Juristische Fakultät
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Promotion

Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. iur.). Die Voraussetzungen richten sich nach der Promotionsordnung vom 03. November 2017, die nachstehend unter 'I. Allgemeine Informationen' eingesehen werden kann.

Etwaige Anfragen richten Sie bitte an das Magister- und Promotionsamt der Fakultät.

Die Möglichkeit zur Promotion besteht grundsätzlich auch für Bewerberinnen/Bewerber, die ein juristisches Studium im Ausland abgeschlossen haben, wenn die Fakultät feststellt, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 PromO (2017) erfüllt sind. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Magister- und Promotionsamt.

I. Allgemeine Informationen

II. Zusätzliche Informationen

a) für Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abschluss

b) für  Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Abschluss

c) für Doktorandinnen/Doktoranden nach alter Promotionsordnung

III. Doppelpromotion

Es besteht die Möglichkeit mit ausländischen Fakultäten Vereinbarungen über die Durchführung binationaler Promotionsverfahren (siehe Anhang zur PromO "Cotutelle-Verfahren") abzuschließen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Magister- und Promotionsamt (Ansprechpartnerin: Frau Gundula Pabst)

IV. Promotion nach § 6 Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 4 PromO

Die Möglichkeit einer sogenannten fachfremden Promotion besteht für Bewerberinnen/Bewerber, die ein nicht rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Grad abgeschlossen haben, der zur Promotion in diesem Studiengang berechtigt. Nähere Auskünfte erteilt das Magister- und Promotionsamt (Ansprechpartnerin: Frau Gundula Pabst)

 

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