Juristische Fakultät
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Spanische Rechtsterminologie

Eine Teilnahme an den rechtsterminologischen Spanischkursen wird ab dem 3. Fachsemester empfohlen, ist jedoch bereits ab dem 1. Fachsemester möglich und setzt eine Anmeldung voraus. Die Anmeldung kann auch direkt bei der Dozentin in der ersten Unterrichtsstunde erfolgen. Falls kein abweichendes Anfangsdatum bekannt gegeben wird, beginnen die Fachsprachenkurse in der ersten Semesterwoche.

Die Pflichtausbildung gem. § 24 Abs. 2 S. 1 JAPO 2003 in der spanischen Sprache kann folgendermaßen absolviert werden:

a) durch den erfolgreichen Besuch einer der unten aufgeführten Veranstaltungen :

"Einführung in die spanische Rechtsterminologie" (Teil 1 oder 2);

"Lenguaye y temas juridicos espańoles" (Teil 1 oder 2);

"Einführung in das spanische Recht " der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) (ab dem SS 2013 erworbene Scheine werden nicht mehr anerkannt);

einer "fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung", d.h. einer Veranstaltung über spanisches Recht, die auf Spanisch gehalten wurde;

b) durch die Anerkennung einer oder mehreren Auslandsleistungen entsprechend der ECTS-Ordnung vom 02.07.09, soweit sie nicht zu anderen Studienzwecken durch den Dekan bereits anerkannt wurden (sog. Verbot der Doppelverwertung);

c) beim Studienortwechsel nach Bayern durch einen in einem anderen Bundesland erworbenen Leistungsnachweis, wenn dieser nach dortigem Prüfungsrecht als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs i.S.v. § 5 a Abs. 2 S. 2 DRiG genügt.