Prof. Zöller erneut in den DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht berufen
Die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Frau Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, hat Prof. Dr. Mark A. Zöller mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 für eine weitere Amtszeit in den DAV-Gesetzgebungsausschuss Gefahrenabwehrrecht berufen. Professor Zöller wird dort im Zeitraum vom 1.1.2023 bis zum 1.12.2026 als sog. Ständiger Gast die Perspektive der Wissenschaft bei der Begutachtung und Bewertung aktueller Gesetzesvorhaben einbringen.