Lehre

Neben wissenschaftlichen Vorträgen bietet das MuCDR eintägige Workshops an. Dieses Lehrangebot baut auf den regulären Veranstaltungen der Juristischen Fakultät auf, namentlich den Vorlesungen zum Zivilprozessrecht. Einen Einstieg in die Gebiete der Verhandlungsführung und der außergerichtlichen Streitbeilegung erleichtern die Workshops „Strukturierte Verhandlungsvorbereitung“ sowie „Mediation – Warum sich kooperative Streitbeilegung lohnt“. Solche Veranstaltungen schaffen das nötige Grundwissen, um sich vertieft mit den Themengebieten Litigation, Schiedsgerichtsbarkeit, Verhandlungsführung und außergerichtliche Streitbeilegung zu beschäftigen.

Ziel des Lehrangebots des MuCDR ist es, Strategien zur Streitvermeidung sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung zu vermitteln. Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen sowie an Referendare und Praktiker.

Workshops

Das Fundament des Lehrangebots des MuCDR bildet eine Reihe abwechslungsreicher und praxisnaher Workshops, zu denen sich Studierende, Referendare und Praktiker anmelden können.

Ziel unseres Veranstaltungsangebots ist es, das Wissen über Verhandlungsführung, Mediation, Schiedsverfahrensrecht, Prozessrecht und den konfliktgerechten Einsatz von ADR-Methoden (Alternative Dispute Resolution) zu vermitteln und zugänglich zu machen.

Unser Weiterbildungsangebot richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und Referendare.

Eine Übersicht der aktuellen Workshops finden Sie unten.

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular.

Anmeldungsformular zu den Workshops

Angebotene Workshops im Sommersemester 2024

Der Workshop richtet sich an Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Grundlegende Strukturen des Grundstücksrechts sollten bekannt sein.

Im Workshop wird ein Überblick über die wesentlichen Strukturelemente von Immobilientransaktionen gegeben (Due Diligence, Vertragsstrukturen, Finanzierung, Haftung und Gewährleistung, Asset Deal/Share Deal etc.).

Zentraler Bestandteil sind Verhandlungstaktik und Vertragsgestaltung unter spezifischer Berücksichtigung der Besonderheiten bei Immobilienkaufverträgen. Dabei wird auf besondere "Fallstricke" im Bereich Real Estate eingegangen.

Weiter werden Tipps für die Beurkundungsverhandlung gegeben und die Bestandteile notarieller Grunstückskaufverträge werden systematisch analysiert. Ziel des Workshops ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, selbständig Immobilientransaktionen zu strukturieren und erfolgreich zu verhandeln. Abschließend werden auch noch wichtige Punkte bei der Vertragsabwicklung besprochen sowie Hinweise auf Post-Closing-Konflikte und entsprechende Lösungsstrategien gegeben.

Dozent ist Dr. Josef Zintl.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen beschränkt.

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
NEU! Termin: Sa, 20. April 2024, 09:30 Uhr;
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

Erfolg tritt ein, wenn Vorbereitung auf Gelegenheit trifft. Wie man "richtig" verhandelt - hierzu gibt es viele Ratgeber. Doch wie bereitet man sich konkret auf Verhandlungen vor? Was gilt es im Vorfeld zu beachten?

Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend für den Verhandlungserfolg, denn nur wer seine Hausaufgaben gemacht hat, kann in der Verhandlung schnell reagieren, informierte Entscheidungen treffen, und das beste Ergebnis erzielen.

Der Workshop strukturierte Verhandlungsvorbereitung zeigt den Teilnehmern, wie sie ihre individuelle Checkliste für jede Verhandlungsvorbereitung erstellen. Dabei werden insbesondere organisatorische, inhaltliche und strategische Gesichtspunkte berücksichtigt. Mit dieser Checkliste können Sie selbstbewusst und bestens vorbereitet in ihre nächste Verhandlung gehen, sei es ein Vorstellungsgespräch, eine Mediation oder eine Vertragsverhandlung.

Dozent ist Raffael Probst.

Der Workshop richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und setzt keine Vorkenntnisse voraus.

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
Termin: Samstag, 11. Mai 2024, 9 Uhr s.t.
Raum/Ort: 122 und 124, Ludwigstr. 28/Rgb.

