Reform Schwerpunktbereich 2
Liebe Studierende,
sofern die noch erforderliche amtliche Veröffentlichung rechtzeitig erfolgt, wird zum Sommersemester eine neue Prüfungs- und Studienordnung vorliegen und gelten. Der bisherige Schwerpunktbereich 2 ist darin nicht mehr vorgesehen. Er wird durch zwei neue Schwerpunktbereiche (2.1 und 2.2) ersetzt. Beide Schwerpunktbereiche werden eine große gemeinsame Schnittmenge aufweisen. Auch die Seminare werden jeweils so gestaltet, dass sie von den Studierenden beider Schwerpunktbereiche besucht werden können. Unterschiede zwischen den beiden Schwerpunktbereichen liegen im Wesentlichen in einigen Schwerpunktpflichtveranstaltungen, die in dem einen Fall (2.1) stärker strafrechtswissenschaftlich und im anderen Fall (2.2) stärker kriminalwissenschaftlich ausgerichtet sind.
Inhalt: Im Schwerpunktbereich 2.1 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der strafrechtlichen Probleme, die sich im Zuge der Globalisierung auf internationaler Ebene (Europäisches und Völkerstrafrecht) und durch weitere zentrale gesellschaftliche Entwicklungen (Digitalisierung) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.
Inhalt: Im Schwerpunktbereich 2.2 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht. Dies wird ergänzt um die Vermittlung der Probleme, die sich bei der Kriminalität junger Menschen (Jugendstrafrecht) und der empirischen Erforschung von Kriminalität und gesellschaftlicher Reaktionen auf Kriminalität (Kriminologie) stellen. Daneben besteht eine breite inhaltliche Auswahl an fakultativen Lehrangeboten.