Promotion

Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Die Voraussetzungen richten sich nach der Promotionsordnung (PDF, 90 KB) vom 3. November 2017.

Etwaige Anfragen richten Sie bitte an das Magister- und Promotionsamt der Fakultät.

Die Möglichkeit zur Promotion besteht grundsätzlich auch für Bewerberinnen/Bewerber, die ein juristisches Studium im Ausland abgeschlossen haben, wenn die Fakultät feststellt, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 PromO (2017) erfüllt sind. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Magister- und Promotionsamt.

Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen

Doppelpromotion

Es besteht die Möglichkeit mit ausländischen Fakultäten Vereinbarungen über die Durchführung binationaler Promotionsverfahren (siehe Anhang zur PromO "Cotutelle-Verfahren") abzuschließen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Magister- und Promotionsamt.

Promotion nach § 6 Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 4 PromO

Die Möglichkeit einer sogenannten fachfremden Promotion besteht für Bewerberinnen und Bewerber, die ein nicht rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Grad abgeschlossen haben, der zur Promotion in diesem Studiengang berechtigt. Nähere Auskünfte erteilt das Magister- und Promotionsamt.