Juristische Fakultät
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Fachsprache Russisch

Die unten aufgeführten Fachsprachenkurse werden nicht jedes Semester angeboten. Das aktuelle Angebot entnehmen Sie bitte dem Link "Semesterkurse".


ECTS-Credit Points

Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.


Für die Teilnahme an unseren Fachsprachenkursen ist ein Einstufungstest nicht erforderlich.


Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus. 


FACHSPRACHE RECHT

Russisch für Juristen 1: Einführung in das russische Rechtssystem - Frau Köhler (NEU!)

Kursvoraussetzungen:

Ausreichende Russischkenntnisse

Kursbeschreibung:

Der Kurs dient der Einführung in das russische Recht und behandelt rechtliche Terminologie, die Arbeit mit juristischen Texten, insb. der russ. Verfassung, deren Verständnis und deren Übersetzung. Vertieft wird die mündliche Rede im Rahmen der professionellen Kommunikation.
Zu alledem werden die wesentlichen grammatikalischen Konstrukte vermittelt.
Die Teilnehmer lernen den Umgang mit russischen Rechtsdatenbanken als Quelle von Gesetzestexten, Kommentaren und Gerichtsentscheidungen kennen.

In Juristischer Hinsicht werden folgende Themen behandelt:
- Aufbau, Quellen des russischen Rechts;
- Rechtsgebiete und deren Grundprinzipien;
- Grundlagen des Verfassungsrechts insb. der Staatsorganisationsrechts, Grundrechte, Gesetzgebungsverfahren, Verfassungsgerichtsbarkeit;
- Texte aus weiteren Rechtsgebieten insb. Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Finanzrecht, Wahlrecht, Verwaltungsprozessrecht etc.

Kursbücher:

Die Kursunterlagen werden im Unterricht zur Verfügung gestellt.

Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO

Diese Veranstaltung ist auf Antrag anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt

FFA nach § 37 IV JAPO

Diese Veranstaltungen wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt

Anmeldung

Der Kurs ist anmeldepflichtig.

Russisch für Juristen 2: Einführung in das russische Zivilrecht - Frau  Köhler   (NEU!)

Kursvoraussetzungen:

Ausreichende Russischkenntnisse

Kursbeschreibung:

Der Kurs behandelt zivilrechtliche Terminologie, die Arbeit mit juristischen Texten, insb. Gesetzestexten, deren Verständnis und deren Übersetzung. Vertieft wird die mündliche Rede im Rahmen der professionellen Kommunikation.

Zu alledem werden die wesentlichen grammatikalischen Konstrukte vermittelt.
Die Teilnehmer lernen den Umgang mit russischen Rechtsdatenbanken als Quelle von Gesetzestexten, Kommentaren und Gerichtsentscheidungen kennen.

In Juristischer Hinsicht werden folgende Themen behandelt:
- Aufbau, Quellen und Grundprinzipien des russischen Zivilrechts;
- Rechtsgeschäfte und Stellvertretung, einschl. des Verfassens einer schriftlichen Vollmacht;
- Allgemeines Schuldrecht;
- Allgemeines Vertragsrecht;
- Kaufrecht und wesentliche Kaufvertragsbestimmungen;
- Sachenrecht;
- Besonderheiten des Wirtschaftsrechts;
- Gesellschaftsformen und deren Vertretung;
- Zivile Gerichtsbarkeit (allgemeine Gerichtsbarkeit, Wirtschaftsgerichtsbarkeit).

Kursbücher:

Die Kursunterlagen werden im Unterricht zur Verfügung gestellt.

Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO

Diese Veranstaltung ist auf Antrag anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt

FFA nach § 37 IV JAPO

Diese Veranstaltungen wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt

Anmeldung

Der Kurs ist anmeldepflichtig.

Russisch für Juristen – Frau Kuvshinova

Kursvoraussetzungen:

Ausreichende Russischkenntnisse

Kursbeschreibung:

Ziel: Erweiterung der bereits vorhandenen Russischkenntnissen durch juristische Fachbegriffe bzw. Bearbeitung von Fachthemen aus dem Bereich Öffentliches Recht Russlands.

Teil 1: Einführung ins Öffentliche Recht der Russischen Föderation. Verfassungsgeschichte Russlands, Grundprinzipien russischer Verfassungsordnung, Staatsaufbau der Russischen Föderation, Menschenrechte in Russland, Staatsorgane Russlands und ihre Aufgaben, Grundprinzipien des russischen Verwaltungsrechts, ausgewählte Gebiete des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung.

Teil 2: Dieser Kurs dient als Fortsetzung bzw. Ergänzung des Kurses „Russisch für Juristen 1“. Im Kurs 2 wird Einführung in folgende Themen angeboten: Personenrecht (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, juristische Personen im russischen Recht), Vertragsrecht (Vertragsabschluss, Stellvertretung, Kaufvertrag), Familienrecht (Eheschließung, Ehegüterrecht, Ehescheidung und Kindschaftsrecht) sowie Erbrecht (gesetzliche und testamentarische Erbfolge) unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung. Der Kurs beinhaltet auch Übersetzung von juristischen Texten und Erörterung praktischer Fälle.

