Juristische Fakultät
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Aktuelle Informationen

26.05.2022

Der Umgang mit der durch die andauernden Einschränkungen einhergehenden Isolation, der Verlust an sozialen Kontakten oder auch finanzielle Unsicherheiten können für viele Studierende wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Belastung darstellen.                

Die Fakultät möchte daher auf folgende Hilfsangebote aufmerksam machen:

  • Zur zentralen Studienberatung hier
  • Zur psychologischen Beratung vom Studentenwerk München hier
  • Zur Beratungsstelle der Stadt München hier 
  • Zur Beratungsstelle beim Betriebsärztlichen Dienst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LMU hier

In dringenden Fällen: 0800 1110111

Update 26. Mai 2022

Mit Wirkung zum 26.5.2022 entfällt die allgemeine Maskenpflicht in Gebäuden der LMU München. Es wird empfohlen, weiterhin medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen, wenn ein enger Kontakt (ohne Mindestabstand von 1,5 m) zu anderen Personen stattfindet (z.B. Gespräch, gemeinsame Arbeiten, längere Anwesenheit im Raum).

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/index.html

Update 2. April 2022

Die 15. BayIfSMV, auf deren Grundlage an der LMU München zuletzt die "3G-Regel" sowie eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske galt, tritt mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft.

Die Hochschulleitung hat am 1. April 2022 beschlossen, dass an der LMU München die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab dem 3. April weiterhin gilt. Die Maskenpflicht gilt – wie bisher – nicht

  1. am festen Sitz- oder Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird,
  2. für das Personal, soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch Plexiglasschutzwände oder vergleichbare Abtrennungen ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet wird.

Die "3G-Regel" entfällt.

Nähere Informationen finden Sie auf

https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/index.html

Update 17. März 2022

Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Juristische Fakultät strebt an, Klausur-Prüfungen zukünftig – und namentlich im anstehenden Sommersemester 2022 – wieder unter Präsenzbedingungen durchzuführen. Nach vier pandemiegeprägten Semestern scheint es uns vordringlich zu sein, dass wir den Studierenden eine Einübung der regulären und auch im Staatsexamen praktizierten Prüfungsanforderungen ermöglichen. Im Lichte der Erfahrungen der vergangenen Jahre versteht es sich von selbst, dass die Herstellung von Präsenzbedingungen unter dem Vorbehalt der jeweiligen rechtlichen und praktischen Möglichkeiten (Abstandsregeln – Hörsaalauslastung) steht. Ein Wechsel zu Online-Prüfungen kann daher aus jetziger Sicht nicht ausgeschlossen werden. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass die Festlegung von Prüfungsmodalitäten in das Ermessen der jeweiligen Veranstaltungsleitung gestellt ist.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen für das Sommersemester 2022 zu berücksichtigen – und ggf. sorgfältig auf die für Ihre Prüfungsveranstaltung maßgebenden Ankündigungen zu achten.

Prof. Dr. Beate Gsell (Dekanin)
Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit (Studiendekan)

Update 9. Februar 2022

Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Juristische Fakultät beabsichtigt, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Pandemielage es erlaubt, im Sommersemester 2022 möglichst flächendeckend und unabhängig von der Veranstaltungsgröße zum Präsenzunterricht zurückzukehren. Genaueres, insbesondere etwaige Zugangs-Modalitäten geben wir schnellstmöglich bekannt.

Prof. Dr. Beate Gsell (Dekanin)
Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit (Studiendekan)

Update 14. Dezember 2021

Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) hat mitgeteilt, dass auch das Wintersemester 2021/22 nicht auf die für den Freiversuch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung maßgebliche Fachsemesterzahl angerechnet werden soll. Eine entsprechende Änderung des § 37 VI JAPO werde rechtzeitig erfolgen. Die entsprechende Mitteilung finden Sie hier auf der Website des LJPA.

Update 10. Dezember 2021

Die Bibliotheken öffnen zwischen dem 23.12.2021 und 09.01.2022 nur zu eingeschränkten Zeiten. Sie können diese in der entsprechenden Übersicht einsehen.

Update 09. Dezember 2021

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst hat angekündigt, dass die angesichts der Covid-19-Pandemie für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 99 BayHSchG) ebenso wie im Wintersemester 2020/2021 und im Sommersemester 2021 auch im Wintersemester 2021/22 weiter Anwendung finden sollen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen des Wissenschaftsministeriums.

Update 30. November 2021

Studierende dürfen LMU-Gebäude (einschließlich Bibliotheken und Archive) nur betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind („2G-Regel“). Zur Überprüfung werden vom Sicherheitspersonal der LMU Kontrollen an den Gebäudezugängen durchgeführt. Lehrende sind ebenfalls zu Kontrollen berechtigt.

Studierende, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, können bei Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises zu Lehrveranstaltungen zugelassen werden.

Bei Präsenzprüfungen gilt für Studierende allgemein 3G plus, d.h. zugelassen werden können nur geimpfte oder genesene Studierende oder solche, die einen negativen PCR-Test vorweisen.

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt in den Gebäuden der LMU weiterhin.

Genauere Information dazu finden Sie unter:
https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/hinweise-zu-studium-und-lehre/index.html

Update 10. November 2021

Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf den nahenden Ablauf der „vierwöchigen Probephase“ (s. Ankündigung vom 21. September) möchten wir – nach Rücksprache mit der Fachschaft – zu den Leitlinien des Präsenz- bzw. Digitalunterrichts im laufenden Wintersemester 2021/22 Folgendes mitteilen:

Eine Ausweitung des Präsenzunterrichts erscheint uns vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage („Vierte Welle“) nicht angezeigt. Bis auf Weiteres halten wir daher an den seit Semesterbeginn geltenden Leitlinien fest. Eine davon abweichende Erweiterung oder Verengung des Präsenzunterrichts erfolgt im Rahmen der Lehrfreiheit und auf eigene Verantwortung der jeweiligen Lehrperson. Die Fakultät sieht sich auch weiterhin dem Grundsatz verpflichtet, denjenigen Studierenden, die nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, durch ein breites Digitalangebot ein ordnungsgemäßes Studium im Wintersemester zu ermöglichen.

Die bis auf Weiteres fortgeltenden Leitlinien lauten wie folgt:

  • Vorlesungen mit voraussichtlich weniger als 200 Studierenden sowie andere kleinere Veranstaltungen, z.B. Propädeutische Übungen, Tutorien, Examinatorien, Seminare und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Interaktion mit Studierenden im Vordergrund steht, sollen nach derzeitiger Lage [Stand: 10.11.] regelmäßig in Präsenz stattfinden. Hierbei stellen wir sicher, dass eine ausreichende Anzahl an parallelen Online-Veranstaltungen angeboten wird und dort, wo dies nicht möglich ist, Lehrveranstaltungen weitgehend auch digital wahrgenommen werden können (Hybridlehre bzw. Podcasts);
  • Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 200 Studierenden in Präsenz werden weiterhin grds. nur digital (Livestream und/oder Podcast) abgehalten;
  • auf die Klausuren in den Grundkursen und in den Übungen für Fortgeschrittene findet die Satzung über die Flexibilisierung von Prüfungen vom 18.2.2021 Anwendung.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gelten derzeit [Stand: 10.11.] die folgenden Voraussetzungen:

  • Zugang zu Veranstaltungen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G-Regel);
  • seit 8.11.2021 Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, die nur am festen Sitzplatz (Hörsaal oder Bibliothek) abgenommen werden darf, wenn ein Abstand von 1,5m zuverlässig eingehalten wird.

Prof. Dr. Beate Gsell (Dekanin)
Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit (Studiendekan)

Update 21. September 2021

Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die 14. BayIfSMV (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14) schafft wichtige Voraussetzungen für den Übergang zurück zum Präsenzunterricht an den Hochschulen. Auch wenn noch Details durch die Hochschulleitungen zu klären sind und die Verordnung zunächst bis 1.10.2021 befristet ist, wollen wir Ihnen mit den nachfolgenden Hinweisen etwas Planungssicherheit verschaffen. Beachten Sie dabei bitte, dass sich die Rechtslage jederzeit ändern kann.

Die Juristische Fakultät plant, soweit rechtlich zulässig und praktisch möglich, im Wintersemester 2021/22 wieder zum Präsenzunterricht zurückzukehren. Dies bedeutet, dass kleinere und mittlere Veranstaltungen in der Regel in Präsenz stattfinden sollen. Zugleich wollen wir durch Online-Alternativen so weit wie möglich auch allen Studierenden, die nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, ein ordnungsgemäßes Studium im Wintersemester ermöglichen. Für große Veranstaltungen halten wir eine Probephase von vier Wochen im reinen Online-Format für erforderlich, bevor eine Entscheidung über den Übergang zur Präsenz getroffen werden kann. Für die Abgrenzung lassen wir uns dabei von folgenden Orientierungsgrößen leiten:

  • Vorlesungen mit voraussichtlich weniger als 200 Studierenden sowie andere kleinere Veranstaltungen, z.B. Propädeutische Übungen, Tutorien, Examinatorien, Seminare und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Interaktion mit Studierenden im Vordergrund steht, sollen nach derzeitiger Lage [Stand: 21.9.] ab dem 18.10. regelmäßig in Präsenz stattfinden. Hierbei stellen wir sicher, dass eine ausreichende Anzahl an parallelen Online-Veranstaltungen angeboten wird und dort, wo dies nicht möglich ist, Lehrveranstaltungen weitgehend auch digital wahrgenommen werden können (Hybridlehre bzw. Podcasts).
  • Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 200 Studierenden, z.B. Grundkursvorlesungen, Übungen für Fortgeschrittene, Grundlagenfächer, Groß-Veranstaltungen wie Verwaltungsrecht AT oder Gesellschaftsrecht, werden vom 18.10. bis jedenfalls 12.11. rein digital (Livestream und/oder Podcast) stattfinden. Vom 8.–12.11. werden wir diese Entscheidung vor dem Hintergrund der dann geltenden Pandemie- und Rechtslage unter Berücksichtigung der Präfenzen der teilnehmenden Studierenden einer Neubewertung unterziehen. Gegebenenfalls kann so ein Übergang zur Präsenz erfolgen.
  • Auf die Klausuren in den Grundkursen und in den Übungen für Fortgeschrittene findet die Satzung über die Flexibilisierung von Prüfungen vom 18.2.2021 Anwendung.

Für die Teilnahme am Präsenzunterreicht gelten derzeit die folgenden Voraussetzungen:

  • Zugang zu Veranstaltungen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G-Regel);
  • Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske, die nur am festen Sitzplatz (Hörsaal oder Bibliothek) abgenommen werden darf, wenn ein Abstand von 1,5m zuverlässig eingehalten wird.
Professorin Dr. Beate Gsell (Dekanin ab 1.10.2021)
Professor Dr. Christian Walter (Dekan)
Professor Dr. Hans Christoph Grigoleit (Studiendekan)


Update 3. September 2021

Bitte beachten Sie die ab 2.9. geltenden neuen Regelungen bei der Benutzung unserer Bibliotheken.

Update 12. August 2021

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) und aktuelle Hinweise finden Sie auch auf den LMU-Seiten.

Update 4. Juni 2021

Liebe Studierende,

das Bayerische Kabinett hat heute beschlossen, dass die Universitäten ab kommenden Montag (7.6.2021) wieder Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten dürfen. Wir freuen uns sehr über diese Nachricht und haben bereits die ersten Schritte eingeleitet, um unser bestehendes Online-Angebot nun möglichst rasch mit Präsenzveranstaltungen zu ergänzen. Für die konkrete Umsetzung eines solchen Präsenzangebots, müssen wir allerdings zunächst noch die genauen rechtlichen Vorgaben, insbesondere auch interne Regelungen der LMU zur Raumnutzung, abwarten.

Schon jetzt ist freilich absehbar, dass aufgrund der Hygieneanforderungen nur kleinere Veranstaltungen für eine Überführung in das Präsenzformat in Betracht kommen werden. Große Veranstaltungen werden deshalb wohl weiterhin online stattfinden müssen. Auch sonst müssen wir Kontinuität und Planungssicherheit in Bezug auf die laufenden Online-Veranstaltungen gewährleisten, denn viele Studierende haben sich für dieses Sommersemester auf die jetzt vorhandenen Formate eingestellt. Dem wollen wir auch weiterhin so weit wie möglich Rechnung tragen. Wo nun aber zusätzliche oder alternative Präsenzpotenziale bestehen, wollen wir diese gerne in der noch verbleibenden Zeit des Sommersemesters 2021 nutzen. Eine gewisse Orientierung könnte jenes Maß an Präsenzunterricht bieten, das wir in der ursprünglichen Planung für das WS 2020/21 vorgesehen hatten.

Wir hoffen, dass wir in der ersten Hälfte der kommenden Woche genauer wissen, auf welcher Grundlage und unter welchen Rahmenbedingungen Präsenzveranstaltungen möglich sein werden. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

Professor Dr. Christian Walter (Dekan)
Professor Dr. Hans Christoph Grigoleit (Studiendekan)

Update 12. Mai 2021

Bitte beachten Sie die heutige Bekanntgabe des LJPA zum Thema "Nichtanrechnung des SoSe 2021 auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl"

Update 7. April 2021

Im Sommersemester beginnen Präsenzveranstaltungen, sofern diese ausnahmsweise stattfinden, erst in der zweiten Vorlesungswoche (ab dem 19.4.2021). Bitte beachten Sie hierzu auch die weiteren Informationen.

Update 31. März 2021

Nach der gegenwärtige Rechtslage hat das Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 in München keine Auswirkung auf die Bibliotheksöffnung. Vorbehaltlich einer selbstverständlich jederzeit möglichen Änderung der Rechtslage gehen wir deshalb von der Öffnung der juristischen Bibliotheken auch nach den Osterfeiertagen aus.

Update 26. März 2021

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst hat angekündigt, dass die angesichts der Covid-19-Pandemie für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 99 BayHSchG) ebenso wie im Wintersemester 2020/2021 auch im Sommersemester 2021 weiter Anwendung finden sollen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen des Wissenschaftsministeriums.

Update 13. März 2021

Ab Dienstag, dem 16. März 2021, stehen Ihnen wieder die bekannten Vor-Ort-Services an zahlreichen Standorten der UB zur Verfügung. Auch die Lese-/Arbeitsplätze einiger Juristischer Teilbibliotheken können wieder genutzt werden, müssen jedoch vorab im Online-Reservierungsportal reserviert werden. Dieses ist seit 12. März 2021 freigeschaltet. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der UB.

Update 9. März 2021

Die juristischen Bibliotheken werden voraussichtlich ab Dienstag, den 16.03.2021, wieder für den Publikumsverkehr zugänglich sein. Genauere Informationen zur konkreten Ausgestaltung der Bibliotheksöffnung folgen zeitnah. Es wird eine FFP2-Maskenpflicht für alle Nutzer:innen gelten, auch am Arbeitsplatz. Bitte beachten Sie auch die Informationen der UB.

Update 5. März 2021

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Bayerische Staatsregierung die Möglichkeit geschaffen hat, die Bibliotheken unter (derzeit noch nicht abschließend festgelegten) Auflagen wieder zu öffnen. Allerdings bedarf dies noch einiger organisatorischer Vorbereitungen, die wir derzeit eng mit der UB abstimmen. Wir werden zeitnah alle Informationen zur Bibliotheksöffnung an dieser Stelle bekannt geben.

Update 23. Januar 2021

Der Ministerrat hat am 20. Januar 2021 die angekündigte (s.u. Update 5. Dezember 2020) Verlängerung der Sonderregelungen des Art. 99 BayHSchG gebilligt.

Update 11. Januar 2021

Nach den Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet ein allgemeiner Betrieb für die Öffentlichkeit an der Fakultät bis auf Weiteres nicht statt. Die Gebäude und Bibliotheken der Fakultät bleiben deshalb weiterhin geschlossen und sind nur mit Berechtigung zugänglich. Die Universitätsbibliothek nimmt den Campus-Lieferdienst wieder auf. Bitte beachten Sie auch die Meldung der UB.

Update 14. Dezember

Bibliotheken schließen ab Mittwoch, 16.12.2020

Im Rahmen der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden ab dem 16.12. auch wissenschaftliche Präsenzbibliotheken geschlossen (Punkt 3.12). Die Schließung gilt vorläufig bis zum 10.1.2021 und betrifft sowohl jede Form der Präsenznutzung inkl. der reinen Regalnutzung als auch die Ausleihe, die Fernleihe und den Campuslieferdienst.

Bitte beachten Sie auch die Meldung der UB.

Update 5. Dezember

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst hat angekündigt, die im Juli 2020 anlässlich der Corona-Pandemie geschaffene Regelung zur Verlängerung von fachsemestergebundenen Fristen (Art. 99 Abs. 1 BayHSchG) zu verlängern und auch auf das laufende WS 2020/21 zu erstrecken. Das Staatsministerium der Justiz - Landesjustizprüfungsamt - hat ebenfalls angekündigt, die Nichtberücksichtigung des SoSe 2020 für die Berechnung der Freiversuchsfrist (§ 37 Abs. 6 JAPO) auch auf das laufende WS 2020/21 zu erstrecken. Das Landesjustizprüfungsamt hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Studierende, die sich bereits für den Freiversuch im Termin 2021/1 zur Ersten Juristischen Staatsprüfung angemeldet haben und ggf. auch bereits zugelassen wurden, aber aufgrund der angekündigten Regelung erst im Termin 2021/2 den Freiversuch wahrnehmen möchten, noch bis zum 5. Januar 2021 ihre Anmeldung zum Termin 2021/1 zurücknehmen können. Betroffene Studierende wenden sich bitte direkt an das Landesjustizprüfungsamt.

Update 4. Dezember

Der kostenlose Heimzugriff zu den Datenbanken Beck-Online wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und durch die Juristische Fakultät finanziert. Die Nutzung ist somit für Angehörige der Juristischen Fakultät weiterhin von außerhalb des Campus möglich. Sie benötigen dazu einen persönlichen Account. Bitte registrieren Sie sich mit Ihrer LMU E-Mail-Adresse @*.uni-muenchen.de bzw. @*.lmu.de bei Beck online. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink.

Update 30. November

Wichtiger Hinweis des Dekans:

Liebe Studierende,

soeben hat die Hochschulleitung bekannt gegeben, dass mit dem Inkrafttreten der 9. Infektionsschutzverordnung keine Präsenzlehre mehr stattfinden darf. Wir müssen deshalb bereits ab morgen alle bisher in Präsenz angebotenen Lehrveranstaltungen auf Online-Formate umstellen. Bitte kommen Sie morgen nicht in die Universität, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, sondern wenden Sie sich an Ihre Dozentinnen und Dozenten um zu erfahren, in welchen Online-Formaten die von Ihnen belegten Präsenzveranstaltungen ab morgen stattfinden.

Mit der Bitte um Verständnis für diese – leider sehr kurzfristige – Information,

Christian Walter

(Prof. Dr. Christian Walter, Dekan)

Update 19. Oktober

Die LMU hat Regelungen zum Infektionsschutz für Präsenzveranstaltungen bekannt gegeben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Präsenzveranstaltungen werden gebeten, diese Regelungen unbedingt zu beachten.

Update 5. Oktober

Ab sofort finden Sie unter dem Navigationspunkt "Studienstart" alle Informationen für das erste Semester.

Update 1. Oktober

Die Öffnungszeiten der Bibliotheken der Juristischen Fakultät wurden verlängert. Ab dem 1. Oktober kann der zweite Zeitslot von 14 - 20 Uhr genutzt werden.

Update 25. September 2020

Im Hinblick auf die Corona-Lage gehen wir gegenwärtig davon aus, dass Vorlesungen mit größeren Teilnehmerzahlen auch im kommenden Wintersemester 2020/21 – zu dessen Beginn und auf absehbare Zeit – online stattfinden werden. Für kleinere Veranstaltungen, namentlich für Arbeitsgemeinschaften und Seminare, gehen unsere gegenwärtigen Planungen dahin, auf der Grundlage von besonderen Hygienekonzepten Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie aber auch, dass die Dynamik des Infektionsgeschehens der Stabilität unserer Planung bzw. unserer Ankündigungen Grenzen setzt. Angesichts dessen werden wir detailliertere Angaben zur Abhaltung unseres Unterrichtsprogramms erste zeitnah vor Beginn der Vorlesungszeit (02.11.2020) machen können.

Ab dem 05.10.2020 werden Studienanfängerinnen und Studienanfänger auf dieser Seite Informationen zum Semesterstart und den Einführungsveranstaltungen finden. Die Einführungsveranstaltungen finden ab dem 26.10.2020 statt.

Update 31. August 2020

Die Änderung der JAPO zur Nichtanrechnung des SoSe 2020 auf den Freischuss wurde bekanntgegeben und tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Update 3. Juli 2020

Mit der teilweisen Öffnung der Gebäude der LMU München beginnt die Juristische Fakultät sukzessive mit der Öffnung der Bibliotheken zum 8. Juli 2020. Details finden Sie hier.

Update 30. Juni 2020

Die ergänzenden Regelungen der LMU zum Infektionsschutz wurden aktualisiert (Stand: 30.6.2020).

