Juristische Fakultät
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Allgemeine Benutzungsordnung

Das Verhältnis zwischen Benutzer und Bibliothek wird durch die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 geregelt.
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Wer dagegen oder gegen die Benützungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstößt, kann befristet oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. Die Nichtbeachtung von Weisungen bzw. Verstöße gegen die Hausordung können ein Hausverbot zur Folge haben.

Hausordnung:

1. Aufenthalt in der Bibliothek
Der Aufenthalt ist nur während der regulären Öffnungszeiten gestattet.

2. Verhalten in der Bibliothek
Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass niemand in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt wird, andere nicht behindert oder gefährdet werden und der Bibliotheksbetrieb nicht gestört wird.
Bücher und andere Medien sowie die Einrichtungen und Gebäude der Bibliothek dürfen nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Benutzerinnen und Benutzer haften für die von ihnen verursachten Schäden. 

3. Garderobe und Schließfächer
Überbekleidung, Taschen (auch Laptoptaschen), Rucksäcke etc. sind vor Betreten der Lesesäle in Schließfächern unterzubringen. Für die Verwahrung von Gegenständen stehen Tagesschließfächer zur Verfügung. Die Bibliothek haftet nicht für die von Benutzerinnen oder Benutzern mitgebrachten Sachen oder deren Garderobe.

4. Speisen, Getränke, Rauchen
Essen und Trinken sind ausschließlich in der benachbarten Lounge gestattet.
Erlaubt ist zudem die Mitnahme von Wasser in handelsüblichen, durchsichtigen, verschließbaren Plastikflaschen.
In den Gebäuden besteht Rauchverbot.

5. Verwendung von Laptops und Mobiltelefonen in den Lesesälen
Laptops dürfen nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen benutzt werden. Im Interesse einer möglichst störungsfreien Arbeitsatmosphäre dürfen Mobiltelefone nur in einem lautlosen Betriebszustand (ohne Klingelgeräusche) genutzt werden. Telefonieren ist ausschließlich außerhalb der Lesesäle gestattet.

6. Filmen und Fotografieren
Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung.

7. Verhalten in den Lesesälen
In den Lesesälen muss im allseitigen Interesse größtmögliche Ruhe gewahrt werden. Insbesondere sind lautes Sprechen und jegliches Lärm verursachende Verhalten zu unterlassen (z.B. keine Gruppenarbeit möglich, Abspielen von Audio-Dateien nur mit Kopfhörern und in nicht störender Lautstärke).
Die Reservierung von Arbeitsplätzen in den Lesesälen ist nicht gestattet.
Die Bibliothek übernimmt für Beschädigung und Verlust mitgebrachter Bücher und/oder persönlicher Gegenstände keinerlei Haftung.
Führungen und Lehrveranstaltungen durch Dritte sind nur nach Genehmigung durch die zuständige Abteilung erlaubt.

8. Informationsmaterialien Dritter
Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung der BibliothekarInnen und nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden.

9. Fundsachen
Fundsachen sind an der Pforte im LMU-Hauptgebäude abzugeben. Nicht abgeholte Fundsachen und alle aus nicht fristgerecht geräumten Schließfächern entnommenen Gegenstände werden gemäß BGB (§ 978 ff) vorläufig verwahrt und ggf. versteigert.

10. Kontrollen, Ausweispflicht
Die Bibliothek ist berechtigt, Kontrolleinrichtungen zu installieren und Kontrollen durch das Bibliothekspersonal durchzuführen; dies gilt insbesondere für mitgeführte Gegenstände. Auf Aufforderung durch das Bibliothekspersonal haben sich die Benutzer mit Hilfe gültiger Dokumente auszuweisen.

11. Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren ist mit Ausnahme von Blinden- und Führhunden nicht gestattet.

12. Gefahren- und Brandfall, Erste Hilfe
Notarzt und Rettungsdienst können jederzeit alarmiert werden. Die Treppen iund Gänge m Haus müssen stets als Fluchtweg freigehalten werden.