Promotion und Habilitation
I. Anforderungen
Wenn Sie sich als Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Sozialrecht bewerben möchten, überprüfen Sie bitte vorab selbständig, ob Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion ergeben sich aus §§ 6 ff. der Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der LMU München.
II. Bewerbung
Um eine hinreichende Ernsthaftigkeit von Promotionsanfragen sicherzustellen, sind einige formelle Anforderungen an Ihre Bewerbung unumgänglich. Bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Examenszeugnisse etc.) am Lehrstuhl.
Inhaltlich sollte sich Ihre Bewerbung mit dem in Aussicht genommenen Promotionsvorhaben befassen. Dazu zählen zum einen die Beweggründe, weshalb Sie sich wegen Ihrer Promotion gerade an unseren Lehrstuhl wenden. Zum anderen wird mindestens ein eigener Themenvorschlag erwartet. Hierzu nennen Sie einen vorläufigen Arbeitstitel und stellen in einem kurzen Exposé den Gegenstand und die zentralen rechtlichen Probleme dar. Der Umfang dieses Exposés sollte sich auf ca. drei Seiten DIN A4 belaufen.
III. Themen
Eine Betreuung durch den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Sozialrecht ist nur dann sinnvoll, wenn das von Ihnen gewählte Thema mit den Forschungsgebieten des Lehrstuhls übereinstimmt. Diese umfassen insbesondere die Bereiche Öffentliches Wirtschaftsrecht, Verwaltungsmodernisierung und Kommunalrecht, Energie- und Umweltrecht jeweils mit ihren europäischen und internationalen Bezügen, ferner Grundfragen des Staats-, Verwaltungs- und Europarechts. Ihr Interesse an diesen Rechtsgebieten sollte durch die Wahl eines der einschlägigen Studienschwerpunkte belegt sein.