Juristische Fakultät
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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

profhuber

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Der Lehrstuhl befasst sich vor allem mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, in denen sich die klassischen Fragen des Internationalen Privatrechts stellen: Welche Gerichte sind bei Berührungen zu mehreren Staaten zuständig? Welches Recht ist auf den Sachverhalt anwendbar? Welche Wirkungen entfalten im Ausland ergangene Entscheidungen im Inland?

Neben diesem Schwerpunkt im Internationalen Privatrecht liegt ein Fokus auf der rechtsvergleichenden Forschung.

Besonderes Interesse besteht ferner am Familien- und Erbrecht, und zwar sowohl aus internationaler als auch aus rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive.

Die Räume des Lehrstuhls befinden sich im Institut für Internationales Recht, Veterinärstr. 5. Dort ist auch die Bibliothek für Rechtsvergleichung angesiedelt, die durch den Verein Internationale Rechtsbibliothek - The Leo-Goodman-Library unterstützt wird.

Leitung 

duttaProf. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford)  

Institut für Internationales Recht
Veterinärstr. 5, Zimmer 206
80539 München

Telefon: +49 (0)89 / 2180 – 2709
Fax: +49 (0)89 / 2180 – 99 2709

CV & Publikationen

Wissenschaftliche Mitarbeiter 

Felix Aiwanger

Dr. Christiane von Bary

Elisabeth Huber

Aron Johanson

Leonard Lusznat

Paul Patreider

Veronika Scharf

Dr. Charlotte Wendland

Studentische Hilfskräfte 

Aaron Haas

Valentina Preßler

Katharina Struppek

Caroline Wernsdörfer

Sekretariat 

Maryam Scherf

Lehre

Sommersemester 2023

Vorlesung Internationales Familien- und Erbrecht

Seminar Aktuelle Probleme des Internationalen Privatrecht

Seminar Persönlichkeitsschutz im schweizerisch-deutschen Rechtsverkehr

Rechtsvergleichendes Gemeinschaftsseminar des Parisprogramms

Wintersemester 2022/2023

Vorlesung Familienrecht

Vorlesung BGB I-III

 

Kontakt

Postadresse

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht
und Rechtsvergleichung (Lehrstuhl Dutta)
Institut für Internationales Recht
Veterinärstr. 5
80539 München


Sekretariat: Maryam Scherf

Besucher Veterinärstraße 5, 80539 München, II. Stock, Raum 205 (Bitte bei Aufsicht Bibliothek klingeln)
Telefon  +49 (0)89 / 2180 – 3306
Fax  +49 (0)89 / 2180 – 99 3306
e-Mail

sekretariat.dutta@jura.uni-muenchen.de


Öffnungszeiten 

Mittwoch 14 – 16 Uhr 

Das Sekretariat ist bis auf Weiteres nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich dennoch per E-Mail an die oben genannte Adresse. Wir bearbeiten Ihre E-Mails, bitten aber um etwas Geduld. Insbesondere ist es nicht hilfreich, mehrere Mails zu schicken; dies verlangsamt die Bearbeitung nur.

Aktuelles

Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag zum internationalen Abstammungsrecht

Die "Marburg Group" – eine Arbeitsgruppe bestehend aus Christine Budzikiewicz (Marburg), Konrad Duden (Leipzig), Anatol Dutta (München), Tobias Helms (Marburg) und Claudia Mayer (Regensburg) – hat eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag zum internationalen Abstammungsrecht veröffentlicht. Sie begrüßt die Initiative der Kommission und befürwortet die Gesamtstruktur des Vorschlags zur Elternschaft. Dennoch schlägt sie neben technischen Änderungen auch einige grundlegende Änderungen vor. Die ausführliche Stellungnahme kann auf der Website der "Marburg Group" heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Arbeitsgruppe.


aktuelle_reformenAktuelle Reformen im Familienrecht - ein interdisziplinärer Blick

In ihrem Koalitionsvertrag von 2021 haben die Ampelparteien einen ehrgeizigen Plan zur Umsetzung verschiedener familienrechtlicher Reformen vorgelegt. Drei dieser politisch angestrebten Projekte werden in dem von Christiane von Bary herausgegebenen Tagungsband aus einer interdisziplinären Perspektive betrachtet und bewertet: Fragen der Kinderbetreuung nach Trennung unter besonderer Berücksichtigung des Wechselmodells, der Verantwortungsgemeinschaft und der geschlechtlichen Selbstbestimmung wird jeweils durch einen sozialwissenschaftlichen und einen rechtswissenschaftlichen Beitrag nachgegangen. Der Tagungsband ist open access erschienen.

 


gluecksspielDie Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet

Vor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten »Spielerklagen« waren bisher unterschiedlich erfolgreich. Uneinigkeit besteht insbesondere über etwaige bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche der Spieler sowie deren Verjährung. Zu diesen privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert wurden, nehmen Anatol Dutta und Christian Heinze in dem open access zugänglichen Band Stellung.

 


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Abschlussband zu EU-Projekt: Domestic Violence and Parental Child Abduction

Das kürzlich auch als oben access book erschienene Buch ist das Ergebnis des von der Europäischen Kommission finanzierten Projekts POAM (Protection of Abducting Mothers in Return Proceedings) der Universitäten München, Aberdeen, Mailand und Osijek, welches sich mit der internationalen Kindesentführung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt innerhalb der Europäischen Union auseinandergesetzt hat. Ziel des Projekts war die Sicherstellung einer sinnvollen und einheitlichen Auslegung der Europäischen Gewaltschutzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen) und der Gewaltschutzrichtlinie (Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung). Das Buch präsentiert und analysiert die Ergebnisse des Projekts und stellt auch den Best Practice Guide vor, der für die Anwendung von Verordnung und Richtlinie in Fällen von Kindesentführung vor dem Hintergrund häuslicher Gewalt entwickelt wurde.


Rückwirkung in grenzüberschreitenden Sachverhalten: Zwischen Statutenwechsel und ordre public

Das deutsche Recht hat eine ausführliche Kasuistik zum Umgang mit Rückwirkungen hervorgebracht, nun beschäftigen sich Christiane von Bary und Marie-Therese Ziereis mit den bislang kaum thematisierten Besonderheiten der Problematik in grenzüberschreitenden Privatrechtsfällen. Die Lösungen des nationalen Rechts können dabei nicht ohne Weiteres übertragen werden, sondern es muss auf die Regelungen zum Umgang mit Statutenwechseln und den ordre public zurückgegriffen werden.

Fundstelle: RabelsZ 2021, S. 146-171


Reform des deutschen Namensrechts

Reform des Namensrecht

Die Regelungsdichte im deutschen Namensrecht nimmt beständig zu. Der beeindruckende Normenbestand ist jedoch weit von einem in sich schlüssigen System entfernt. Es bedurfte immer wieder einer gesetzgeberischen Nachjustierung für Einzelkonstellationen – ein Indiz für einen grundlegenden Reformbedarf in diesem Rechtsgebiet.

Professor Dutta zeigt in dem auch als open access book erschienenen Band nicht nur die Ursachen für den Reformbedarf im Namensrecht auf, d.h. vor allem die Einschränkungen der traditionellen Funktionen des Namensrechts durch das Verfassungsrecht (Gleichheitssatz, Elternrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht) und das Unionsrecht (Personenfreizügigkeit und Diskriminierungsverbot). Er wirft auch einen Blick auf mögliche Grundzüge eines zeitgemäßen Namensrechts.


Kürzlich erschienen: Die Einpersonengesamthand

Die Gesamthand ist eine Organisationsform, die die Zuordnung von Vermögensgegenständen zu einem Sondervermögen mehrerer Personen ermöglicht und daher grundsätzlich erlischt, wenn nur noch eine Person verbleibt. Es gibt aber Konstellationen, in denen ein Bedürfnis für die getrennte Behandlung von Vermögensmassen in einer Person besteht, vor allem im Zusammenhang mit erb- und güterrechtlichen Regelungen. Für die Personengesellschaft ist dies inzwischen auch durchaus anerkannt. Christiane von Bary erweitert den Blick auf Erben- und Gütergemeinschaften, zeigt auf, dass auch insoweit eine Einpersonengesamthand möglich sein muss und entwickelt ein Gesamtkonzept.

