Fachsprache Türkisch
Die unten aufgeführten Fachsprachenkurse werden nicht jedes Semester angeboten. Das aktuelle Angebot entnehmen Sie bitte dem Link "Semesterkurse" oder "Ferienkurse".
Die Teilnahme an den rechtsterminologischen Türkischkursen wird ab dem 3. Fachsemester empfohlen, ist jedoch ab dem 1. Fachsemester möglich.
Ein Einstufungstest ist nicht erforderlich.
Die Kurse sind anmeldepflichtig
Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus.
Einführung in die türkische Rechtsterminologie 1 – Rechtsanwalt Dr. Temel Nal
Kursvoraussetzungen:
ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache, da der Unterricht überwiegend auf Türkisch gehalten wird.
Kursbeschreibung:
Geschichtliche Entwicklung der türkischen Rechtsordnung; Rechtsquellen; Aufbau der Justiz; Entstehung der verschiedenen Verfassungen seit 1923; Staatsorgane (Legislative, Exekutive, Judikative).
Kursbücher:
Auszüge aus der türkischen Verfassung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
Einführung in die türkische Rechtsterminologie 2 – Rechtsanwalt Dr. Temel Nal
Kursvoraussetzungen:
ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache, da der Unterricht überwiegend auf Türkisch gehalten wird.
Kursbeschreibung:
Geschichtliche Entwicklung der türkischen Zivilrechtsordnung; ausgewählte Institution des türkischen Schuldrechts (Entstehung eines Rechtsgeschäfts; einzelne Vertragstypen und -verhältnisse) und des Sachenrechts (Eigentum; Besitz; Mobiliar- und Immobiliarrecht) sowie Grundzüge des Geistigen Eigentums (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht).
Kursbücher:
Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
Einführung in die türkische Rechtsterminologie 3 – Rechtsanwalt Dr. Temel Nal
Kursvoraussetzungen:
ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache, da der Unterricht überwiegend auf Türkisch gehalten wird.
Kursbeschreibung:
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Kursbücher:
Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
Einführung in die türkische Rechtsterminologie 4 – Rechtsanwalt Dr. Temel Nal
Kursvoraussetzungen:
ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache, da der Unterricht überwiegend auf Türkisch gehalten wird.
Kursbeschreibung:
Einführung in das allgemeine Familienrecht der Türkei, insbesondere Verlobung, Eheschließung, Scheidung und Adoption und in diesem Zusammenhang auch Einführung in das türkische Personenrecht.
Kursbücher:
Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
Einführung in die türkische Rechtsterminologie 5 – Rechtsanwalt Dr. Temel Nal
Kursvoraussetzungen:
ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache, da der Unterricht überwiegend auf Türkisch gehalten wird.
Kursbeschreibung:
Einführung in das allgemeine Erbrecht der Türkei, insbesondere
Gesamtrechtsnachfolge, gesetzliche und gewillkürte Rechtsnachfolge, Erbanfechtung, Erbunwürdigkeit.
Kursbücher:
Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt