Häufige Fragen (FAQs)
- Sind die Fachsprachenkurse kostenlos?
- Darf ich an den Kursen des Fachsprachenzentrums teilnehmen, obwohl ich kein Student der Fakultäten 3, 4, oder 5 bin?
- Darf ich an den Kursen des Fachsprachenzentrums teilnehmen, obwohl ich Jura, BWL oder VWL nur als Nebenfach studiere?
- Wie viele Kursplätze gibt es pro Kurs?
- Was sind Großveranstaltungen?
- Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein, um an den Kursen teilnehmen zu können?
- Entsprechen die verblockten Sprachkurse in den Semesterferien den „normalen“ Fachsprachenkursen während der Vorlesungszeit?
- Was bedeuten die Abkürzungen FSZ, FFA und SpraZ (früher FFP)?
- Sind die Fachsprachenkurse anmeldepflichtig?
- Zu welchen Rechtssystemen wird die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an der Juristischen Fakultät der LMU angeboten?
- Ab welchem Semester kann bzw. soll man die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) belegen?
- Ist das Bestehen eines Eingangstests Voraussetzung für die Aufnahme in die FFA-Kurse?
- Ist ein Auslandsstudium integrierter Bestandteil der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA)?
- Was bringt mir die Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) im Hinblick auf mein weiteres Studium und meine spätere Berufstätigkeit?
- Können ein rechtswissenschaftliches Auslandsstudium oder fachspezifische Leistungen an anderen deutschen Hochschulen auf die Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) anerkannt werden?
- Können Dozenten des Fachsprachenzentrums ein Sprachzeugnis für DAAD, Sokrates/Erasmus u.ä. ausfüllen?
- Bietet das Fachsprachenzentrum Algemeinsprachkurse für Anfänger bzw. Fortgeschrittene an?
- Wo und wann können Zeugnisse abgeholt werden?
- Können Zeugnisse zugeschickt werden?
- Kann ein Zeugnis von einer dritten Person abgeholt werden?
- Was ist zu tun, wenn ein Zeugnis verloren geht?
- Zählt ein „Einführungskurs in die italienische Fachsprache 1 bzw. 2“ oder ein „Aufbaukurs in der italienischen Fachsprache 1 bzw. 2“ als Rechtsterminologiekurs oder als Wirtschaftskurs?
- Wird der Fachsprachenkurs "Introduction à la langue francaise spécialisée" als Pflichtschein nach § 28 JAPO bzw. als Rechtskurs im Rahmen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) anerkannt?
- Wenn für die Fachsprachenkurse zwei Teile vorgesehen sind, baut Teil 2 bzw. II auf Teil 1 bzw. I auf?
- Wie lasse ich einen Fachsprachenschein nach § 24 JAPO anerkennen?
- Was ist ein Oberschein?