 Fundstelle: AcP 2020, S. 343-376


Auswirkungen des Brexit auf die Personenstandspraxis

Professor Dutta hat für die Zeitschrift StAZ – Das Standesamt einen Kurzüberblick über die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit auf die Personenstandspraxis verfasst. Dieser kann auf der Website der StAZ heruntergeladen werden: „Brexit und Standesamt: Bye-bye? Vorerst nicht.“, StAZ Heft 3/2020


Namensrecht: Handelsblatt-Artikel „So dürfen Sie in Deutschland heißen“

Im Handelsblatt vom 4./5./6. Oktober 2019 wird Professor Dutta als Experte zum deutschen Namensrecht zitiert. Der online verfügbare Artikel legt die Grundlagen des Namensrechts allgemeinverständlich dar und zeigt Bereiche auf, in denen Reformbedarf besteht.


European Private International Law and Member State Treaties with Third States - The Case of the European Succession Regulation

DrittstaatenZahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen über Staatsverträge mit Drittstaaten, die Fragen des internationalen Privatrechts zum Gegenstand haben, die Bundesrepublik Deutschland etwa mit dem Iran, der Türkei und zahlreichen Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Teils stammen diese Abkommen und Übereinkommen noch aus dem frühen 20. Jahrhundert und sind aus heutiger Sicht veraltet. Aus primärrechtlichen Gründen kann der Unionsgesetzgeber die IPR-Staatsverträge nicht ohne Weiteres durch seine Verordnungen auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts verdrängen. Die harmonisierende Wirkung des Unionsrechts wird deshalb empfindlich gestört, zumal die Staatsverträge oftmals große Bevölkerungsgruppen im betreffenden Mitgliedstaat erfassen.

In einem nunmehr veröffentlichten Band, der auf einem gemeinsamen Projekt mit der Universität Augsburg basiert, werden diese Staatsverträge erstmals zunächst für den Bereich der europäischen Erbrechtsverordnung für ausgewählte Mitgliedstaaten und Drittstaaten erfasst und verglichen.


Journal of Private International Law Conference

jprivintl_coverBuilding on the successful conferences in Aberdeen (2005), Birmingham (2007), New York (2009), Milan (2011), Madrid (2013), Cambridge (2015) and Rio (2017), the Journal of Private International Law held its 8th Conference at the University of Munich from 12 – 14 September 2019.

Following the call for papers, the Editors of the Journal (Professor Jonathan Harris QC of King’s College, London and Professor Paul Beaumont FRSE of the University of Stirling) and the organizer of the conference (Professor Anatol Dutta, University of Munich) selected from a great number of applications from all over the world a variety of papers covering all areas of private international law which were presented in a mixture of plenary (Friday) and parallel panel sessions (Thursday afternoon and Saturday morning). More than 190 participants from around 50 jurisdictions had registered for the conference and discussed 112 papers in 32 plenary and parallel sessions. There was a special plenary panel on “Women and PIL” on Friday afternoon.

A longer report and more impressions have already been published on conflictoflaws.net. The conference website will remain active and offers an overview of all papers as well as abstracts from many speakers.

We thank the publisher Routledge and the German Federal Chamber of Notaries for their generous support.


Abgabe einer Vormundschaft im grenzüberschreitenden Kontext

Wenn einem Kind in Deutschland ein Vormund bestellt wird und das Kind im Anschluss ins Ausland verzieht, stellt sich die Frage, welche Folgen dies für die Vormundschaft hat, insbesondere, ob eine Abgabe der Vormundschaft ins Ausland möglich ist. Gerade im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen haben diese Fälle zuletzt zugenommen und stellen vor allem die als Amtsvormund agierenden Jugendämter vor große Herausforderungen. Christiane von Bary untersucht in ihrem Beitrag, auf welche Weise sich der Umzug des Minderjährigen ins Ausland in solchen Situationen auf die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht auswirkt und ob es möglich ist, die Vormundschaft an ein anderes Land abzugeben.

