Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor oder zur Professorin in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Art. 65 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG). Für den Bereich der Rechtswissenschaften wird an der LMU die Lehrbefähigung durch die Juristische Fakultät festgestellt. Dafür ist zunächst die Annahme als Habilitand oder Habilitandin durch die Fakultät erforderlich. Bitte wenden Sie sich im Falle eines Habilitationswunsches an einen entsprechenden Fachvertreter.
Lehrstühle und Professuren der Juristischen Fakultät
- Habilitationsordnung vom 15. Mai 2007
- Änderungssatzung vom 9. Juni 2008
- Zulassungsantrag HabilO 2007
- Alte Habilitationsordnung vom 11. Juli 1978 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 3. März 2000