Russische Wirtschafts- und Rechtssprache
Eine Teilnahme an den Kursen in der Wirtschafts- und Rechtssprache wird ab dem 3. Fachsemester empfohlen, ist jedoch bereits ab dem 1. Fachsemester möglich. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Dozenten in der dafür vorgesehenen Vorbesprechung.
Die Pflichtausbildung gem. § 24 Abs. 2 S. 1 JAPO 2003 in der russischen Sprache kann folgendermaßen absolviert werden:
a) durch den erfolgreichen Besuch einer der unten aufgeführten Veranstaltungen :
"Russisch für Juristen 1", "Russisch für Juristen 2", "Russisch für Juristen 3", "Russisch für Juristen 4" oder
einer "fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung", d.h. einer Veranstaltung über russisches Recht, die auf Russisch gehalten wurde;
b) durch die Anerkennung einer oder mehreren Auslandsleistungen entsprechend der ECTS-Ordnung vom 02.07.09, soweit sie nicht zu anderen Studienzwecken durch den Dekan bereits anerkannt wurden (sog. Verbot der Doppelverwertung);
c) beim Studienortwechsel nach Bayern durch einen in einem anderen Bundesland erworbenen Leistungsnachweis, wenn dieser nach dortigem Prüfungsrecht als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs i.S.v. § 5 a Abs. 2 S. 2 DRiG genügt.