Workshop Privatrecht
Das Workshop Privatrecht bietet ein Forum, um interessierten Kolleginnen und Kollegen die eigenen wissenschaftlichen Projekte vorzustellen. Wir streben einen zwanglosen Gedankenaustausch über Ideen an, die noch nicht fertig ausgearbeitet zu sein brauchen.
In den letzten Semestern fand der Workshop mittags statt – um 12:30h im Format „Brownbag Lunch“ – in der Regel mittwochs.
Der Workshop Privatrecht findet wieder in Präsenz statt.
Programm im Wintersemester 2022/2023
Mittwoch 09.11.2022 |
Subsumtion ohne Definition Juristen definieren Rechtsbegriffe. Manchmal halten sie aber auch inne, um über diese Praxis nachzudenken. Ein solches Nachdenken findet sich schon bei den römischen Juristen, die ausdrücklich vor Definitionen warnten: Omnis definitio in iure civile periculosa est: parum est enim, ut non subverti posset. Auch heute noch lohnt es sich, das Definieren als Bestandteil der juristischen Methodik zu überprüfen, denn diese wird gerade auch von ausländischen Juristen als kennzeichnend für das deutsche Rechtsdenken angesehen. Der Vortrag zeigt, welche Aufgabe der Definition in der juristischen Methodik zukommt und warum sie diese Aufgabe häufig nicht erfüllt. Davon ausgehend wird ein alternativer Vorschlag entwickelt, wie sich die Subsumtion vorbereiten lässt, und anhand von privatrechtlichen Beispielen veranschaulicht. |
Mittwoch 16.11.2022 |
Diana Liebenau, LL.M. (Harvard) Antisemitische Kunst im öffentlichen Raum – vom Schandmal zum Mahnmal und vom Denkmal zum Denk-mal-nach über den zivilrechtlichen Beseitigungsanspruch Die „Wittenberger Sau“ sei nicht zu entfernen. Denn das antisemitische Relief an der Wittenberger Stadtkirche sei durch zusätzliche Informationstafeln kontextualisiert worden. Das entschied jüngst der Bundesgerichtshof. Warum es sich um ein salomonisches Urteil handelt, das trotzdem nicht überzeugt, zeigt der Vortrag auf. Die Entscheidung gibt Anlass, neu über zivilrechtliche Abwägung auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite und das Verhältnis von Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nachzudenken. |
Mittwoch 07.12.2022 |
Zur Feststellbarkeit und Systematisierung judikativer „Schlechtleistungen“ und ihrer Verortung zwischen Recht, Unrecht und Nichtrecht Rechtliche Fehlleistungen in Gestalt klassischer „Fehlurteile“ erhitzen seit jeher die juristischen Gemüter. Dabei werfen „Justizirrtümer“ nicht nur auf terminologischer Ebene, sondern insbesondere auch in epistemologischer Hinsicht vielfältige Fragen auf. Einige davon möchte der Vortrag beantworten, indem er – ausgehend von kritischen Stimmen in der Literatur – eine erkenntnistheoretisch abgesicherte Begriffskonzeption entwickelt, die einerseits die rechtliche Handhabbarkeit des Kriteriums der judikativen „Schlechtleistung“ erhält und andererseits ein sowohl intra- wie auch interdisziplinär vereinheitlichtes Sprechen ermöglicht. Hiervon ausgehend wird eine Standortbestimmung des „Fehlurteils“ zwischen („schlechtem“) Recht, Unrecht und Nichtrecht unternommen. |
Mittwoch 08.02.2023 |
Implikationen von Webers Wissenschaftstheorie für die Rechtswissenschaft Weber entwarf seine Wissenschaftstheorie vorrangig für die Sozialwissenschaft. Doch können einige der Ausführungen des habilitierten Juristen für die Rechtswissenschaft fruchtbar gemacht werden: Seine wissenschaftstheoretischen Texte bieten eine anregende Lektüre, die einen gleichermaßen in den steten Dialog mit dem eigenen Wissenschaftsverständnis sowie dem Verständnis gerade auch von Rechtswissenschaft zwingt –und diesen bereichert und voranbringt. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verständlich, dass die Auseinandersetzung mit Webers Werk in der Rechtswissenschaft bislang sporadisch geblieben ist. |
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