Update 9. Juni 2020

Das Zwischenprüfungsamt hat Informationen zur Zwischenprüfung bekannt gegeben.

Update 29. Mai 2020

Der Beck-Verlag hat den kostenlosen Heimzugriff zu den Datenbanken Beck-Online bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird der Heimzugriff aufgrund eines vergünstigten Angebots des Beck-Verlags befristet durch die Juristische Fakultät finanziert, so dass Beck-Online bis zum Jahresende befristet im Heimzugriff zur Verfügung steht. Die Juristische Fakultät bedankt sich beim Beck-Verlag für sein Engagement!

Für die Schwerpunktklausuren ist es nicht notwendig, den Gültigkeitsaufdruck auf der LMUCard zu aktualisieren. Schreib- und Konzeptpapier wird gestellt.

Update 26. Mai 2020

Raumeinteilung für die Schwerpunktklausuren ab dem 2. Juni 2020. Beachten Sie bitte die Hinweise vom 15. Mai 2020.

Update 15. Mai 2020

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Schwerpunktklausuren im Nachholtermin 2020/1 beachten bitte diese Hinweise. Die konkrete Einteilung der Prüfungsräume wird aufgrund der noch eingehenden Rücktritte erst kurzfristig bekannt gegeben.

Update 12. Mai 2020

Für die studienabschließenden Prüfungen, die aufgrund der Corona-Pandemie Ende März / Anfang April 2020 nicht stattfinden konnten, ist es jetzt gelungen, unter Einhaltung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen Nachholtermine in der Zeit vom 2. - 5. Juni 2020 anbieten zu können. Die Prüfungen werden voraussichtlich jeweils um 8.30 Uhr beginnen. Weitere Details zu konkreten Prüfungsräumen sowie Verhaltensregeln werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Juristische Fakultät weist darauf hin, dass auch bei gewissenhafter Planung derzeit nicht abgesehen werden kann, ob erneut aufgrund der Corona-Pandemie einschränkende Maßnahmen auf Bundes- oder Landesebene beschlossen bzw. Entscheidungen des zuständigen Ministeriums oder der Hochschulleitung der LMU München getroffen werden, die sich ggf. auch sehr kurzfristig auf diese Terminplanung auswirken können.

Update 5. Mai 2020

Der Brief des Dekans vom 27. April 2020 zu den Schwerpunktseminaren wurde aktualisiert. Die Fakultät versucht mit Hochdruck, die Schwerpunktklausuren unter Einhalten der Vorgaben des Hygiene- und Schutzkonzepts der Bayerischen Universitäten und der LMU München zu planen. Die umfangreichen Auflagen erschweren dies erheblich. Sobald zuverlässige Informationen gegeben werden können, wird dies umgehend hier erfolgen.

Update 4. Mai 2020

Die Zweite Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 ist mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft getreten. Die bisher in § 4 enthaltenen Regelungen für Universitäten finden sich nun in § 6 der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Mai 2020.

Update 2. Mai 2020

Gemäß den Richtlinien zum Vollzug der Zweiten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten i.V.m. den Ergänzenden Regelungen der LMU vom 30.6.2020 werden die Klausuren in den Grundkursen und VÜen im Sommersemester 2020 vorläufig nicht in Präsenzform stattfinden, sondern basierend auf der Satzung der LMU München zur Flexibilisierung von Prüfungen im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 (2020) vom 21.4.2020 als Online-Hausarbeiten durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie spätestens zwei Wochen vor den Prüfungsterminen auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten.

Sobald es weitere Informationen zu den Schwerpunktklausuren gibt, werden diese hier veröffentlicht.

Update 27. April 2020

Die Bibliotheken werden auf absehbarer Zeit nicht geöffnet werden dürfen (siehe Update 21. April 2020). Für Studierende, die im Sommersemester ein Schwerpunktseminar belegen und ihre Bearbeitung abgebrochen oder noch gar begonnen haben, wird ab dem 4. Mai 2020 eine Möglichkeit eingeräumt, noch eine Bearbeitung für das Sommersemester 2020 zu beginnen. Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Dekans.

Update 23. April 2020

Das Landesjustizprüfungsamt hat die Nichtanrechnung des SoSe 2020 auf die Freischussfrist gem. § 37 JAPO angekündigt.

Update 21. April 2020

Gemäß § 4 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 ist eine Öffnung von Bibliotheken an Hochschulen frühestens ab 27. April 2020 möglich. In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist die Öffnung der Bibliotheken generell erst nach Vorlage eines Hygiene- und Sicherheitskonzepts möglich, das genehmigt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass es bis auf Weiteres keine generelle Öffnung der Lesesäle bzw. einzelnen Bibliotheken auch der Juristischen Fakultät geben wird, sondern – wenn überhaupt – nur teilweise für bestimmte Gruppen. Über die weitere Entwicklung wird auf der Internetseite der Universitätsbibliothek und der Zentralseite der LMU informiert werden. 

Die Juristische Fakultät arbeitet an Lösungen für Schwerpunktprüflinge. Es ist beabsichtigt dazu spätestens zu Beginn der kommenden Woche weitere Informationen geben zu können.

Update 17. April 2020

Das bayerische Kabinett hat gestern bekannt gegeben, dass ab dem 20. April 2020 an Hochschulen in Bayern die Abnahme von Prüfungen im Präsenzbetrieb wieder möglich ist (§ 4 Satz 2 2. BayIfSMV). Die Juristische Fakultät hat umgehend die Planungen für die Nachholung der verschobenen Schwerpunktklausuren aufgenommen. Die Klausuren sollen nach Möglichkeit noch im Monat Mai, nicht aber vor dem 11. Mai 2020 stattfinden. Es besteht damit ausreichend Zeit zur Vorbereitung. Sobald konkrete Termine feststehen, werden die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer infomiert. Das Rücktrittsrecht kann ab Bekanntgabe der konkreten Termine noch unverzüglich ausgeübt werden. Es ist ausreichend, wenn die zugelassenen Hilfsmittel den Stand des ursprünglichen Prüfungstags aufweisen.

Update 10./12. April 2020:

Die Grundkursleiter haben für den Ablauf der Grundkurse im Sommersemester einen gemeinsamen Leitfaden erstellt, der allgemeine Hinweise enthält. Der Abgabezeitpunkt der Grundkurshausarbeiten wird einheitlich auf den 4. Mai 2020 festgelegt. Weitere Details finden Sie in Kürze auf den jeweiligen Seiten der Grundkursleiter Ackermann, Burgi, Kersten, Korioth, Krüger, Lepsius, Lorenz und Satzger.

Die Abgabe der Hausarbeit in den Übungen für Vorgerückte im Zivilrecht (Hau), Strafrecht (Engländer) und Öffentliches Recht (Kaufhold) wird auf den 22. Juni 2020 festgelegt.

Digitale Angebote:

In der ersten Semesterwoche wird das Studienbüro online Kurse anbieten, um Ihnen einen Überblick über das digitale Angebot zu verschaffen, zu zeigen, wie darauf zugegriffen werden kann und Ihnen Sicherheit im Umgang zu geben. Details dazu folgen.

Die UB hat eine Informationsseite eingerichtet, auf der zusätzliche elektronische Angebote bekannt gemacht werden. Es wird mit Hochdruck an der Erweiterung des bereits bestehenden elektronischen Angebots gearbeitet.

Update 28. März

Es wurden weitere E-Medien u.a. des ESV freigeschaltet.

Update 9. April 2020

Das Beck Online Angebot wurde um die Module Zivilrecht Premium, Strafrecht Premium, Verwaltungsrecht Premium und Verfassungsrecht Premium ergänzt. Zusätzlich steht das Angebot Wolters Kluwer Digital Book Platform vollständig bis 31. Mai 2020 zur Verfügung.

Update 30. März 2020

Der Beck Verlag hat eine Heimzugriffsmöglichkeit für Beck Online freigeschaltet. Nutzer mit LMU-Kennung können sich ab sofort für einen befristeten persönlichen Heimzugang registrieren. Ein Kurzanleitung finden Sie hier. Die Juristische Fakultät bedankt sich beim Beck-Verlag für sein Engagement.

Update 25. März 2020

Die Datenbank juris online wurde durch die juris GmbH kostenlos um das Zusatzmodul "Hochschulen" befristet bis zum 20. Juni 2020 erweitert. Der Zugang erfolgt über den E-Medien-Login der UB. Die Juristische Fakultät bedankt sich bei der juris GmbH für ihr Engagement.

Update 16. März 2020, 20.30 Uhr:

Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls für ganz Bayern durch die Bayerische Staatsregierung am heutigen Tag sind leider weitere einschränkende Maßnahmen notwendig geworden. Der Dekan bittet in einem Brief an alle Betroffenen für diese Maßnamen um Verständnis.

