Juristische Fakultät
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Grundkurs ÖR II (A-G)

Lehrveranstaltungstyp:
Dozent(en): Lehner Roman
Veranstaltungsnummer: 03006
Zeit und Ort: Di. 26.4.–26.7.2022, 14–16 Uhr c.t., A 030 (Audi Max) Mi. 27.4.–27.7.2022, 14–16 Uhr c.t., B 201

Informationen und Hinweise

Informationen und Hinweise

Bitte besuchen Sie diese Seite regelmäßig, um sich über wichtige Fristen sowie etwaige aktuelle Änderungen zu informieren.

I. Aktuelles

Den Moodle-Kurs des Grundkurses finden Sie hier. Bitte schreiben Sie sich in den Grundkurs über Moodle ein, sofern Sie in der Namensgruppe A–G sind.

Wenn Sie im Sommersemester die Zwischenprüfung wiederholen möchten und nicht im Grundkurs angemeldet sind, können Sie trotzdem – d. h. ohne erneute Anmeldung – an den Veranstaltungen des Grundkurses teilnehmen. Lediglich für die Zwischenprüfung selbst sind die dafür notwendigen Anmeldungen vorzunehmen (beachten Sie dazu bitte die Angaben auf der Seite des Zwischenprüfungsamtes). Möchten Sie zu Übungszwecken auch an der Grundkursklausur teilnehmen, melden Sie sich bitte vorab im Sekretariat Ihres jeweiligen Grundkurses (Buchstabengruppe A–G: franziska.kiesl@jura.uni-muenchen.de).

II. Vorlesung

Die Vorlesung zum Grundkurs Öffentliches Recht II (A–G) im Sommersemester 2022 findet ab dem 26.4.2022 wöchentlich zu folgenden Terminen in Präsenz mit ergänzendem Live-Stream via Zoom statt:
Dienstag 14–16 Uhr (c.t.), Geschw.-Scholl-Pl. 1 (A) – Audi Max (A030)
Mittwoch 14–16 Uhr (c.t.), Geschw.-Scholl-Pl. 1 (B) – B 201

Die Einwahldaten für den Live-Stream finden Sie im Moodle-Kurs.

III. Arbeitsgemeinschaften

Informationen zu den angebotenen vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften finden Sie rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn hier. Alle Arbeitsgemeinschaften beginnen in der Woche vom 25.4.2022.

IV. Klausuren

Im Grundkurs Öffentliches Recht II (A–G) im Sommersemester 2022 werden drei Klausuren angeboten (vgl. dazu auch unten VII. und VIII.):

1. Klausur (Grundkursklausur: nur Grundkurs): 29.4.2022, 16–18 Uhr s.t. in Präsenz

  • Notenbekanntage LSF: 14.6.2022
  • Rückgabe der Arbeiten: am 14.6. im Anschluss an die Vorlesung; eine spätere Abholung ist erst ab dem 20.6. zu den Öffnungszeiten des Lehrstuhlsekretariats gegen Vorlage von Studierendenausweis und gültigem Lichtbildausweis möglich
  • Besprechung: 17.6.2022, 8:30–10:00 Uhr via Zoom: zur Aufzeichnung
    Um das Besprechungsvideo abrufen zu können, ist evtl. eine Anmeldung bei LMUcast mit Ihrer LMU-Kennung erforderlich.
  • Korrektursprechstunden: Wenn Sie die Möglichkeit einer Korrektursprechstunde wahrnehmen wollen, richten Sie bitte eine Anfrage per Mail mit dem Betreff "Korrektursprechstunde 1. Klausur" an: remonstration.gk-lehner@jura.uni-muenchen.de
    Bitte geben Sie dabei an, wer Ihre Arbeit korrigiert hat. Die Art der angebotenen Sprechstunde hängt vom jeweiligen Korrektor ab:
  • Herr Dr. Ehresmann: Präsenzsprechstunde am 24.6.2022, 17:30–18:30 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben) – Anmeldung bis zum 23.6. wie oben beschrieben; bitte bringen Sie Ihre Arbeit zur Sprechstunde mit.
  • Herr Jetschin: individuelle Sprechstunde telefonisch oder via Zoom – Ihre Anfrage wird zur Terminabsprache weitergeleitet.
  • Herr Schulla: individuelle Sprechstunde telefonisch oder via Zoom – Ihre Anfrage wird zur Terminabsprache weitergeleitet.

2. Klausur (Zwischenprüfungsklausur: Grundkurs und Zwischenprüfung): 24.6.2022, 16–18 Uhr s.t. in Präsenz

  • Notenbekanntage LSF: 26.7.2022
  • Rückgabe der bestandenen Arbeiten: am 26.7. im Anschluss an die Vorlesung; eine spätere Abholung bestandener Arbeiten ist erst ab dem 29.7. zu den Öffnungszeiten des Lehrstuhlsekretariats gegen Vorlage von Studierendenausweis und gültigem Lichtbildausweis möglich. Nicht bestandene Klausuren können ausschließlich beim Zwischenprüfungsamt eingesehen werden. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Seiten des Zwischenprüfungsamtes.
  • Besprechung: zum Besprechungsvideo
    Um das Besprechungsvideo abrufen zu können, ist evtl. eine Anmeldung bei LMUcast mit Ihrer LMU-Kennung erforderlich.
  • Korrektursprechstunden: Wenn Sie die Möglichkeit einer Korrektursprechstunde wahrnehmen wollen, richten Sie bitte eine Anfrage per Mail mit dem Betreff "Korrektursprechstunde 1. Klausur" an: remonstration.gk-lehner@jura.uni-muenchen.de
    Bitte geben Sie dabei an, wer Ihre Arbeit korrigiert hat. Die Art der angebotenen Sprechstunde hängt vom jeweiligen Korrektor ab:
    • Herr Dr. Ehresmann: Präsenzsprechstunde am 4.8.2022, 18:00–19:00 Uhr, Ludwigstr. 28, RGB, Raum 124– Anmeldung bis zum 4.8., 12:00 Uhr wie oben beschrieben; bitte bringen Sie Ihre Arbeit zur Sprechstunde mit.
    • Herr Jetschin: individuelle Sprechstunde telefonisch oder via Zoom – Ihre Anfrage wird zur Terminabsprache weitergeleitet.
    • Herr Schulla: Präsenzsprechstunde am 3.8.2022, 14:00–15:00 Uhr, Ludwigstr. 28, RGB, Raum 124 – Anmeldung bis zum 3.8., 10:00 Uhr wie oben beschrieben; bitte bringen Sie Ihre Arbeit zur Sprechstunde mit.

 

3. Klausur (Wiederholungsklausur: Grundkurs und Zwischenprüfung): 5.8.2022, 8–10 Uhr s.t. in Präsenz, Raum B 201

  • Notenbekanntage LSF: 26.8.2022
  • Rückgabe der bestandenen Arbeiten: 26.8.2022, 12 s.t., Ludwigstr. 28, RGB, Raum 122, unmittelbar vor der Besprechung; eine spätere Abholung bestandener Arbeiten ist zu den Öffnungszeiten des Lehrstuhlsekretariats gegen Vorlage von Studierendenausweis und gültigem Lichtbildausweis möglich. Nicht bestandene Klausuren können ausschließlich beim Zwischenprüfungsamt eingesehen werden. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Seiten des Zwischenprüfungsamtes.
  • Besprechung: 26.8.2022, 12 c.t., Ludwigstr. 28, RGB, Raum 122
    Eine Teilnahme an der Besprechung via Zoom ist möglich.
  • Korrektursprechstunden: hierzu nehmen Sie bitte per Mail mit uns Kontakt auf (remonstration.gk-lehner@jura.uni-muenchen.de)

 

Bitte finden Sie sich spätestens 15 Minuten vor Klausurbeginn an Ihrem Prüfungsraum ein.

Zu den Klausuren mitzubringen sind

  • Schreibzeug (Papier, Stifte),
  • zugelassene Gesetzestexte ohne unzulässige Kommentierungen sowie
  • Studierendenausweis und gültiger Lichtbildausweis (d.h. Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein), wobei gerade letzteres essentiell ist und während der Klausur streng kontrolliert wird, da Sie nachweisen müssen, die Klausur selbst angefertigt zu haben.

Im Grundkurs von PD Dr. Lehner sind folgende Gesetzestexte für die Pflichtklausuren zugelassen:

  • "Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland. Mit Europarecht" (Reihe: Textbuch Deutsches Recht), Verlag: C. F. Müller
  • "Basistexte Öffentliches Recht. Staatsrecht - Verwaltungsrecht - Europarecht", Verlag: C. H. Beck
  • "Nomos Gesetze: Öffentliches Recht", Verlag: Nomos
  • "Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland" (ohne Ergänzungsband), Verlag: C. H. Beck
  • "Europarecht, Textausgabe", Verlag: Nomos
  • "Grundgesetz, Beck Texte im dtv", Verlag: dtv
  • "Beck’sche Textausgaben, Grundgesetz", Verlag: C.H. Beck

Als Hilfsmittel sind ferner zugelassen:

  • Kalender
  • ein allgemeines Übersetzungswörterbuch

Bezüglich der unzulässigen Kommentierungen wird verwiesen auf die Ziffern 4.1 bis 4.3 der Hilfsmittelbekanntmachung für die Erste Juristische Staatsprüfung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz - Landesjustizprüfungsamt - vom 16.10.2008.

Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, dass die mitgebrachten Hilfsmittel den genannten Anforderungen genügen. Auf die Folgen einer Täuschung und des Besitzes nicht zugelassener Hilfsmittel in Aufsichtsarbeiten gemäß § 14 der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung wird hingewiesen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, für die besondere Bedingungen gelten – wie insbesondere eine Schreibzeitverlängerung –, melden sich bitte spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Klausur bei franziska.kiesl@jura.uni-muenchen.de. Eine Schreibzeitverlängerung kommt ausschließlich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Betracht. Die Beeinträchtigung muss zwingend durch ärztliches Attest nachgewiesen werden. Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist der Studiendekan zuständig. Bitte beachten sie die diesbezüglichen Hinweise.

Weitere Informationen folgen.

 V. Hausarbeiten

Nach der Ferienhausarbeit im Grundkurs Öffentliches Recht I (Wintersemester 2021/22) wird im Grundkurs Öffentliches Recht II (A–G) im Sommersemester 2022 eine weitere Hausarbeit (Semesterhausarbeit) angeboten (vgl. dazu auch unten VII.):

1. Hausarbeit (Ferienhausarbeit): 14.2.–28.3.2022

  • Notenbekanntage LSF: 8.6.2022
  • Rückgabe der Arbeiten: über den persönlichen Sync+Share-Rückgabeordner aus dem Wintersemester; wenn ein solcher Ordner noch nicht besteht, wird er neu eingerichtet und Sie erhalten den Link per Mail
  • Besprechung: zum Besprechungsvideo
    Um das Besprechungsvideo abrufen zu können, ist evtl. eine Anmeldung bei LMUcast mit Ihrer LMU-Kennung erforderlich.
  • Korrektursprechstunden: Wenn Sie die Möglichkeit einer Korrektursprechstunde wahrnehmen wollen, richten Sie bitte eine Anfrage per Mail mit dem Betreff "Korrektursprechstunde 1. HA" an: remonstration.gk-lehner@jura.uni-muenchen.de
    Bitte geben Sie dabei an, wer Ihre Arbeit korrigiert hat, und fügen Sie die korrigierte Arbeit als Anhang bei. Die Art der angebotenen Sprechstunde hängt vom jeweiligen Korrektor ab:
  • Herr Dr. Ehresmann: Präsenzsprechstunde am 24.6.2022, 17:30–18:30 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben) – Anmeldung bis zum 23.6. wie oben beschrieben.
  • Herr Heinz: individuelle Sprechstunde telefonisch oder via Zoom – Ihre Anfrage wird zur Terminabsprache weitergeleitet.
  • Herr Jetschin: individuelle Sprechstunde telefonisch oder via Zoom – Ihre Anfrage wird zur Terminabsprache weitergeleitet.
  • Herr Schulla: individuelle Sprechstunde telefonisch oder via Zoom – Ihre Anfrage wird zur Terminabsprache weitergeleitet.

2. Hausarbeit (Semesterhausarbeit): 27.6.–8.8.2022

  • Sachverhalt: Datei zum Download im Moodle-Kurs
  • Abgabe: bis spätestens 8.8.2022 entsprechend den Vorgaben im Leitfaden im Moodle-Kurs
  • Notenbekanntage LSF: 26.8.2022
  • Rückgabe der Arbeiten: über den persönlichen Sync+Share-Rückgabeordner aus dem Wintersemester; wenn ein solcher Ordner noch nicht besteht, wird er neu eingerichtet und Sie erhalten den Link per Mail
  • Besprechung: 26.8.2022, 13 c.t., Ludwigstr. 28, RGB, Raum 122
    Eine Teilnahme an der Besprechung via Zoom ist möglich.
  • Korrektursprechstunden: hierzu nehmen Sie bitte per Mail mit uns Kontakt auf (remonstration.gk-lehner@jura.uni-muenchen.de)

VI. Remonstrationen

Eine Remonstration (= Erhebung von Einwänden gegen die Bewertung eines Leistungsnachweises) ist an die Einhaltung folgender Voraussetzungen gebunden:

  • Schriftlicher Antrag auf Nachkorrektur, einschließlich einer hinreichend substantiierten Darlegung der Remonstrationsgründe. Nicht hinreichend substantiiert sind insbesondere pauschale Bewertungsrügen ("Meine Arbeit wurde zu schlecht bewertet.") sowie Rügen etwaiger isolierter Fehler in den Randbemerkungen, die sich nicht in der abschließenden Würdigung der Leistung durch den Korrektor bzw. die Korrektorin niedergeschlagen haben.
  • Einreichung des Nachkorrekturantrags innerhalb einer Remonstrationsfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Noten bzw. Rückgabe der Klausuren/Hausarbeiten.

