomos-Verlag
- Europarecht, Textausgabe Nomos Verlag
- Völkerrecht, Textausgabe Nomos Verlag
Schwerpunktbereich 10
- Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (ohne Ergänzungsband) oder Beck-Texte (dtv) „Grundgesetz: GG“ (Band 5003)
- Medizin- und Gesundheitsrecht, Vorschriftensammlung, Andreas Spickhoff (Hrsg.), C.F. Müller Verlag
- Beck-Texte (dtv) „Sozialgesetzbuch mit Sozialgerichtsgesetz: SGB“ (Band 5024)
Hilfsmittel zur studienabschließenden Prüfung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (pdf-Format, 143 KB)