Remonstrationen
01.10.2014
Eine Remonstration (= Erhebung von Einwänden gegen die Bewertung eines Leistungsnachweises) ist an die Einhaltung folgender Voraussetzungen gebunden:
- Schriftlicher Antrag auf Nachkorrektur, einschließlich einer hinreichend substantiierten Darlegung der Remonstrationsgründe. Nicht hinreichend substantiiert sind insbesondere pauschale Bewertungsrügen ("Meine Arbeit wurde zu schlecht bewertet.") sowie Rügen etwaiger isolierter Fehler in den Randbemerkungen, die sich nicht in der abschließenden Würdigung der Leistung durch den/die Korrektor/in niedergeschlagen haben.
- Einreichung des Nachkorrekturantrags innerhalb einer Remonstrationsfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Noten bzw. Rückgabe der Klausuren/Hausarbeiten
Der Besuch der Klausur-/Hausarbeitsbesprechung wird dringend empfohlen.
Achtung: Remonstrationen gegen Klausuren, die als Zwischenprüfungsklausuren geschrieben wurden, sind ausschließlich beim Zwischenprüfungsamt zu den dort angegebenen Bedingungen einzureichen. Sofern das Zwischenprüfungsamt keine Bedingungen an die Remonstration knüpft, gelten die oben genannten Anforderungen entsprechend. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Seiten des Zwischenprüfungsamtes.