Fachsprache Italienisch
Die unten aufgeführten Fachsprachenkurse werden nicht jedes Semester angeboten. Das aktuelle Angebot entnehmen Sie bitte dem Link "Semesterkurse" oder "Ferienkurse".
ECTS-Credit Points
Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.
Für die Teilnahme an unseren Fachsprachenkursen ist ein Einstufungstest nicht erforderlich.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus.
FACHSPRACHE RECHT
Die Teilnahme an den rechtsterminologischen Italienischkursen wird ab dem 2. Fachsemester empfohlen, ist jedoch ab dem 1. Fachsemester möglich.
Die Kurse sind anmeldepflichtig. Sie bauen nicht aufeinander auf und der Inhalt wird sich jedes Semester den Kursteilnehmern anpassen. Daher ist eine Voranmeldung sehr wichtig!
Alle Ferienkurse sind 2-stündige Veranstaltungen, die genau so wie die wöchtentlichen Kurse in der Vorlesungszeit angerechnet werden.
Einführung in die italienische Rechtsterminologie 1 & 2 - Frau Dr. Pedriali-Kindler
Kursvoraussetzungen:
Einführung in die italienische Fachsprache 2 oder vergl. Vorkenntnisse
Kursbeschreibung:
Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA merhmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. S. unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.
Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet Übersetzungen von juristischen Texten.
Skripten und Kopien werden verteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet
Anmeldung
Diese Veranstaltung ist anmeldepflichtig nach den jeweils bekannt gegebenen Anmeldefristen und -modalitäten
Linguaggio e temi giuridici italiani 1 & 2 - Frau Dr. Pedriali-Kindler
Kursvoraussetzungen:
gute Kenntnisse der italienischen Sprache
Kursbeschreibung:
Einführung in die folgenden Themen:
Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA merhmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. S. unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.
Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet Übersetzungen von juristischen Texten.
Skripten und Kopien werden verteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltungen ist anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet
Anmeldung
Diese Veranstaltung ist anmeldepflichtig nach den jeweils bekannt gegebenen Anmeldefristen und -modalitäten
Italienisch für Juristen 1 - Frau Dr. Pedriali-Kindler (Ferienkurs WS)
Kursvoraussetzungen:
gute Kenntnisse der italienischen Sprache
Kursbeschreibung:
Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA merhmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. S. unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.
Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet Übersetzungen von juristischen Texten.
Skripten und Kopien werden verteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltungen ist anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet
Anmeldung
Diese Veranstaltung ist anmeldepflichtig nach den jeweils bekannt gegebenen Anmeldefristen und -modalitäten
Italienisch für Juristen 2 - Frau Dr. Pedriali-Kindler (Ferienkurs SS)
Kursvoraussetzungen:
Einführung in die italienische Fachsprache 2 oder vergl. Vorkenntnisse
Kursbeschreibung:
Der Kursinhalt richtet sich nach den einzelnen Teilnehmern, denn die Kurse können zum Zweck der FFA merhmals wiederholt werden. Das jeweilig behandelte Rechtsgebiet steht dann neben der Kursbezeichnung auf dem Zeugnis. S. unten eine Auflistung der verschiedenen Themen.
Der Kurs wird sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch gehalten und beinhaltet Übersetzungen von juristischen Texten.
Skripten und Kopien werden verteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltungen sind anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltungen werden als rechtsterminologischer Kurs angerechnet
Anmeldung
Diese Veranstaltungen sind anmeldepflichtig nach den jeweils bekannt gegebenen Anmeldefristen und -modalitäten
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Folgende Themen werden in den verschiedenen rechtsterminologischen Italienischkursen behandelt:
Grundzüge des italienischen Verfassungsrechts (z.B. Verfassungsorgane, Gesetzgebungsverfahren, Verfassungsgerichtsbarkeit); Grundzüge des italienischen Privatrechts: z.B. nationale Rechtsquellen und EU-Rechtsquellen; Personenrecht (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt); Familienrecht (Eheschließung, eingetragene Lebenspartnerschaft und nihteheliche Lebensgemeinschaft, Ehegüterrecht, Ehetrennung und Ehescheidung sowie Kindschaftsrecht); Erbrecht (Erbschaftsannahme, gesetzliche und testamentarische Erbfolge, gemeinsames und gegenseitiges Testament, Erbverträge, Testament, Vermächtnis, internationalprivatrechtliche Fragen); Sachenrecht (dingliche Rechte und Nutzungsrechte, Eigentumserwerb und Eigentumsschutzklagen, Besitz und Besitzschutzklagen, Ersitzung); Schuldrecht; allgemeines Vertragsrecht (Vertragsfreiheit, Vertragsabschluss, Stellvertretung, Konsensualprinzip, allgemeine Geschäftsbedingungen); Kaufrecht (Vorvertrag, Kaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, internationale Kaufverträge); typische Verträge (wie z.B. Kauf unter Eigentumsvorbehalt, Finanzierungleasing, Kauf mit Wiederkaufsvereinbarung, Kauf mit Sicherungsübereignung, Rückmietverkauf, Trödelvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag); außervertragliche Schuldverhältnisse (unerlaubte Handlung und Gefährdungshaftung, Produkthaftung); Grundzüge des italienischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts (Unternehmensformen, Handelsregister, italienische GbR, GmbH, AG u.s.w.); Grundzüge de Internationalen Privatrechts [Aufgabe und geschichtliche Entwicklung des IPR, Rechtsquellen des IPR, Kollisionsnormen, Anknüpfungskriterien; Verweisung, Ordre Public, Rechtswahl, IPR-Besonderer Teil: natürliche Personen, Familienrecht, Erbrecht, Schuldvertragsrecht (auch Rom I-VO), Deliktsrecht (auch Rom II-VO)]; Grundzüge der italienischen Gerichtsorganisation (Zivilprozessrecht, u.a. gemeinsame Analyse von Gerichtsentscheidungen; Strafprozessordnung), und zwar alles unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der italienischen und der deutschen Rechtsordnung. Behandlung der entsprechenden italienischen Rechtsterminologie sowie Übersetzungen und Erörterung praktischer Fälle.
FACHSPRACHE WIRTSCHAFT
Die Teilnahme an den Wirtschaftskursen ist ab dem 1. Fachsemester möglich.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Dozentin in der ersten Unterrichtsstunde.
Vermerk für BWL- und VWL-Studenten: Die Fachsprachkurse (5 ECTS-Punkte) können nicht in die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge der beiden wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten (Fak. 04 und Fak. 05) als studienbegleitende Prüfungsleistungen (Modul- und Modulteilprüfungen) eingebracht und auch nicht als solche in den Kontoauszügen und Zeugnissen ausgewiesen werden. (19.08.2010)
Kurse
Wirtschaftsitalienisch - Italiano per gli affari 1 & 2 - Frau Dr. Pedriali-Kindler
Kursvoraussetzungen:
Einführung in die italienische Fachsprache 2 oder vergl. Vorkenntnisse
Beschreibung Teil 1:
Privatbriefe und Briefe geschäftlichen Inhaltes: Aufbau, häufig gebrauchte Wendungen, verschiedene Musterbriefe; das Telefongespräch
Beschreibung Teil 2:
Stellenanzeigen verstehen, Bewerbungsschreiben und Lebensläufe verfassen, Referenzen einholen, Vorstellungsgespräche führen, Geschäftstermine organisieren.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltungen sind nicht anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltungen werden als wirtschaftswissenschaftliche Kurse angerechnet
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Dozentin in der ersten Unterrichtsstunde.
Corrispondenza commerciale 1 & 2 - Frau Dr. Pedriali-Kindler
Kursvoraussetzungen:
gute Kenntnisse der italienischen Sprache
Beschreibung Teil 1:
Aufbau und Gestaltung von Geschäftsbriefen, Rundschreiben, Anfrage (Preisanfrage, Bitte um Zusendung von Preislisten, Mustern, Proben), negative Antwort (Artikel ausverkauft, nicht mehr im Handel u.s.w.), Angebot, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Auftragserteilung
Beschreibung Teil 2:
Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Empfangsbestätigung, Beschwerdebriefe (falsche oder unverkäufliche Ware, Zuviel- oder Zuweniglieferung, überhöhter Preis, beschädigte Ware, Lieferverzögerung), Zahlungsformen, Zahlungsaufschub, Zahlungsaufforderungen (Zahlungserinnerung, zweite Mahnung, dritte Mahnung mit Klageandrohung), Auskunftserteilung
Kursbuch (empfohlen):
Prusa/Oedl/Hosch, Le manderò un messaggio ... Einführung in die italienische Geschäftskommunikation und Wirtschaftssprache, Braumüller, Wien, IV Aufl., 2006, mit integriertem CD-Rom, € 24,90. Ergänzende Kopien werden verteilt.
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltungen sind nicht anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltungen werden als wirtschaftswissenschaftliche Kurse angerechnet
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Dozentin in der ersten Unterrichtsstunde.
Italienischkurse ggf. mit Wirtschaftsbezug
Einführung in die italienische Sprache 1 & 2 - Frau Bergero
Kursvoraussetzungen:
Teil 1 - keine Italienischkenntnisse
Teil 2 - Einführung in die italienische Sprache 1 oder vergl. Vorkenntnisse
Kursbeschreibung:
Grundkenntnisse der italienischen Sprache (fachbezogen)
Kursbuch:
Piotti/de Savorgnani, UniversItalia 1. Universitalia 2.0, Band 1, A1/A2, Hueber Verlag
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltungen sind nicht anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltungen sind nicht anrechnungsfähig
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Dozentin in der ersten Unterrichtsstunde.
Aufbaukurs in der italienischen Sprache 1 & 2 - Frau Bergero
Kursvoraussetzungen:
Teil 1 - Einführung in die italienische Sprache 2 oder vergl. Vorkenntnisse
Teil 2 - Aufbaukurs in der italienischen Sprache 1 oder vergl. Vorkenntnisse
Kursbeschreibung:
Überbrückung zwischen Schulitalienisch und den Fachkursen für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler
Kursbücher:
Piotti/de Savorgnani, Universitalia 2.0, Band 2, B1/B2, Hueber Verlag
Pflichtausbildung nach § 24 II JAPO
Diese Veranstaltungen sind nicht anerkennungsfähig
FFA nach § 37 IV JAPO
Diese Veranstaltungen sind nicht anrechnungsfähig
Anmeldung
Diese Veranstaltung ist anmeldepflichtig nach den jeweils bekannt gegebenen Anmeldefristen und -modalitäten