Ein Spiel dauert 90 Minuten. Und der Streit? Nicht nur im Fußball gehen die Konflikte weit über das eigentliche Wettkampfgeschehen hinaus. Die Kommerzialisierung des Sportgeschehens hat dafür gesorgt, dass bei rechtlichen Auseinandersetzungen schon lange nicht mehr nur um haftungsrechtliche Folgen einer auf dem Spielfeld erlittenen Verletzung gestritten wird. Die Akteure des organisierten Sports – Verbände, Clubs, Athleten – sind zwar im Idealfall durch das objektive Interesse am fairen Wettkampf verbunden; tatsächlich sorgen im Einzelfall aber verschiedene subjektive Sichtweisen sowie unterschiedliche (wirtschaftliche) Interessen dafür, dass Instrumente der Streitbeilegung unentbehrlich sind.

Der Workshop vermittelt Grundkenntnisse zu den rechtlichen Implikationen im Sport. Im Mittelpunkt stehen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten im organisierten Wettkampfsport. Anhand von Praxisfällen werden mit den Teilnehmern des Workshops Lösungen für besondere sportrechtliche Fragestellungen erarbeitet. Zudem bietet der Workshop einen Einblick in den Aufbau und die Administration eines Schiedsgerichts für Streitigkeiten im internationalen Basketballsport.

Der Workshop ist für fortgeschrittene Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare geeignet.

Dozent ist Dr. Paul Fischer. Er ist Rechtsanwalt in der auf Sportrecht spezialisierten Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte und vertritt dort Mandanten aus der Sportbranche in ordentlichen Gerichts-, Verbands- und Schiedsverfahren.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen beschränkt!

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
Termin: Freitag, 17. Mai 2024 / Beginn: 10 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

Einige kurze Gedanken in freier Rede präzise und überzeugend vortragen – was sich einfach anhört, ist praktisch sehr schwer. Aber erlernbar!

In diesem Workshop werden zunächst die wichtigsten rhetorischen Werkzeuge und ihre Verwendungsmöglichkeiten vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt dann auf der praktischen Entwicklung rhetorischer Fähigkeiten. Unterstützt durch Feedback und individuelle Hilfestellung des Kursleiters lassen sich erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu einem guten Redner erzielen.

Dozent ist Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog, der auf Grundlage seiner eigenen jahrelangen Erfahrungen auf der Bühne und vor der Kamera Juristen und Führungskräfte in den Bereichen Rhetorik, Auftritt und Präsentation coacht.

Die Teillnehmerzahl ist auf maximal 15 Teilnehmer beschränkt!

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
Termin: Freitag, 14. Juni 2024 / Beginn: 9 Uhr bis ca. 16 Uhr
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

Die Zeit der Ausbildung ist vorbei und die Praxis beginnt. Plötzlich ist man als Richter oder Rechtsanwalt mit verschiedenen Problemen befasst, die in der Ausbildung gar keine große Rolle gespielt haben. Nicht selten gehören hierzu in der wirtschaftsrechtlichen Praxis Fragen rund um die Wahl des richtigen Gerichtsstandes und des passenden Rechts sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Parteien einer Auseinandersetzung.

Die Referenten Marguerite de Vaublanc und Tim Jakobs wollen – insbesondere anhand praktischer Beispiele aus ihrer grenzüberschreitenden (im Wesentlichen dt.-frz.) Beratungstätigkeit – einige grundlegende praktische Vorgehensweisen aufzeigen und gemeinsam mit den Teilnehmern einüben.

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Semester und Referendare. Grundkenntnisse im Zivilprozessrecht sind nicht erforderlich, jedoch von Vorteil.

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
Termin: Freitag, 21. Juni 2024 / Beginn: 09:30 Uhr bis ca. 16 Uhr
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist weltweit als gleichwertige Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit anerkannt und etabliert. Sie beruht in der Regel auf einer Schiedsvereinbarung, in der die Parteien die staatliche Gerichtsbarkeit abwählen und an deren Stelle die Zuständigkeit eines privaten Schiedsgerichts vereinbaren. In vielen Bereichen hat die private Schiedsgerichtsbarkeit die staatliche Gerichtsbarkeit verdrängt.

In Deutschland ist die Schiedsgerichtsbarkeit im Zehnten Buch der ZPO (§§ 1025 ff.) sowie einer Vielzahl völkerrechtlicher bi- und multilateraler Verträge geregelt. Eine überragende Rolle kommt dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 zu, das die Grundlage für die weltweite Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen bildet.

Ziel des Workshops ist es, die Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit zu erarbeiten und einen Einblick in die Praxis der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu geben.

In einem ersten Teil, der von Dr. Tilman Niedermaier geleitet wird, werden die rechtlichen Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit am Beispiel der Regelungen des deutschen Prozessrechts vermittelt, die überwiegend dann zur Anwendung kommen, wenn der Ort des Schiedsverfahrens in Deutschland belegen ist. Dabei sollen unter anderem die Voraussetzungen für eine wirksame Schiedsvereinbarung, Anforderungen an das Verfahren und den Schiedsspruch sowie die (beschränkte) Kontrolle des Schiedsverfahrens durch die staatliche Gerichtsbarkeit näher betrachtet werden.