Die für den Zeitraum vom 31.3. - 2.4.2020 angesetzten studienabschließenden Prüfungen sind abgesagt. Angemeldete Teilnehmer werden in den nächsten Tagen schriftlich benachrichtigt. Die Benachrichtigung enthält Informationen zum Rücktrittsrecht.

Auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, bleiben die Bibliotheken an der Universität vom 14. März 2020 bis zunächst 20. April 2020 geschlossen. Update 16. März 2020: Ab 17.3.2020 sind alle Gebäude der LMU München geschlossen. Zutritt ist nur noch Beschäftigten möglich.

Ergänzend zu den allgemeinen Hinweisen der LMU zur aktuellen Lage, wird für die Juristische Fakultät im Hinblick auf weiter Prüfungen folgendes bekannt gegeben:

Hausarbeiten in Grundkursen und Großen Übungen:
Aufgrund der Bibliotheksschließungen bis (zunächst) 20. April 2020 wird die Bearbeitungszeit für die Hausarbeiten in den Grundkursen (Update 10. April 2020: 4. Mai 2020) und den Fortgeschrittenenübungen (Update 10. April 2020: 22. Juni 2020 ZR+ÖR) verlängert.

Grundlagenseminare:
Die Festlegung der Bearbeitungszeit von Grundlagenseminaren liegt in der Verantwortung der Prüfer. Ob und wie lange eine Verlängerung im Einzelfall gewährt wird, liegt damit ebenfalls im Verantwortungsbereich der Prüfer.

Schwerpunktseminare: UPDATE 16. März 2020
Das Prüfungsamt räumt allen Studierenden die Möglichkeit ein, vom Schwerpunktseminar zurückzutreten. Aufgrund der Bibliotheksschließungen werden für Studierende, die noch kein Thema zur Bearbeitung erhalten haben bis zum Ende der Schließungen keine neuen Themen ausgegeben. Studierende, die mit der Bearbeitung bereits begonnen haben, können  wählen, ob sie von der Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen oder die Arbeit zur Bewertung fristgerecht abgeben wollen. Sofern die Arbeit zur Bewertung abgegeben wird, ist den Prüfenden bekannt, welcher Anteil der Bearbeitungszeit von den Bibliotheksschließungen betroffen war. Der Rücktritt kann bis zum regulären Abgabetermin schriftlich per Post gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden. Nach Wiedereröffnung der Bibliotheken, deren Zeitpunkt derzeit leider ungewiss ist, können noch nicht ausgegebene Themen auf Wunsch der Studierenden zur Bearbeitung ausgegeben werden, um einen Abschluss des Seminars im Sommersemester soweit es zeitlich möglich ist, zu gewährleisten. Für Studierende, die von der begonnenen Bearbeitung zurücktreten, werden soweit möglich Ersatzthemen auf Wunsch gestellt werden, um ebenfalls soweit es möglich ist, einen Abschluss des Seminars im Sommersemester zu gewährleisten. Update 18. März: Aufgrund der derzeitigen Gebäudeschließungen ist eine persönliche Abgabe der Schwerpunktseminararbeiten nicht möglich. Bitte senden Sie die Arbeit per Post ein. Der Poststempel des Abgabetags ist ausreichend. Vorsorglich wird empfohlen, die Arbeit zusätzlich fristgerecht elektronisch per email an die Prüfern bzw. den Prüfer und den jeweiligen Lehrstuhl zu schicken. Update 27. April 2020: Themen für Schwerpunktseminare können ab dem 4. Mai 2020 wieder vergeben werden. Für Studierende, die sich für eine Themenvergabe und die Bearbeitung unter den gegebenen Umständen entscheiden, besteht ab Erhalt des Themas das freie Rücktrittsrecht nicht mehr es sei denn, die Rahmenbedingungen ändern sich erneut zum Nachteil der Teilnehmer. Unberührt bleibt selbstverständlich ein Rücktrittsrecht wegen anderer nicht zu vertretender Gründe (zB Krankheit).

Mündliche Prüfungen:
Mündliche Prüfungen können wegen der Gebäudeschließungen vorerst nicht stattfinden.

Sollten sich aufgrund der weiteren Entwicklungen Änderungen ergeben, werden diese hier mitgeteilt.

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