Juristische Fakultät
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Anmeldemodalitäten

Anmeldung zu den Fachsprachenkursen im SoSe 2023

Die Anmeldung erfolgt über ein E-Mail/Losverfahren. Dabei können sich die Studenten zu den jeweiligen Sprachkursen in einem bestimmten Zeitraum per E-Mail anmelden. Wer schließlich tatsächlich an dem jeweiligen Kurs teilnehmen kann, entscheidet das Los. Die Teilnehmerlisten (für die Rechtsenglischkurse, "Business English for Negotiations 1",  "International Business English 1", soweit angebotem, sowie für die Veranstaltungen "Einführung in die französische Rechtssprache" und "Einführung in die spanische Rechtsterminologie 2") werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur auf der Intranetseite der Fakultät bekannt gegeben.  Für die anderen Kurse wird die Teilnehmerliste nicht veröffentlicht, denn erfahrungsgemäß bekommen alle Interessenten einen Platz im gewünschten Kurs.

Während einer Beurlaubung dürfen keine Leistungen am FSZ erbracht werden. Art 48 Abs. 4 BayHSchG bleibt unberührt.

I. Anmeldemodalitäten für die Großveranstaltung in der englischen Sprache (§ 24 JAPO)

Die Anmeldung zu der Großveranstaltung "Common Law Terminology" erfolgt im LSF.

Für das SoSe 2023 muss man sich vom 20.03.-02.04.2023 nach den folgenden Modalitäten anmelden:

  • Man muss über den Punkt Lehrveranstaltung "belegen/abmelden" auswählen und den Hinweis bestätigen (bei Problemen s. unter https://www.hilfe.lsf.uni-muenchen.de/lsf_hilfe/faqs/index.html).
  • Eine Abmeldung ist vom 03.-06.04.2023 möglich.
  • Ab dem 11.04.2023 kann man im Stundenplan prüfen, ob man einen Platz erhalten hat. Die Abkürzung "ZU" bedeutet "zugelassen". Die Abkürzung "WL" bedeutet, dass man auf der Warteliste steht. Im Falle von verspäteten Abmeldungen werden die Studierenden auf der Warteliste ausgelost und können nachrücken.
  • Im Laufe des Semesters (03.-14.07.2023) erfolgt die Anmeldung zur Prüfung. S. im LSF unter Prüfungsanmeldung-->Grundstudium. Ein Rücktritt ist ebenfalls bis zum 14.07.2023 möglich.
  • Anmeldungen nach Aublauf der Frist für die Kursbelegung und für die Klausuranmeldung werden nicht bearbeitet!

II. Anmeldemodalitäten für die anderen anmeldepflichtigen Fachsprachenkurse

  1. Alle Rechtskurse und Wirtschaftskurse sind anmeldepflichtig.
  2. Die Anmeldung erfolgt über E-Mail an das Fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de vom 20.03.-02.04.2023
  3. Für jeden gewünschten Kurs ist eine extra E-Mail an Fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de zu senden.
  4. Im Betreff ist nur der vollständige Titel der Veranstaltung anzugeben (nicht anzugeben sind der Termin bzw. der Dozent!).
  5. Die E-Mail muss als „Text“ folgende Informationen enthalten:

    Frau/Herr Nachname, Vorname
    Fakultät
    Fachsemester
    Matrikelnummer
    E-Mail-Adresse
    § 37 (für die FFA) oder § 24 JAPO (für den Pflichtschein) (nur für Jura-Studenten)
    Präferenz: XY 

  6. Eine Präferenz mus nur bei mehreren Anmeldungen angegeben werden, und zwar unter Angabe des Kurses, den man vorzugsweise besuchen möchte, und bei sämtlichen Anmeldungen (z.B. "Präferenz: International Legal English"). Bei mehreren Präferenzen geben Sie bitte auch die Priorität an (z.B.: "Präferenz: 1. International Legal English, 2. Legal Research...".

  7. Studierende ab dem 7. FS werden nur unter Vorlage eines dringenden Grundes bevorzugt (z.B. bevorstehendes Examen, Vervollständigung der FFA etc.). 

