Grundkurs Zivilrecht II (O-Z)
Lehrveranstaltungstyp: | Online-Veranstaltung: (Live-)Vorlesung über Zoom |
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Veranstaltungssemester: | SoSe 2021 |
Dozent(en): | Hermann, Hans-Georg |
Veranstaltungsnummer: | 03009 |
Zeit und Ort: | Mo. 14:00-16:00 c.t, Di. 14:00-16:00 c.t., Mi. 14:00-16:00 c.t.; Beginn 12.04.2021, Ende 14.07.2021 |
Informationen und Hinweise
Besuchen Sie diese Seite bitte regelmäßig, um sich über wichtige Fristen und etwaige wichtige Änderungen zu informieren.
I. Aktuelles
Abgabe Hausarbeit Mit der Hausarbeit bitte einen Ausdruck des PlagScan-Nachweises und die unterschriebene Eingenständigkeitserklärung einsenden.
Anerkennung von Hausarbeiten Im SoSe 2020 bestandene Grundkurshausarbeiten können für den Grundkurs im SoSe 2021 anerkannt werden. Für weitere Auskunft wenden Sie sich bitte an das Sekretariat sek.hermann@jura.uni-muenchen.de. Hausarbeiten können nur einmal anerkannt werden. Daher ist die nochmalige Anerkennung von Hausarbeiten, die bereits für den Grundkurs SoSe 2020 anerkannt wurden, für den Grundkurs im SoSe 2021 nicht möglich.
Nachteilsausgleich Teilnehmer mit einem bestätigten Anspruch auf verlängerte Bearbeitungszeit (= Nachteilsausgleich, zuständig für die Ausstellung ist der Studiendekan) wenden sich bitte bis spätestens zwei Wochen vor der Klausur an sek.hermann@jura.uni-muenchen.de.
II. Vorlesung
Die Zoom-Vorlesung findet ab 12.04.2021 wöchentlich an folgenden Terminen statt
- Montag 14:00-16:00 c.t.
- Dienstag 14:00-16:00 c.t.
- Mittwoch 14:00-16:00 c.t.
Die Zoom-Einwahldaten und die vorlesungsbegleitenden Materialien finden Sie ab der ersten Vorlesungswoche am Ende unter „Dokumente“.
III. Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften (Propädeutische Übungen) werden im SoSe 2021 voraussichtlich überwiegend in digitaler Form abgehalten.
Link zur Seite der Arbeitsgemeinschaften.
IV. Klausuren
Im Grundkurs Zivilrecht Recht II (O-Z) werden drei Klausuren angeboten.
Klausur 1 ist eine Grundkursklausur.
Klausur 2 ist ist eine Grundkursklausur und außerdem eine Zwischenprüfungsklausur. Für die Teilnahme an der Zwischenprüfungsklausur ist eine gesonderte Anmeldung beim Zwischenprüfungsamt (LSF-Online) erforderlich.
Klausur 3 ist eine Wiederholungsklausur für Teilnehmer, die Klausur 1/Klausur 2 bzw. die Zwischenprüfungsklausur nicht bestanden haben. Eine Teilnahme zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Klausur 1 (Grundkurs) | |
Art der Klausur | Online-Hausarbeit |
Termin | 21.05.21 |
Zeit | 10:00-12:00 |
Ausgabe des Sachverhalts | (Link) |
Abgabe | (Plagscan) |
Rückgabe | 23.06.21 (Sync+Share/LSF) |
Remonstrationsfrist | 24.06.21-07.07.21 |
Besprechung |
Korrektor/Korrektorin Klausur 1 | ||
Termin | Erreichbarkeit | |
Klausur 2 (Grundkurs/Zwischenprüfung) | |
Art der Klausur | Online-Hausarbeit |
Termin | 25.06.21 |
Zeit | 14:00-16:00 |
Ausgbe des Sachverhalts | (Link) |
Abgabe | (Plagscan) |
Rückgabe | 28.07.21 (Sync+Share/LSF) |
Remonstration | 29.07.21-11.08.21 |
Besprechung |
Korrektor/Korrektorin Klausur 2 | ||
Termin | Erreichbarkeit | |
Klausur 3 (Wiederholung) | |
Art der Klausur | Online-Hausarbeit |
Termin | 25.08.21 |
Zeit | wird noch bekannt gegeben |
Ausgabe des Sachverhalts | (Link) |
Abgabe | (Plagscan) |
Rückgabe | wird noch bekannt gegeben (Sync+Share/LSF) |
Rückgabe |
Korrektor/Korrektorin Klausur 3 | ||
Termin | Erreichbarkeit | |
V. Hausarbeiten
Im Grundkurs Zivilrecht II (O-Z) werden zwei Hausarbeiten angeboten.
Hausarbeit 1 ("Ferienhausarbeit") | |
Ausgabe des Sachverhalts | Februar 21 |
Abgabe | 12.04.21 |
Upload bei Plagscan. (Der Link zu Plagscan befindet sich auf Seite 2 des Downloads Sachverhalt 1. Hausarbeit.) | |
Ein Ausdruck des PlagScan-Uploads und die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung sind in die Arbeit einzulegen. | |
Coronabedingt kann die Abgabe nur per Posteinsendung erfolgen. Ein persönlicher Einwurf in das Postfach des Lehrstuhls ist nicht möglich. | |
Rückgabe | 17.05.21 (/LSF) |
Korrektor/Korrektorin Hausarbeit 1 | ||
Termin | Erreichbarkeit | |
Hausarbeit 2 ("Semesterhausarbeit") | |
Ausgabe des Sachverhalts | 31.05.21 |
(Link) | |
Abgabe | 21.07.21 |
(Plagscan) | |
Rückgabe | 25.08.21 (/LSF) |
Korrektor/Korrektorin Hausarbeit 2 | ||
Termin | Erreichbarkeit | |
VI. Remonstration
Eine Remonstration (= Erhebung von Einwänden gegen die Bewertung eines Leistungsnachweises) ist an die Einhaltung folgender Voraussetzungen gebunden
Schriftlicher Antrag auf Nachkorrektur mit einer substantiierten Darlegung der Remonstrationsgründe
(nicht hinreichend substantiierte Gründe sind
- pauschale Bewertungsrügen "Meine Arbeit wurde zu schlecht bewertet."
- sowie Rügen etwaiger isolierter Fehler, die sich nicht in der abschließenden Würdigung niedergeschlagen haben)
Einsendung des Nachkorrekturantrags innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Note (Remonstrationsfrist)
- an sek.hermann@jura.uni-muenchen.de (Grundkursklausur/Hausarbeit)
- an das Zwischenprüfungsamt (Zwischenprüfungsklausur)
Die Teilnahme an Klausur-/Hausarbeitsbesprechung sowie der Sprechstunde der Korrektoren-/Korrektorinnen wird empfohlen.
VII. Voraussetzungen zum Bestehen des Grundkurses
Das Bestehen des Grundkurses setzt das Bestehen voraus von
- einer Klausur (SoSe 2021)
- einer der im SoSe 2021 angebotenen oder anerkannten Hausarbeiten
VIII. Zwischenprüfung
Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine gesonderte Anmeldung beim Zwischenprüfungsamt erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Zwischenprüfungsamtes.
Zum Bestehen der Zwischenprüfung im Zivilrecht ist das Bestehen einer der im Sommersemester 2021 angebotenen Zwischenprüfungsklausuren erforderlich.
Zwischenprüfungsklausuren sind Klausur (2) und im Falle deren Nichtbestehens Klausur (3).
Dokumente
- Einwahldaten Zoom (2 Seiten, 259 KByte)
- Einführung zum Semesterstoff (18 Seiten, 401 KByte)