Promotion

Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Die Voraussetzungen richten sich nach der Promotionsordnung (PDF, 90 KB) vom 3. November 2017.

Etwaige Anfragen richten Sie bitte an das Magister- und Promotionsamt der Fakultät.

Die Möglichkeit zur Promotion besteht grundsätzlich auch für Bewerberinnen/Bewerber, die ein juristisches Studium im Ausland abgeschlossen haben, wenn die Fakultät feststellt, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 PromO (2017) erfüllt sind. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Magister- und Promotionsamt.

Allgemeine Informationen

Die Promotion an der Juristischen Fakultät der LMU setzt voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber von der Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angemommen wurde (§ 5 PromO).

1. Annahme als Doktorandin und Doktorand

Wenn Sie selbstständig eine Professorin oder einen Professor gefunden haben, die bzw. der bereit ist, Ihre Promotion zu betreuen, ist im nächsten Schritt ein Antrag auf Annahme als Doktorandin und Doktorand an der Fakultät zu stellen. Eine entsprechende Annahmebestätigung, die Sie dann auch für eine etwaige Immatrikulation benötigen, wird vom Magister- und Promotionsamt ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag (siehe unten) mit den Anlagen gemäß § 5 Abs. 1 der Promotionsordnung (2017) eingereicht wird.

Bitte beachten Sie, dass Zeugnisse zwingend in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen und der Antrag, Lebenslauf sowie die Erklärungen mit Datum zu versehen und händisch zu unterschreiben sind. Um uns die Terminierung zu erleichtern, vermerken Sie in Ihrem Antrag bitte, wann Sie das Führungszeugnis (Behördenzwecke) beantragt haben. Damit uns dieses auch zeitnah erreicht, geben Sie für die Versendung unbedingt die vollständige Postanschrift des Magister- u. Promotionsamts der Juristischen Fakultät an!

2. Einschreibung an der Universität

Die Einschreibung an der LMU erfolgt für deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer (ausländische Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) in der Studentenkanzlei und für ausländische Staatsangehörige im Referat für Internationale Angelegenheiten.

  • Deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer müssen bei der Einschreibung in der Studentenkanzlei u.a. die Annahmebestätigung des Dekans der Juristischen Fakultät und eine Betreuungszusage vorlegen. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Studentenkanzlei, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind sowie über die Termine und Fristen der Immatrikulation.
  • Ausländische Staatsangehörige müssen nach erfolgter Annahme an der Fakultät einen zusätzlichen Antrag auf Zulassung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent beim Referat für Internationale Angelegenheiten stellen. Diesem Antrag muss u.a. die Annahmebestätigung des Dekans der Juristischen Fakultät beigefügt werden. Der Antrag muss beim Referat für Internationale Angelegenheiten für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester bis zum 15. Januar eingehen. Die Termine für die Immatrikulation werden vom Referat für Internationale Angelegenheiten festgelegt und im Rahmen des Zulassungsschreibens mitgeteilt. Grundsätzlich können ausländische Bewerberinnen und Bewerber nur eingeschrieben werden, wenn sie die deutschen Sprachkenntnisse in der dafür vorgesehenen Form nachweisen. Bitte informieren Sie sich bezüglich des Antragsverfahrens sowie über die akzeptierten Deutschprüfungen direkt beim Referat für Internationale Angelegenheiten.

Folgende Unterlagen sind von allen Doktorandinnen und Doktoranden im Magister- und Promotionsamt einzureichen:

  • Dissertation in zweifacher Ausfertigung in Klebe- oder Spiralbindung. Ein Exemplar ist als Original mit dem Vermerk „Dieses ist das Original“, Datum und eigenhändiger Unterschrift zu kennzeichnen. Zusätzlich ist eine elektronische Fassung im Format PDF/A in Form eines USB-Sticks einzureichen.
  • Formloses Promotionsgesuch gemäß § 8 Promo (2017) MIT Datum und Unterschrift, gerichtet an den Dekan der Juristischen Fakultät, mit Angabe des Themas der Dissertation, der Betreuerin oder des Betreuers der Doktorarbeit und der drei Themenvorschläge für die mündliche Prüfung. Bitte geben Sie Ihre Adresse, E-Mail-Adresse und die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
  • Lebenslauf mit Datum und händischer Unterschrift (ausreichend sind wesentliche Eckdaten sowie Ausbildungsweg).
  • Ehrenwörtliche Erklärung mit Datum und Unterschrift darüber, welche Staats- und/oder Doktorprüfungen die Doktorandin oder der Doktorand schon bestanden oder zu bestehen versucht hat; dabei sind auch die juristischen Examina sowie ein etwaig zurückgenommenes Promotionsgesuch in derselben oder einer anderen Fakultät anzuführen.
  • Die urkundlichen Nachweise über das Vorliegen, der in § 6 und § 7 PromO bezeichneten Voraussetzungen und die schon bestandenen Prüfungen (sofern die entsprechenden Zeugnisse bereits im Rahmen des Annahmeverfahrens vorgelegt worden sind, kann auf eine erneute Vorlage hier verzichtet werden / etwaig nach dem Annahmeverfahren abgelegte Prüfungen sind jedoch durch Vorlage einer einfachen Kopie des Zeugnisses zu belegen).
  • Versicherung an Eides statt mit Datum und Unterschrift über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen.
  • Studienverlaufsbescheinigung als Nachweis eines mindestens zwei-semestrigen Studiums der Rechtswissenschaften oder einer mindestens zwei-semestrigen Immatrikulation als Promotionsstudentin/Promotionsstudent an der LMU (bei noch bestehender Immatrikulation kann eine entsprechende Studienverlaufsbescheinigung selbst über das LSF ausgedruckt werden; andernfalls ist diese auf Anforderung bei der Studentenkanzlei erhältlich).

Informationen zur Veröffentlichung der Dissertation finden Sie zum Download (PDF, 182 KB).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für die Annahme ausländischer Studierender zur Promotion

Grundlage für die Zulassung ist die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät in der Fassung der Satzung vom 03. November 2017 (siehe oben).

Bewerberinnen oder Bewerber mit ausländischen Studienabschlüssen können zugelassen werden, wenn sie

a) im Ausland ein mindestens dreijähriges Juristisches Studium mit dem Ergebnis abgeschlossen haben, welches dem Prädikat "vollbefriedigend"entspricht
und
b) an einer Juristischen Fakultät im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Magisterstudium im deutschen Recht mit einer Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern mindestens mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ (9 Punkte) abgeschlossen haben.

Bewerberinnen und Bewerber, die den Magister nicht an der LMU absolviert haben, müssen bis zur Einreichung der Dissertation mindestens zwei Semester an der Juristischen Fakultät der LMU eingeschrieben sein.

Für die Einschreibung als Promotionstudentin oder Promotionsstudent an der Universität ist nach erfolgter Annahme durch die Fakultät (§ 5 PromO 2017) im zweiten Schritt ein zusätzlicher Antrag an das Referat für Internationale Angelegenheiten zu stellen. Detaillierte Informationen zu den diesbezüglich erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie beim Referat für Internationale Angelegenheiten.

Beim Referat für Internationale Angelegenheiten finden Sie auch Informationen zu Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem gibt es zum Download Informationen zu Jahresstipendien Postgraduiertenstudium (PDF, 810 KB) in Bayern.

Bitte nutzen Sie den Antrag zur Annahme (PDF, 147 KB) zur Promotion.

Informationen und Hilfe beim Umzug (Visum, Aufenthaltstitel, Wohnungssuche, Krankenversicherung, ...) erhalten Sie direkt bei der LMU.

Doktorandinnen und Doktoranden, die nach der alten Promtionsordnung von 1988 studieren, finden nachfolgend die relevanten Dokumente:

Wenn Sie sich zu Stipendien informieren möchten, können Sie dies auf der Seite des GraduateCenter tun.

Doppelpromotion

Es besteht die Möglichkeit mit ausländischen Fakultäten Vereinbarungen über die Durchführung binationaler Promotionsverfahren (siehe Anhang zur PromO "Cotutelle-Verfahren") abzuschließen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Magister- und Promotionsamt.

Promotion nach § 6 Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 4 PromO

Die Möglichkeit einer sogenannten fachfremden Promotion besteht für Bewerberinnen und Bewerber, die ein nicht rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Grad abgeschlossen haben, der zur Promotion in diesem Studiengang berechtigt. Nähere Auskünfte erteilt das Magister- und Promotionsamt.