  8. Erasmus-Bewerbende müssen in der Anmeldung angeben, dass sie den Schein für die Bewerbung benötigen. Die Anmeldungen werden dann mit den bei Frau Haustein eingegangenen Bewerbungen verglichen. Eine online-Registrierung genügt vorläufig.

  9. Jeder Anmeldung sind folgende Dokumente beizufügen: 1. die Immatrikulationsbescheinigung des SoSe 2023 (als PDF-Datei auf Ihrem LSF-Portal zu finden; fügen Sie bitte keine Studentenausweise mehr bei, weil sie nicht gut lesbar sind); 2. eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung des eigenen Namen im Intranetauftritt der LMU (durch Zusendung dieses Formulars). Sollte ein Anhang nicht möglich sein, so sind uns die Immatrikulationsbescheiigung sowie die Einwilligungserklärung spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist auf dem Postweg (FSZ, Ludwigstr. 29, Zi. 14, PF 179, 80539 München) zuzusenden oder aber bei uns (außerhalb der Öffnungszeiten hängt dazu extra ein großer Umschlag an der Tür des FSZ) bzw. in einem wie oben an uns adressierten Umschlag bei der Hauspost/HGB abzugeben. Bei Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung muss der Titel der Veranstaltung angegeben werden. Die Einwilligungserklärung erübrigt sich für die Kurse, deren Teilnehmerlisten nicht in Intranet veröffentlicht werden.
  10. Ab Semesterbeginn werden Studierenden, die Interesse an einer Teilnahme an Fachsprachenkursen mt freien Plätzen haben, gebeten, sich am ersten Unterrichtstag direkt bei der Lehrkraft anzumelden. Eine offizielle Anmeldung am FSZ erübrigt sich dann, wobei alle üblichen Informationen der Lehrkraft mitgeteilt werden müssen.
  11. ACHTUNG: Eine Anmeldung außerhalb des genannten Anmeldezeitraums gilt als fehlerhaft und wird nicht berücksichtigt, es sein denn, Plätze im gewünschten Kurs sind noch zu vergeben.
  12. Aus allen richtigen, vollständigen und fristgerechten Anmeldungen (s. P.kte 1-9) werden die Teilnehmer der Kurse per Losverfahren ausgewählt (Es ist also unerheblich, wann die E-Mail bei uns eingeht. Eine Bevorzugung der eventuell früher eingehenden E-Mails findet nicht statt). Bevorzugt werden Jura-Studenten ab dem 7. Fachsemester, welche einen wichtigen Grund angeben können (s. Punkt 7). Weitere Gründe für eine bevorzugte Behandlung müssen ausführlich dargelegt werden (s. auch Punkt 8).
  13. Die Teilnehmerlisten für die Rechtsenglischkurse, für "Business English for Negotiations 1", "International Business English 1" (falls angeboten), sowie für die Veranstaltung "Einführung in die französische Rechtssprache" werden  ab dem 11.04.2023 auf der Intranetseite der juristischen Fakultät unter dem Link "Veranstaltungsmaterial" und der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben, vorausgesetzt uns eine ordnungsgemäß unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten vorliegt. Eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgt nicht!
  14. Damit sich dieses Verfahren bewährt, weisen wir daraufhin, dass die Anmeldung ab Bekanntgabe der Teilnehmer verbindlich ist. Bei Nichtteilnahme aus irgendeinem Grund ist eine prompte Abmeldung per E-Mail vor Kursbeginn erforderlich. Des gilt natürlich auch für die anderen Rechtskurse.
  15. Bei mehreren Anmeldungen teilen Sie uns bitte ausdrücklich mit, ob Sie eigentlich nur einen Kurs besuchen möchten.
  16. Der Eingang einer Anmeldung kann von uns nicht extra bestätigt werden. Sie können aber eine automatische Lesebestätigung bei Ihrem Email-Programm einstellen.
  17. Bitte keine Anmeldungen an die Dozenten schicken!
  18. Eine Anmeldung zur Prüfung ist nicht vorgesehen. Für die Zulassung zur Prüfung genügt eine regelmäßige Teilnahme.
  19. Die Ergebnisse für diese Fachspachenkurse werden nicht in LSF eingetragen. Es werden Zeugnisse ausgestellt.