Der Besuch der Klausur-/Hausarbeitsbesprechung und/oder Korrektursprechstunde ist für die Remonstration nicht zwingend, wird aber angeraten.

Remonstrationen gegen die Bewertung von Hausarbeiten richten Sie bitte fristgerecht per Mail mit dem Betreff "Remontration 1. HA" bzw. "Remontration 2. HA" an: remonstration.gk-lehner@jura.uni-muenchen.de Bitte fügen Sie Ihrer Remonstration die korrigierte Arbeit als Anhang bei.

Remonstrationen gegen die Bewertung von Klausuren, die nicht als Zwischenprüfungsklausuren geschrieben wurden, richten Sie bitte fristgerecht per Post an: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie, Prof.-Huber-Platz 2, 80539 München. Persönlicher Einwurf in den Briefkasten des Lehrstuhls (Nr. 19) im Foyer des Jurstischen Seminargebäudes ist möglich. Bitte fügen Sie Ihrer Remonstration die korrigierte Arbeit als Anlage bei.

Achtung: Remonstrationen gegen Klausuren, die als Zwischenprüfungsklausuren geschrieben wurden, sind ausschließlich beim Zwischenprüfungsamt zu den dort angegebenen Bedingungen einzureichen. Sofern das Zwischenprüfungsamt die Remonstration an keine Bedingungen knüpft, gelten die oben genannten Anforderungen entsprechend. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Seiten des Zwischenprüfungsamtes.

VII. Grundkurs: Voraussetzungen für das Bestehen des Grundkurses/Scheinerteilung

1. Voraussetzungen für das Bestehen des Grundkurses

Das Bestehen des Grundkurses Öffentliches Recht setzt voraus, dass

  • mindestens eine der im Sommersemester 2022 geschriebenen Klausuren bestanden, d. h. mit mindestens 4 Punkten bewertet und
  • mindestens eine der im aktuellen Grundkurs geschriebenen Hausarbeiten bestanden, d. h. mit mindestens 4 Punkten bewertet worden ist.

Grundkurswiederholer können sich eine bestandene Hausarbeit aus dem vorangegangenen Grundkurs anrechnen lassen, falls sie den ordnungsgemäßen Besuch des vorangegangenen Grundkurses nachweisen und die Hausarbeit zur Anerkennung vorlegen. Klausuren werden nicht angerechnet.

Die Teilnahme oder Nichtteilnahme an sowie das Bestehen oder Nichtbestehen der im Wintersemester 2021/22 angebotenen Probeklausur und Probehausarbeit haben auf das Bestehen des Grundkurses keinen Einfluss.

2. Erteilung eines Grundkursscheines

Das elektronische LSF-System macht seit dem Sommersemester 2011 die Grundkursscheine innerhalb der Universität ab dem Sommersemester 2011 überflüssig. Einen Grundkursschein benötigen Sie daher für Anmeldungen innerhalb der Universität (insbesondere für die dem Grundkurs nachfolgenden Vorgerücktenübungen (=VÜs)) seit dem Sommersemester 2011 nicht mehr. Dementsprechend stellen wir einen Grundkursschein grundsätzlich nicht mehr aus.

Sollten Sie dennoch ausnahmsweise einen Grundkursschein benötigen, weil der Ausdruck des LSF-Auszuges zum Zwecke von Leistungsnachweisen außerhalb der Universität nicht ausreicht (z. B. für Bewerbungen um besondere Praktikumsplätze, Nachweise für Stipendien o. ä.), stellt der Lehrstuhl bei konkretem Nachweis eines begründeten Bedürfnisses einen Grundkursschein aus. In diesem Fall senden Sie bitte einen frankierten Rückumschlag an folgende Adresse: LMU München, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie, Prof.-Huber-Platz 2, 80539 München. Alternativ ist der Einwurf des frankierten Rückumschlages in den Briefkasten des Lehrstuhls (Seminargebäude, Erdgeschoss, Nr. 19) möglich.

VIII. Zwischenprüfung

Das Bestehen der Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht setzt voraus, dass mindestens eine der im Sommersemester 2022 geschriebenen Zwischenprüfungsklausuren bestanden, d. h. mit mindestens 4 Punkten bewertet worden ist. Zwischenprüfungsklausuren sind die zweite und dritte Klausur im Sommersemester 2022.

Achtung: Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine gesonderte Anmeldung beim Zwischenprüfungsamt erforderlich. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Seiten des Zwischenprüfungsamtes.

Nichtbestandene Klausuren werden ausschließlich im Zwischenprüfungsamt ausgehändigt.