Fundstelle: JAmt 2019, S. 363-368


Kürzlich erschienen: Felix Aiwanger, Alte Lieder auf neuen Instrumenten: Die europäischen Güterrechtsverordnungen und das Erbrecht

Seit dem 29.01.2019 reihen sich zwei weitere Instrumente in das Ensemble der Rom-Verordnungen im Konzert des europäischen Kollisionsrechts ein: Die europäische (Ehe-)Güterrechtsverordnung (EuGüVO) und die europäische Partnerschaftsverordnung (EuPartVO). So klar sich die Instrumente des Rom-Ensembles auf den ersten Blick voneinander abzuheben scheinen, so mühsam kann es doch im Einzelfall sein, das richtige Instrument herauszufiltern und Dissonanzen aufzulösen. Ewiger Kriegsschauplatz schon im nationalen IPR ist das Verhältnis zwischen Güterrecht und Erbrecht, weil sich ihre Ziele und damit oft auch ihre Mechanismen nahestehen. Was ist der Ursprung der Dissonanzen zwischen Güterrecht und Erbrecht? Auf welche Weise kann anhand der neuen Verordnungen im Güterrecht eine Harmonie erreicht werden?

Fundstelle: ErbR 2019, S. 202–209 (verfügbar via beck-online)


Schiedsfähigkeit und Bindungswirkung bei einseitigen Schiedsanordnungen im Erbrecht unter Berücksichtigung der internationalen Perspektive

Diesen Titel hat der in Heft 6/2019 der ZEV erschienene Beitrag von Christiane von Bary, der die Unterscheidung zwischen Schiedsfähigkeit und Bindungswirkung anhand zweier BGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2017 analysiert. Erbrechtliche Schiedsverfahren, die auf einer einseitigen Schiedsanordnung des Erblassers beruhen, sind nur möglich, wenn der Verfahrensgegenstand objektiv schiedsfähig ist und die Testierfreiheit des Erblassers die Herstellung der einseitigen Bindung erlaubt. Wenn man grenzüberschreitende Sachverhalte berücksichtigt, wird deutlich, dass diese beiden Voraussetzungen voneinander zu trennen sind. Dies wird anhand von Pflichtteilsstreitigkeiten und der Entlassung des Testamentsvollstreckers aufgezeigt.

Fundstelle: ZEV 2019, S. 317-324 (beck-online)


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EU-Projekt „Protection of Abducting Mothers in Return Proceedings: Intersection between Domestic Violence and Parental Child Abduction“ (POAM)


POAM ist ein von der Europäischen Kommission finanziertes Projekt, welches die Schnittstelle zwischen häuslicher Gewalt und internationaler Kindesentführung innerhalb der Europäischen Union untersuchen soll. Das Projekt, an dem neben der Universität München auch die Universitäten Aberdeen, Mailand und Osijek teilnehmen, konzentriert sich insbesondere auf die Anwendung der europäischen Gewaltschutzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen) und der Gewaltschutzrichtlinie (Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung) im Rahmen von Rückführungsverfahren in internationalen Kindesentführungsfällen, die unter das Haager Kindesentführungsübereinkommen oder unter die Brüssel-IIa-Verordnung fallen und im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt stehen. Ziel des Projekts ist zum einen die Entwicklung einer sinnvollen und einheitlichen Auslegung der genannten Regelwerke. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Praxis mit der Anwendung der europäischen Gewaltschutzrechtsakte in Kindesentführungsfällen, die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt stehen, vertraut wird.

Zur Internetseite des Projekts


brexit_studieBrexit and family law

Anatol Dutta together with Marta Requejo Isidro (Luxembourg), Tim Amos QC (London), Pedro Alberto de Miguel Asensio (Madrid) and Mark Harper (London) contributed to a study, commissioned by the European Parliament’s Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs at the request of the Committee on Legal Affairs, which explores the possible legal scenarios of judicial cooperation between the EU and the UK at both the stage of the withdrawal and of the future relationship in the area of family law, covering the developments up until 5 October 2018. More specifically, it assesses the advantages and disadvantages of the various options for what should happen to family law cooperation after Brexit in terms of legal certainty, effectiveness and coherence. It also reflects on the possible impact of the departure of the UK from the EU on the further development of EU family law. Finally, it offers some policy recommendations on the topics under examination.

