Juristische Fakultät
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Junges Nachhaltigkeitsrecht

Das Junge Nachhaltigkeitsrecht (JNR) ist ein im Werden begriffenes, offenes Forschungsnetzwerk der kommenden Wissenschaftsgeneration. Ziel ist es, den rechtlichen Nachhaltigkeitsdiskurs aktiv mitzugestalten und zu dessen notwendiger Rationalisierung beizutragen. Hierfür schafft das JNR Begegnungsräume für einen dynamischen und kollaborativen Austausch zwischen den rechtlichen Teildisziplinen und darüber hinaus. Nur eine durch Pluralität und Aufgeschlossenheit geprägte Wissenschaftskommunikation wird den mannigfaltigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Verflechtungen gerecht und trägt so zur Erforschung und Gestaltung der immer komplexeren Gegenwartsgesellschaft bei. Mit seiner Auftakttagung am 30. Juli in München strebt das JNR ein längerfristiges Zusammenwirken an, welches es gemeinsam zu gestalten gilt. Weitere Informationen und das Programm zur Auftakttagung finden Sie unter "Downloads" (am Seitenende).

Eine Anmeldung zur Tagung ist unter https://nachhaltigkeitsrecht.wixsite.com/jnr2022 möglich.

Kontakt: junges_nachhaltigkeitsrecht@protonmail.com

 

Junges Nachhaltigkeits Recht Logo

Call for Papers 2022

Umweltkatastrophen, Weltwirtschaftskrisen und globales Infektionsgeschehen stellen nicht nur die Politik, sondern auch das Recht vor enorme ungekannte Herausforderungen. Natürliche Ressourcen stoßen an ihre Grenzen, die Artenvielfalt schwindet, der Klimawandel bedroht die Lebensgrundlagen der belebten Natur. Gleichzeitig ist unsere Welt vernetzt wie nie. Das Bewusstsein globaler Wechselwirkungen in komplexen Systemen gibt jeglichem wirtschaftlichen wie sozialen Agieren eine neue Deutung und Bewertung. Allmählich erfahren und erkennen wir, wie sowohl (transnationales) unternehmerisches Handeln als auch privates Konsum- und Alltagsverhalten in ihren ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen die Lebens- und Entfaltungsgrundlagen dieser wie zukünftiger Gesellschaften – teils irreversibel – beeinflussen. Die gegenwärtigen globalen Krisen zeigen plastisch, dass sich ein lediglich am kurzfristigen Effekt ausgerichtetes Handeln oftmals der eigenen Existenzgrundlage zu berauben droht. Vor diesem Hintergrund ist die Frage der (langfristigen) Harmonisierung von Ökonomie, Ökologie und Sozialsystemen Gegenstand eines der drängendsten (global)gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse. Auch das Recht kann und darf sich diesem Grundsatzdiskurs nicht entziehen.


Es gilt also die Frage nach Möglichkeit und Konzeptualisierung rechtlicher Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Gesellschaft, dem Nachhaltigkeitsrecht, zu stellen. Nachhaltigkeit im hier verstandenen Sinne beschreibt dabei Ressourcen- und Systemerhalt trotz Nutzung, d. h. eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der Gegenwart dient, während sie gleichzeitig die ökonomischen, ökologischen und sozialen Systeme der Erde sichert. Nachhaltigkeit setzt sich demnach nicht nur das Wohlergehen der gegenwärtigen, sondern auch der zukünftigen Generationen zum Ziel. So verstanden berühren Nachhaltigkeitsfragen alle Lebensbereiche und erfassen dabei alle bestehenden Rechtsgebiete, ohne auf in diesem Kontext künstlich anmutende Trennlinien Rücksicht zu nehmen. Für das Recht – wie für die Gesellschaft als Ganzes – hält die Nachhaltigkeitsidee Chancen wie Risiken bereit, die es wissenschaftlich mit neuen und alten Ansätzen zu erforschen bzw. zu bewältigen gilt. In diesem Sinne ruft das neu geschaffene Forum Junges Nachhaltigkeitsrecht dazu auf, sich mit Abstracts aus allen Gebieten der Rechtswissenschaft und angrenzenden Disziplinen für seine Auftaktkonferenz am Samstag, 30. Juli 2022, an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu bewerben. Es ist eine Veröffentlichung der Beiträge (mit ca. 30.000 Zeichen) in einem Sammelband geplant. Ziel ist eine rechtsgebietsübergreifende Diskussion, die Analysen zu sozialen, ethischen, ökologischen, politischen, machtstrukturellen und wirtschaftlichen Implikationen des gegenwärtigen Aushandlungsprozesses um Nachhaltigkeit ermöglicht. Die Frage nach rechtlichen Antworten zur Nachhaltigkeit stellt sich an den Schnittstellen “Recht und Umwelt”, “Recht und Wirtschaft”, “Recht und Gesellschaft” sowie “Recht und Politik” in mannigfaltiger Hinsicht. Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion!

Zeichenzahl: 500 Worte | Einsendeschluss: 01.03.2022

Kontakt: junges_nachhaltigkeitsrecht@protonmail.com

Dr. Daria Bayer, Universität Hamburg
Felix Butz, Georg-August-Universität Göttingen
Franca Langlet, LL.M., Eberhard Karls Universität Tübingen
Nicolai v. Maltitz, LL.M. (Columbia/UvA), Ludwig-Maximilians-Universität München
Anna-Lena Poppe, Georg-August-Universität Göttingen
Jun.-Prof. Dr. Lucia Sommerer, LL.M. (Yale), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Maren Wöbbeking, Georg-August-Universität Göttingen

Die Auftaktkonferenz wird co-veranstaltet von der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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