Der zweite Teil des Workshops, der von Prof. Dr. Klaus Sachs geleitet wird, legt den Fokus – losgelöst vom Ort des Schiedsverfahrens – auf die internationale Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit. Anhand praktischer Fallbeispiele werden der typische Ablauf eines internationalen Schiedsverfahrens und in dessen Rahmen auftretende Fragestellungen erörtert.

Der Workshop eignet sich für fortgeschrittene Studenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare mit einem Interesse an der Schiedsgerichtsbarkeit. Grundlegende Kenntnisse im Zivilprozessrecht sind hilfreich, werden aber nicht zwingend vorausgesetzt.

Die Teilnehmerzahl für beide Workshops ist auf maximal 16 Personen beschränkt.

Aktuelle Informationen zu den beiden Workshops zur Schiedsgerichtsbarkeit im Sommersemester 2024:

1. Termin: Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit - nationaler Teil
Freitag, 28. Juni 2024, 9:30 Uhr bis 15 Uhr (inkl. kurze Mittagspause)
RA Dr. Tilman Niedermaier
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

2. Termin: Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit - internationaler Teil
Freitag, 5. Juli 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr (Mittagspause) und 13:30 bis 15:30 Uhr
Prof. Dr. Klaus Sachs
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

Zentrales Anliegen jeder Schiedsvereinbarung ist es, einen Rechtsstreit unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zu den staatlichen Gerichten ausschließlich der Entscheidung durch ein privates Schiedsgericht zu unterwerfen. Dennoch darf die Rolle staatlicher Gerichte im Schiedsverfahren keinesfalls unterschätzt werden. Die Entscheidung des Gesetzgebers über die Zulassung eines Schiedsverfahrens und die Anerkennung eines Schiedsspruchs beruht auf der zentralen Annahme, dass das Schiedsverfahren diverse (Mindest-)Voraussetzungen im Hinblick auf seine Rechtsstaatlichkeit wahrt. Der Gesetzgeber hat in den Vorschriften der §§ 1025 ff. ZPO die entsprechenden Rechtsbehelfe vor staatlichen Gerichten vorgesehen, um das Vorliegen dieser Anforderungen überprüfen zu lassen. Es gehört zur guten Praxis jedes guten Schiedsrichters und Rechtsanwalts, diese Rechtsbehelfe und deren Auswirkungen auf das Schiedsverfahren bereits bei dessen Beginn in die Verfahrensplanung einzubeziehen und entsprechende Handlungsoptionen im Auge zu behalten. Der Workshop beleuchtet die Rolle staatlicher Gerichte im Schiedsverfahren und die sich bei der Kontrolle und Interaktion ergebenden Schnittstellen zwischen der Schiedsgerichtsbarkeit und der staatlichen Gerichtsbarkeit. Er vermittelt den Teilnehmern unter anderem vertiefte Kenntnisse über die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bei der Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite einer Schiedsvereinbarung, bei der Bestellung und Ablehnung von Schiedsrichtern und der Vollstreckung bzw. Aufhebung von Schiedssprüchen im nationalen und internationalen Kontext.

Dozent ist Dr. Christian Stretz, Rechtsanwalt in München.

Der Workshop eignet sich für fortgeschrittene Studenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare mit einem Interesse an der Schiedsgerichtsbarkeit. Grundlegende Kenntnisse im Zivilprozessrecht sind hilfreich, werden aber nicht zwingend vorausgesetzt.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen beschränkt!

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
Termin: Freitag, 12. Juli 2024 / Beginn: 9 Uhr c.t. bis 17 Uhr (Mittagspause 1 Std.)
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

Konflikte gehören zum privaten und beruflichen Alltag. Sie sind bei Geschäftsbeziehungen zwischen Vertragspartnern genauso wie in der Zusammenarbeit in Unternehmen und Organisationen zu beobachten.

Viele dieser Konflikte sind mit juristischen Werkzeugen, wie Anwaltsschriftsätzen, Klagen und Entscheidungen eines Richters, nicht immer für die Beteiligten zufriedenstellend zu lösen, insbesondere, wenn das Aufrechterhalten der Beziehung ein Ziel aller ist. Es gibt Alternativen – eine ist die Mediation.

Mediation ist ein kooperatives Konfliktlösungsverfahren, bei dem eine neutrale dritte Person, der Mediator, die Parteien bei der Beilegung eines Streites unterstützt. Der Mediator ist zwar unparteiisch, aber nicht unbeteiligt. Er strukturiert das Gespräch zwischen den Konfliktpartnern, hilft durch gezielte Fragestellungen, die zugrundeliegenden Interessen zu erkennen, klärt Missverständnisse auf und unterstützt die Konfliktpartner dabei, gemeinsam ihre eigenen Lösungen zu finden.