The study is available here.


100_jahre_rvgl

Einhundert Jahre Institut für Rechtsvergleichung an der Universität München – Kaufrecht und Kollisionsrecht von Ernst Rabel bis heute

Der von Stephan Lorenz, Peter Kindler und Anatol Dutta herausgegebene Band entstand aus der Tagung anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Gründung des „Instituts für Rechtsvergleichung“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Jahre 1916 durch Ernst Rabel. Er enthält einen Rückblick auf das Leben und Werk von Ernst Rabel sowie eine aktuelle Bestandsaufnahme seiner bedeutendsten Arbeitsgebiete: das materielle Kaufrecht und das internationale Vertragsrecht.

 


logo_vigoniSeminar "European Private International Law Running Out of Steam? – Italo-German Perspectives on Future Areas of Harmonisation"

After 17 years of intense lawmaking in the field of judicial cooperation in civil matters, the EU engine is apparently running out of steam. Institutions seem unable and/or unwilling to engage in new ventures, and are essentially concerned with the update and (often cautious) modernization of existing instruments. The time is ripe to reflect on what has been done so far and which further results can realistically be achieved in the not too distant future.

Against this background, Pietro Franzina (University of Ferrara) and Anatol Dutta invited to a workshop which will take place at the Villa Vigoni from 12 to 15 February 2018. The purpose of the seminar is to contribute to the ongoing discussion on the future of EU private international law, and to do so, specifically, from a German and an Italian point of view. The idea is to involve twenty-two scholars in a informal discussion on seven topics: contracts, torts, company law, family law, personal status and issues relating to the general part of private international law and the law of international civil procedure.


Projekt "The Impact of Member State Treaties with Third States on the Europeanisation of Private International Law – The Case of the Succesion Regulation"

Zahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen über Staatsverträge mit Drittstaaten, die Fragen des internationalen Privatrechts zum Gegenstand haben, die Bundesrepublik Deutschland etwa mit dem Iran, der Türkei und zahlreichen Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Teils stammen diese Abkommen und Übereinkommen noch aus dem frühen 20. Jahrhundert und sind aus heutiger Sicht veraltet. Aus primärrechtlichen Gründen kann der Unionsgesetzgeber die IPR-Staatsverträge nicht ohne Weiteres durch seine Verordnungen auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts verdrängen. Die harmonisierende Wirkung des Unionsrechts wird deshalb empfindlich gestört, zumal die Staatsverträge oftmals große Bevölkerungsgruppen im betreffenden Mitgliedstaat erfassen.

In einem gemeinsamen Projekt mit der Universität Augsburg sollen diese Staatsverträge zunächst für den Bereich der europäischen Erbrechtsverordnung für ausgewählte Mitgliedstaaten und Drittstaaten erfasst und verglichen werden, auch um zu prüfen, wie diese besser mit dem Unionsrecht abgestimmt werden können. Am 23. und 24. November 2017 fand in Augsburg eine Konferenz statt, auf der erste Ergebnisse des Projekts diskutiert wurden, die demnächst in einem Band veröffentlich werden sollen.

Zum Programm


Scheidung ohne Gericht

Dutta/Schwab/Henrich/Gottwald/Löhnig (Hrsg.), Scheidung ohne Gericht? – Neue Entwicklungen im europäischen Scheidungsrecht (2017)

Das Scheidungsrecht hat in den europäischen Ländern seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts tiefgreifende Änderungen erfahren. Das betrifft zum einen das Recht der Scheidungsgründe: Die Tendenz geht seitdem dahin, die Scheidung zu erleichtern. Neben die Liberalisierung der Scheidungsgründe tritt zum anderen aber auch mehr und mehr der Gedanke der zwischen den Ehegatten vereinbarten Scheidung als Ausfluss der Privatautonomie. Innerhalb des herkömmlichen Systems, das die Auflösung der Ehe an eine Gerichtsentscheidung bindet, erfolgt die einverständliche Scheidung durch entsprechende Erklärungen der Ehegatten gegenüber dem Gericht, die dann die Grundlage der richterlich ausgesprochenen Scheidung bilden. In neueren Reformen einiger Länder wird demgegenüber auf die Mitwirkung einer richterlichen Erkenntnis verzichtet: Die Scheidung erfolgt privatautonom durch Vereinbarung oder Erklärungen gegenüber den für die Registrierung zuständigen Stellen.

Das Buch sammelt die Beiträge des 13. Symposiums für europäisches Familienrecht, das im Oktober 2016 anlässlich dieser neueren Entwicklungen den derzeitigen Stand des europäischen Scheidungsrechts rechtsvergleichend in den Blick genommen hat, auch um eine Grundlage für eine rechtspolitische Diskussion in Deutschland zu legen.


Die Europäischen GüterrechtsverordnungenDutta/Weber (Hrsg.), Die Europäischen Güterrechtsverordnungen (2017)

Das internationale Güterrecht in der Europäischen Union steht vor einem grundlegenden Wandel. Die Ehegüterrechtsverordnung (EuGüVO) und flankierend die Verordnung für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften (EuPartVO) werden ab 2019 die Regelungen über die internationale Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen für jedenfalls 18 Mitgliedstaaten vereinheitlichen, unter ihnen auch für die Bundesrepublik.

Der Sammelband enthält die Referate eines Symposiums, das das Deutsche Notarinstitut und die Universität Regensburg im Februar 2017 veranstaltet haben.

Die Beiträge von Andrea Bonomi, Michael Coester, Dagmar Coester-Waltjen, Christoph Döbereiner, Anatol Dutta, Christian Kohler, Andreas Köhler, Peter Mankowski, Rembert Süß, Joanna Serdynska und Johannes Weber geben nicht nur einen Überblick über die Verordnungen, sondern vertiefen zahlreiche Problemkreise, die sich bereits jetzt herauskristallisiert haben.


Ein Name in ganz Europa Dutta/Helms/Pintens (Hrsg.), Ein Name in ganz Europa – Vorschläge für ein Internationales Namensrecht der Europäischen Union (2016)

Im Namensrecht ist man innerhalb der Europäischen Union von der Herausbildung einheitlicher Kollisionsregeln noch weit entfernt, sodass der Name eines Unionsbürgers in verschiedenen Mitgliedstaaten nicht selten unterschiedlich beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in einer Mitteilung zur Justizagenda 2020 betont, dass sie den Bedarf für weitere Maßnahmen insbesondere bezüglich Familiennamen prüfen werde.

Eine Arbeitsgruppe des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten hat daher einen Entwurf für eine Europäische Verordnung über das internationale Namensrecht ausgearbeitet. Dieser Entwurf wurde mit ausführlicher Begründung veröffentlicht in StAZ 2014, 33 ff.; eine englische Zusammenfassung ist im Yearbook of Private International Law 2014, 31 ff., sowie eine französische Zusammenfassung in der Revue critique de droit international privé 2014, 733 ff., erschienen.

Im Rahmen einer Veranstaltung in Marburg im November 2015 haben die Verfasser ihren Vorschlag der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt. In Impulsreferaten beleuchteten Experten aus dem In- und Ausland die einzelnen Aspekte kritisch, wobei vor allem die vier zentralen Aspekte des Vorschlags diskutiert wurden:

  • Die objektive Anknüpfung (Wechsel vom Staatsangehörigkeits- zum Aufenthaltsprinzip),
  • die subjektive Anknüpfung (Eröffnung einer großzügigen Rechtswahlmöglichkeit),
  • Fragen des Allgemeinen Teils und die Einbindung in
    das Internationale Privatrecht der EU (z. B. unselbständige Anknüpfung von Vorfragen, Ausschluss des Renvoi),
  • die Anerkennung von in ausländischen Registern eingetragenen Namen sowie
  • die behördliche Namensänderung.

Der Band dokumentiert die Referate von Anatol Dutta, Rainer Frank, Robert Freitag, Gerard-René de Groot, Tobias Helms, Christian Kohler, Andrzej Mączyński, Walter Pintens, Ilaria Viarengo und Rolf Wagner zu der Veranstaltung sowie den Vorschlag und seine Begründung.