Grundkurs Öffentliches Recht II (H-N)
Lehrveranstaltungstyp: | Grundkurs |
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Veranstaltungssemester: | SoSe 2023 |
Dozent(en): | Kaufhold Ann-Katrin |
Veranstaltungsnummer: | 03006 |
Zeit und Ort: | Mo. 16:00 - 18:00 c.t., Geschw.-Scholl-Pl. 1 (A) - A 240; Di. 14:00 - 16:00 c.t.; Geschw.-Scholl-Pl. 1 (B) - B 101; 17.04.2023 - 18.07.2023 |
Informationen und Hinweise
I. Aktuelles
Im Grundkurs SoSe 2022 bestandene Hausarbeiten werden für den laufenden Grundkurs anerkannt. Den LSF-Eintrag nimmt das Prüfungsamt vor (SoSe 2023).
Der Antrag auf Erteilung eines Nachteilsausgleichs für die Verlängerung der Schreibzeit bei Klausuren (gilt nicht für Hausarbeiten) ist beim Studiendekan bzw. dem Studienbüro zu stellen. Der Nachteilsausgleich ist zu Semesterbeginn (bei späterer Ausstellung zeitnah) an das Lehrstuhlsekretariat sek.staatsrecht@jura.uni-muenchen.de zu senden, dem außerdem die Klausurteilnahme bis spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin mitzuteilen ist.
II. Vorlesung
Die Vorlesung findet vom 17.04.2023 bis 18.07.2023 wöchentlich statt am
Montag | 16:00 - 18:00 c.t. | Geschwister-Scholl-Pl. 1 (A) | A 240 |
Dienstag | 14:00 - 16:00 c.t. | Geschwister-Scholl-Pl. 1 (B) | B 101 |
III. Arbeitsgemeinschaften
Alle Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht beginnen in der Woche vom 17. April 2023.
Für die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschat ist eine Anmeldung über Moodle erforderlich.
IV. Klausuren
Grundkursklausur 1 | 20.04.2023 | Geschwister-Scholl-Pl. 1 (M) | |
Theresienstr. 39 | |||
Grundkursklausur 2 / Zwischenprüfung* | 16.06.2023 | Geschwister-Scholl-Pl. 1 (M) | |
Theresienstr. 39 |
* Vorherige Anmeldung beim Zwischenprüfungsamt erforderlich
VI. Remonstration
Bei einer Remonstration (= Antrag auf Neubewertung) sind folgende Voraussetzungen zu beachten
Schriftlicher Antrag auf Nachkorrektur mit einer detaillierten Darlegung der Remonstrationsgründe (nicht hinreichende Gründe sind
pauschale Bewertungsrügen "Meine Arbeit wurde zu schlecht bewertet."
"Ein anderer Teilnehmer wurde für die gleiche Argumentation besser bewertet."
sowie Rügen einzelner Fehler, die sich nicht in der abschließenden Würdigung niedergeschlagen haben.
Einsendung des ausformulierten Nachkorrekturantrags (mit der Arbeit und ggf. dem Bewertungsbogen) innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Note (= Remonstrationsfrist)
für Grundkursklausur/Hausarbeit an den Lehrstuhl sek.staatsrecht@jura.uni-muenchen.de
für die Zwischenprüfung an das Zwischenprüfungsamt zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de
Die Teilnahme an Klausur- und Hausarbeitsbesprechungen sowie an den Sprechstunden der Korrektoren/ Korrektorinnen wird unbedingt empfohlen.
VII. Voraussetzungen zum Bestehen des Grundkurses
Die Voraussetzungen zum Bestehen des Grundkurses sind
eine bestandene Klausur, Klausur (1) oder Klausur (2) oder der Wiederholungsklausur (SoSe 2022)
und
eine bestandene Hausarbeit (entweder der 'Ferien-' oder der 'Semesterhausarbeit' (SoSe 2022) bzw. die Anerkennung einer zuvor bestandenen Hausarbeit.
VIII. Zwischenprüfung SoSe 2023
Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine gesonderte Anmeldung beim Zwischenprüfungsamt erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Zwischenprüfungsamtes.
Zum Bestehen der Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht ist das Bestehen einer im Sommersemester 2022 geschriebenen Zwischenprüfungsklausur erforderlich.
Zwischenprüfungsklausuren sind Klausur (2) und im Falle deren Nichtbestehens Klausur (3).