Juristische Fakultät
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Häufige Fragen (FAQs)

  1. Sind die Fachsprachenkurse kostenlos?
  2. Darf ich an den Kursen des Fachsprachenzentrums teilnehmen, obwohl ich kein  Student der Fakultäten 3, 4, oder 5 bin?
  3. Darf ich an den Kursen des Fachsprachenzentrums teilnehmen, obwohl ich Jura, BWL oder VWL nur als Nebenfach studiere?
  4. Wie viele Kursplätze gibt es pro Kurs?
  5. Was sind Großveranstaltungen?
  6. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein, um an den Kursen teilnehmen zu können?
  7. Entsprechen die verblockten Sprachkurse in den Semesterferien den „normalen“ Fachsprachenkursen während der Vorlesungszeit?
  8. Was bedeuten die Abkürzungen FSZ, FFA und SpraZ (früher FFP)?
  9. Sind die Fachsprachenkurse anmeldepflichtig?
  10. Zu welchen Rechtssystemen wird die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an der Juristischen Fakultät der LMU angeboten?
  11. Ab welchem Semester kann bzw. soll man die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) belegen?
  12. Ist das Bestehen eines Eingangstests Voraussetzung für die Aufnahme in die FFA-Kurse?
  13. Ist ein Auslandsstudium integrierter Bestandteil der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA)?
  14. Was bringt mir die Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) im Hinblick auf mein weiteres Studium und meine spätere Berufstätigkeit?
  15. Können ein rechtswissenschaftliches Auslandsstudium oder fachspezifische Leistungen an anderen deutschen Hochschulen auf die Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) anerkannt werden?
  16. Können Dozenten des Fachsprachenzentrums ein Sprachzeugnis für DAAD, Sokrates/Erasmus u.ä. ausfüllen?
  17. Bietet das Fachsprachenzentrum Allgemeinsprachkurse für Anfänger bzw. Fortgeschrittene an?
  18. Wo und wann können Zeugnisse abgeholt werden?
  19. Können Zeugnisse zugeschickt werden?
  20. Kann ein Zeugnis von einer dritten Person abgeholt werden?
  21. Was ist zu tun, wenn ein Zeugnis verloren geht?
  22. Zählt ein „Einführungskurs in die italienische Fachsprache 1 bzw. 2“ oder ein „Aufbaukurs in der italienischen Fachsprache 1 bzw. 2“ als Rechtsterminologiekurs oder als Wirtschaftskurs? 
  23. Wird der Fachsprachenkurs "Introduction à la langue francaise spécialisée" als Pflichtschein nach § 28 JAPO bzw. als Rechtskurs im Rahmen der  Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) anerkannt?
  24. Wenn für die Fachsprachenkurse zwei Teile vorgesehen sind, baut Teil 2 bzw. II auf Teil 1 bzw. I auf?
  25. Wie lasse ich einen Fachsprachenschein nach § 24 JAPO anerkennen?
  26. Was ist ein Oberschein?
  27. Kann man sich am Fachsprachenzentrum beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Leistungsnachweisen nach § 24 JAPO, Zertifikate nach § 37 JAPO o.ä. ausstellen lassen?
  28. Warum finde ich die Ergebnisse der Fachsprachenkurse nicht in meinem Notenspiegel im LSF?
  29. Ist eine Anmeldung zur Prüfung erforderlich?