ERASMUS für ausländische Studierende
Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als eine der renommiertesten Juristischen Fakultäten in Deutschland beteiligt sich seit vielen Jahren am Erasmus-Programm der Europäischen Union.
Bilaterale Erasmus-Vereinbarungen bestehen inzwischen mit 46 Partnerfakultäten in vielen Ländern Europas.
Hier finden Sie Informationen für:
- interessierte zukünftige Erasmus-Studenten (Kontaktadressen für die Bewerbung an der LMU und Fristen)
- bereits von der Heimatuniversität nominierte Erasmus-Studenten
Kontaktadressen:
Prof. Dr. Stephan Lorenz
Auslands-/ERASMUS-Beauftragter der Juristischen Fakultät
Institut für Internationales Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München
Veterinärstr. 5 / III. Stock, Zimmer 310
D-80539 München
mail@stephan-lorenz.de
Brigitte Haustein
Beratung und Betreuung aller Erasmus-Studenten der Juristischen Fakultät
Veterinärstr. 5/III. Stock, Zimmer 309
D-80539 München
Tel. +49 (0) 89 2180 2722
Fax +49 (0) 89 2180 3796
Täglich von 11 - 16 Uhr erreichbar
Erasmus@jura.uni-muenchen.de
Gundula Pabst / Mira Ndrenika
Betreuung der Aufbaustudiengänge im Deutschen Recht (LL.M.) und im Europäischen
und Internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M.Eur.) sowie Studienberatung für ausländische Juristen
Magisteramt der Juristischen Fakultät
Ludwigstr. 28, Rückgebäude, Zimmer 128
Tel. +49 (0) 89 2180 2768
Fax +49 (0) 89 2180 13985
Studienberatung: Dienstag 13 - 14.30 Uhr
mira.ndrenika@jura.uni-muenchen.de
Monique Esnouf / Catherine Ubl / Claudia Gebhard (zentrale Betreuung der ERASMUS-Incoming-Studenten aller Fakultäten):
Erasmus-Koordination / International Affairs
Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
D - 80539 München
Tel. +49(0) 89 2180 2019/-2799
Fax +49(0) 89 2180 3136
student-exchange@lmu.de
Nach der offiziellen Nominierung Ihrer Heimatuniversität ist die Online-Application für die LMU durchzuführen. Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sollten bis spätestens 15. Juni jeden Jahres (für das Wintersemester bzw. das gesamte Studienjahr) oder 15. Dezember jeden Jahres (für das Sommersemester) an International Affairs (Frau Esnouf/Frau Ubl/Frau Gebhard) unter oben genannter Adresse zurückgeschickt werden.
Vorlesungszeiten für das Studienjahr 2012/2013:
- Wintersemester : 15.10.2012 - 9.2.2013
- Sommersemester : 15.4.2013 - 20.7.2013
I. Links zu verschiedenen Deutsch-Sprachkursen
- Deutsch-Uni Online (Online-Unterricht und Unterricht an der LMU)
- Der Internationale Universitätsclub München organisiert im Auftrag des Referats Internationale Angelegenheiten der LMU jedes Jahr für ausländische Studenten vierwöchige Intensivsprachkurse im März und im September (Kosten: 410,-€), jeweils vor Beginn des Winter- und Sommersemesters einen zweiwöchigen Orientierungskurs (Kosten: 110,-€) sowie semesterbegleitende Sprachkurse (Grund-/Mittel-/Oberstufe) während des Winter- und Sommersemesters (2x wöchentlich, 12 Wochen, Kosten: 105,-€ für ERASMUS-Studenten).
- Deutschkurse für Ausländer bei der Universität München e.V.
Diese Sprachschule bietet in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der LMU eine "Einführung in die deutsche Rechtssprache" an - allerdings nur im Wintersemester! Nach regelmäßiger Teilnahme und bestandener Abschlussklausur werden 3 ECTS-Credits erzielt (Kosten: 90,-€ für ERASMUS-Studenten). - Goethe-Institut
II. Empfehlungen für ausländische Erasmus-Studenten
Die Juristische Fakultät gibt vor jedem Semester das offizielle Vorlesungsverzeichnis heraus, welches den Erasmus-Studenten vor ihrem Aufenthalt an der Münchener Juristischen Fakultät per e-mail zugesandt werden kann oder bei Ankunft von Frau Haustein ausgegeben wird. Es enthält alle Veranstaltungen des jeweiligen Semesters mit Zeit- und Hörsaalangaben.