Kursbücher:

Die Kursunterlagen werden im Unterricht zur Verfügung gestellt.

Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO

Diese Veranstaltungen sind auf Antrag anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt

FFA nach § 37 IV JAPO

Diese Veranstaltungen werden als rechtsterminologische Kurse angerechnet

Anmeldung

Die Kurse sind anmeldepflichtig.

Russisch für Juristen – Frau Dr. Anisimova   

Kursvoraussetzungen:

Ausreichende Russischkenntnisse

Kursbeschreibung: 

Ziel: Erweiterung der bereits vorhandenen Russischkenntnissen durch juristische Fachbegriffe bzw. Bearbeitung von Fachthemen aus dem Bereich Öffentliches Recht Russlands.

Teil 1Einführung ins Öffentliche Recht der Russischen Föderation. Verfassungsgeschichte Russlands, Grundprinzipien russischer Verfassungsordnung, Staatsaufbau der Russischen Föderation, Menschenrechte in Russland, Staatsorgane Russlands und ihre Aufgaben, Grundprinzipien des russischen Verwaltungsrechts, ausgewählte Gebiete des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung.

Teil 2Einführung ins Privatrecht Russlands. Personenrecht (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Minderjährige, juristische Personen), Vertragsrecht (Vertragsabschluss, Stellvertretung, Kaufvertrag), Familienrecht (Eheschließung, Ehegüterrecht, Ehescheidung und Kindschaftsrecht) sowie Erbrecht (gesetzliche und testamentarische Erbfolge) unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung.

Teil 3: Straf- und Strafprozessrecht Russlands. Grundbegriffe des Strafrechts, Strafprozess vs. Zivilprozess unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der russischen und der deutschen Rechtsordnung. Darüber hinaus werden das Verfassen juristischer Dokumente und das Auftreten vor Gericht auf Russisch geübt.

Teil 4: Analyse russischer juristischer Texte. In diesem Kurs werden die Besonderheiten unterschiedlicher juristischer Texte (z.B. Gesetz, Bericht, Testament, Steuererklärung) erlernt. Der schon vorhandene Wortschatz wird anhand der Analyse von praxisbezogenen Dokumenten erweitert. Die Texte werden in russischer Sprache zusammengefasst und kommentiert. Darüber hinaus wird die deutsch-russische und russisch-deutsche Übersetzung geübt.

Kursbücher:

Russische Gesetztexte; der Rest wird im Unterricht gestellt.

Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO

Diese Veranstaltungen sind auf Antrag anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder wenigstens teilweise auf Russisch erfolgt

FFA nach § 37 IV JAPO

Diese Veranstaltungen werden als rechtsterminologische Kurse angerechnet

Anmeldung

Die Kurse sind anmeldepflichtig.

 

FACHSPRACHE WIRTSCHAFT  

Vermerk für BWL- und VWL-Studenten: Die Fachsprachkurse (5 ECTS-Punkte) können nicht in die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der beiden wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten (Fak. 04 und Fak. 05) als studienbegleitende Prüfungsleistungen (Modul- und Modulteilprüfungen) eingebracht und auch nicht als solche in den Kontoauszügen und Zeugnissen ausgewiesen werden. (19.08.2010)

Einführung in die russische Wirtschaftssprache – Frau Dr. Anisimova    

Kursvoraussetzungen: 

Grundkenntnisse der russischen Sprache

Kursbeschreibung: 

Teil 1: Allgemeine Einführung in die Russische Wirtschaftssprache (Begriffe, Strukturen etc.), Grundprinzipien russischer Wirtschaftsordnung, russische Wirtschaftspolitik und Haushaltsplanung, Unternehmensverfassung in Russland, Unternehmensführung in Russland, Wirtschaftsleben in der GUS, Grundlagen der Geschäftskorrespondenz, Übungen zum verstehenden Hören.

Teil 2: Besonderheiten der Unternehmensführung in Russland, aktuelle Entwicklungen in der russischen Produktionswirtschaft, Preisbildung in Russland, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Bankbetrieb in Russland. Der Kurs beinhaltet auch Übersetzung von Fachtexten und Feststellung des praktischen Bezugs zu den erlernenden Themen.

Teil 3Der Kurs hat Erörterung praktischer Situationen, die mit den unternehmerischen Tätigkeiten in/mit Russland zu tun haben, als Schwerpunkt. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Entwicklung kommunikativer Fähigkeiten (schriftlich und mündlich) sowie auf den Ausbau des Fachwortschatzes mit dem konkreten praktischen Bezug gerichtet.

Kursbücher: 

Russisch im Geschäftskontakt (2003); Russisch für Wirtschaft und Handel (1998); eigene Skripten

Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO

Diese Veranstaltung ist nicht anerkennungsfähig

FFA nach § 37 IV JAPO

Diese Veranstaltung wird als wirtschaftswissenschaftlicher Kurs angerechnet

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Dozentin in der ersten Unterrichtsstunde.