Fachsprachenzentrum

Gemeinsames Fachsprachenzentrum der Fakultäten 03, 04 und 05 (FSZ)

Unsere Fachsprachenkurse

Für jedes Bedürfnis haben wir den passenden Kurs. Überzeugen Sie sich selbst!

Fachsprachenkurse
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Ludwigstr. 29, Raum 014
80539 München

Telefon: +49 89 2180-6345

E-Mail: fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de

Nur diese E-Mail-Adresse soll als Kontakt für eventuelle Anfragen / Rückfragen etc. betreffend Fachsprachenkurse verwendet werden.

Hinterlassen Sie bitte keine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, sondern wenden Sie sich per E-Mail an uns!

Sprechzeiten

  • Di. 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mi. 09- 11:00 Uhr
  • Do. 9:00 - 11:00 Uhr
  • Fr. 9:00 - 11:00 Uhr

Für die persönliche Abholung bzw. Abgabe von Unterlagen wird gebeten, ein 5-minutiges Zeitfenster auf Moodle zu buchen.

Akademische Leitung

Prof. Dr. Anatol Dutta
(Nachrichten bitte nur an das Fachsprachenzentrum richten.)

Organisatorische Leitung

Dr. Alessandra Pedriali-Kindler (fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de)

Sekretariat

Derzeit nicht besetzt

Für Anfragen / Rückfragen verwenden Sie bitte nur die E-Mail-Adresse des Fachsprachenzentrums.

Mitarbeitende

Anna Schneider
Laura Valle

Das Fachsprachenzentrum (FSZ) bietet Kurse in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Türkisch, Portugiesisch, Griechisch und Chinesisch an. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kursen an der LMU sind sie auf die fachspezifischen Anforderungen der Studierenden der Fakultäten 03 (Juristische Fakultät), 04 (Fakultät für Betriebswirtschaft) und 05 (Fakultät für Volkswirtschaft) zugeschnitten, haben also juristische und/oder wirtschaftswissenschaftliche Inhalte.

Darunter werden auch Kurse in der Allgemeinsprache italienisch organisiert: Die angebotenen Niveaustufen (A1, A2, B1 und B2) folgen dem System des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und genügen für eine erfolgreiche Teilnahme an den fachbezogenen Kursen in der italienischen Sprache.

Es gibt eine große Auswahl an semesterbegleitenden Kursen und an einwöchigen Ferienkursen mit verschiedenen Niveaus und Inhalten. Das FSZ bemüht sich um die ständige Verbesserung der Fremdsprachenausbildung, u.a. durch einen weiteren Ausbau des derzeitigen Angebots.

Fachsprachenzeugnisse (Fachsprachenscheine, Oberscheine, sowie Pflichtscheine nach § 24 JAPO und Fachsprachenzertifikate nach § 37 JAPO) können erworben werden.

Pflichtscheine nach § 24 JAPO werden nach erfolgreicher Teilnahme an den dafür vorgesehenen Fachsprachenkursen ausgestellt. Beim Erwerb des Pflichtscheins nach § 24 JAPO durch die erfolgreiche Belegung einer Großveranstaltung ("Common Law Terminology" oder "lntroduction to American Law Terminology") wird kein Zeugnis ausgestellt, weil das Ergebnis in LSF eingetragen wird. Da die juristischbezogenen Kurse in den anderen Sprachen auch auf die FFA nach § 37 JAPO angerechnet werden können, muss ein Schein nach § 24 JAPO bei der Anmeldung beantragt werden (s. Anmeldeverfahren)

Oberscheine sowie Fachsprachenzertifikate nach § 37 JAPO werden auf Antrag erstellt.