Juristische Fakultät
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WiSe 2022/2023 - Sachenrecht

Lehrveranstaltungstyp: Vorlesung
Dozent(en): Gsell Beate
Veranstaltungsnummer: 03015
Zeit und Ort: Beginnend am 17.10.2022 immer montags von 10:30 bis 12:00 Uhr (HGB, Geschwister-Scholl-Platz 1, Raum M 218) und 14:15 bis 15:45 Uhr (HGB, Geschwister-Scholl-Platz 1, Raum B 201).

Informationen und Hinweise

Laufende Informationen zur Vorlesung "Sachenrecht" finden Sie auch unter Moodle (https://moodle.lmu.de)


Die Ablegung einer Klausur im Sachenrecht ist nur für Studierende verpflichtend, die erstmals zum Wintersemester 2022/2023 oder später in den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung an der Ludwig-Maximilians-Universität München immatrikuliert werden.

Die 2. Klausur im Sachenrecht findet statt am 27.02.2023, 10:00h-12:00h s.t., im Raum 122, Ludwigstraße 28 Rgb.
Für die Erbringung eines Leistungsnachweises über die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung Sachenrecht iSv §§ 24 Abs. 2, 10 Abs. 6, 19a S. 2 der Prüfungs- und Studienordnung genügt das Bestehen einer Klausur im Sachenrecht.

Bitte finden Sie sich spätestens 15 Minuten vor Klausurbeginn am Prüfungsraum ein.

Zu den Klausuren mitzubringen sind
• Schreibzeug (Papier, Stifte),
• zugelassener Gesetzestext ohne unzulässige Kommentierungen sowie
• Studierendenausweis und gültiger Lichtbildausweis (d.h. Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein), wobei gerade letzteres essentiell ist und während der Klausur streng kontrolliert wird, da Sie nachweisen müssen, die Klausur selbst angefertigt zu haben.
Die Klausuren sind per Füller oder Kugelschreiber anzufertigen. Die Benutzung von TippEx, Tintenkillern oder ähnlichen Korrekturmitteln ist nicht erlaubt.

Zur Sachenrechtsklausur sind folgende Gesetzestexte zugelassen:

  • "Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Beck Texte im dtv", Verlag: dtv
  • "Habersack, Deutsche Gesetze. Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts", Verlag: C.H. Beck

Als Hilfsmittel sind ferner zugelassen:

  • Kalender

Bezüglich der unzulässigen Kommentierungen wird verwiesen auf die Ziffern 4.1 bis 4.3 der Hilfsmittelbekanntmachung für die Erste Juristische Staatsprüfung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz - Landesjustizprüfungsamt - vom 16.10.2008.
Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, dass die mitgebrachten Hilfsmittel den genannten Anforderungen genügen. Auf die Folgen einer Täuschung und des Besitzes nicht zugelassener Hilfsmittel in Aufsichtsarbeiten gemäß § 14 der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung wird hingewiesen.