Habilitation

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor oder zur Professorin in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Art. 65 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG). Für den Bereich der Rechtswissenschaften wird an der LMU die Lehrbefähigung durch die Juristische Fakultät festgestellt. Dafür ist zunächst die Annahme als Habilitand oder Habilitandin durch die Fakultät erforderlich. Bitte wenden Sie sich im Falle eines Habilitationswunsches an einen entsprechenden Fachvertreter.