In diesem Workshop steht nach einer kurzen theoretischen Einführung in den Ablauf und die Methodik der Mediation die aktive Teilnahme an einer simulierten Mediation im Fokus. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird die Erarbeitung von möglichen Lösungen verschiedener Konflikte in der Mediation geübt.

Dozentin ist Anke Beyer, Rechtsanwältin, Mediatorin BM® und Ausbilderin BM®.

Der Workshop richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und setzt keine Vorkenntnisse voraus. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen beschränkt.

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
Termin: Freitag, 19. Juli 2024 / Beginn: 9 Uhr bis ca. 17 Uhr
Raum/Ort: Remise im Hof der Veterinärstr. 5

Ab jetzt souverän verhandeln: Dieser Workshop vermittelt die Techniken des integrativen Verhandelns und ermöglicht es den Teilnehmenden, sich in simulierten Verhandlungen selbst daran zu versuchen. Gemeinsam wird ein Schema erarbeitet, um auch komplexe Verhandlungen in einzelne Phasen aufzuteilen und sicher durch den Verhandlungsverlauf zu navigieren. Auch strategische Überlegungen zum Umgang mit Informationsdefiziten, dem Scheitern von Verhandlungen und dem Schaffen von Werten und Einigungsanreizen werden behandelt.

Welche Wege gibt es, um eine Einigung zu erreichen? Wie reagiert man am besten auf Druck, Drohungen und Eskalationen? In diesem Workshop werden Strategien für individuelle Verhandlungsstile erarbeitet und von den Teilnehmenden ausprobiert. Dabei wird insbesondere auf Kommunikationstechniken, Konfliktdynamiken und kreatives Problemlösen eingegangen.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, Verhandlungen künftig souverän, fair und effizient zu führen, indem die eigenen persönlichen Stärken und individuellen Eigenheiten authentisch eingebracht werden, und mit dem Verhandlungspartner zusammen der Weg zu einer guten Einigung freigelegt wird.

Um allen Teilnehmenden individuelles Feedback zu geben, können zusätzliche Online-Termine für eine Verhandlungssimulation und deren Besprechung vereinbart werden.

Dozent ist Herr Raffael Probst.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Personen beschränkt!

Aktuelle Informationen fürs Sommersemester 2024:
Dieser Workshop findet im Sommersemster 2024 nicht statt!

Zertifikat über Studien zur Streitbeilegung und Streitvermeidung (ZS3) / Certificate of Studies in Dispute Resolution (CSDR)

Was ist das ZS3?

Ab dem Wintersemester 2019/2020 bietet das MuCDR die Möglichkeit, das Zertifikat über Studien zur Streitbeilegung und Streitvermeidung (ZS3) zu erwerben. Dieses dient als Nachweis der in den Lehrveranstaltungen und Vorträgen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Zertifiziert wird dadurch vertieftes Wissen sowohl auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts als auch im Bereich der Schlüsselqualifikationen i.S.v. § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG und § 2 JAPO. Hierzu gehören insbesondere Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

Das Zertifikat können sowohl Studierende der LMU als auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erwerben. Hierfür ist das Ansammeln von mindestens zehn Leistungspunkten erforderlich. Jeder Besuch einer Veranstaltung des MuCDR wird durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt und gibt mindestens einen Punkt in einer der folgenden drei Kategorien

(1) Streitvermeidung und Verhandlungsführung,
(2) Zivilprozess und Schiedsgerichtsbarkeit oder
(3) Außergerichtliche Streitbeilegung.

In jeder der drei Kategorien muss jeweils mindestens eine Veranstaltung belegt werden.

Eine Übersicht der Workshops mit den zu erlangenden Punkten sowie der Einteilung in die Kategorien finden Sie zum Download (PDF, 413 KB).

Grundsätzlich geben Vorträge einen Punkt, Workshops zwei Punkte, mehrtätige Workshops vier Punkte.

Wichtige Informationen

Der Antrag auf Ausstellung eines Zertifikats ist formlos per E-Mail zu stellen an: nicolas.treffler@mucdr.org
Ihr Antrag sollte jedoch bereits die folgenden Informationen und Anlagen enthalten:

  • Ihre Matrikelnummer, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort
  • Ihren Status (Student, Referendar, Dipl.-Jur.)
  • Ein Scan der Teilnahmebescheinigungen der bereits besuchten Workshops

Details finden Sie in der Zertifikatsordnung (PDF, 311 KB).