Da alle Veranstaltungen in deutscher Sprache unterrichtet werden, sind für alle Erasmus-Studenten ausreichende Deutschkenntnisse unerlässlich. Es besteht für Vorlesungen keine Anmeldepflicht, auch werden am Ende eines Semesters nicht zwingend Prüfungen abgenommen. Erasmus-Studenten können sich auf Wunsch von den Dozenten ihrer ausgewählten Vorlesungen prüfen lassen, um somit an ihrer Heimatuniversität die erforderlichen Leistungen nachweisen zu können. Eine Anmeldepflicht besteht immer für Seminare, da diese in einem kleineren Kreis stattfinden und von jedem Studenten ein Referat und eine schriftliche Hausarbeit von 20 bis 30 Seiten voraussetzen, aber auch für Kurse des Fachsprachenzentrums der Juristischen Fakultät.
Nach Beendingung des Studienaufenthalts an der Münchener Juristischen Fakultät erhält jeder Erasmus-Student ein Transcript of Records, das alle erworbenen Leistungsnachweise aufführt und vom Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät unterzeichnet wird.
Es wird allen Erasmus-Studenten empfohlen, pro Semester 30 ECTS-Credits zu erzielen (abweichende Voraussetzungen der Heimatuniversität sind zu beachten!)
III. ECTS-System für ausländische Erasmus-Studenten der Juristischen Fakultät
Hier finden Sie
Für die von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltungen werden folgende Anrechnungspunkte (Credits) vergeben:
| Veranstaltung | Credits |
|---|---|
| Vorlesung mit mündlicher Prüfung | 2,0 ECTS-Credits pro Semesterwochenstunde (SWS) |
| Vorlesung aus dem Schwerpunktbereich mit Klausur (schriftlicher Prüfung) | 3,0 ECTS-Credits pro SWS |
| Vorlesung aus dem Lehrprogramm LL.M.Eur. mit angebotenem Leistungsnachweis | 3,0 ECTS-Credits pro SWS |
| Spezifische Vorlesung für Ausländer mit Klausur | 2,5 ECTS-Credits pro SWS |
| Repetitorium zu einer besuchten Vorlesung für Ausländer | 1,25 ECTS-Credits pro SWS |
| Seminar mit Vortrag und Seminararbeit | 3,0 ECTS-Credits pro SWS |
| Grundkurs mit Klausur und Hausarbeit | 3,0 ECTS-Credits pro SWS |
| Grundkurs mit Klausur aber ohne Hausarbeit | 2,5 ECTS-Credits pro SWS |
| Fachsprachenkurs mit schriftlicher Prüfung | 2,5 ECTS-Credits pro SWS |
| Fachsprachenkurs mit mündlicher Prüfung | 2,0 ECTS-Credits pro SWS |
IV. Bewertung der Studienleistungen ausländischer Erasmus-Studenten
Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt sowohl nach der Noten– und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung als auch nach der europäischen Notenskala (ECTS Grading Scale). Dabei entsprechen folgende Noten dieser Skala:
| Benotungsskala des 1.und 2. Juristischen Staatsexamens (bzw. des LL.M.- und Zertifikatsstudiums) | ECTS - Benotungsskala |
|---|---|
| 18 bis 12 Punkte | A |
| 11 bis 9 Punkte | B |
| 8 und 7 Punkte | C |
| 6 und 5 Punkte | D |
| 4 Punkte | E |
| 3 bis 0 Punkte: NICHT BESTANDEN | F |
V. Voraussetzungen für die Erlangung des Zertifikats
Ansprechpartner:
Frau Mira Ndrenika
Magisteramt der Juristischen Fakultät
Ludwigstr. 28, Rückgebäude, Zimmer 128
(Sprechstunde während des Semesters: Dienstag 13 - 14.30 Uhr)
Tel. +49 (0) 89 2180 2768
Fax +49 (0) 89 2180 13985
mira.ndrenika@jura.uni-muenchen.de
Hier finden Sie die Zertifikatsordnung.
Ausländische Studenten ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können unter folgenden Voraussetzungen das Zertifikat über ein erfolgreiches Studium der Grundzüge des deutschen Rechts erwerben:
Der Aufenthalt in München muss sich auf Winter- und Sommersemester erstrecken
-
Im Wintersemester müssen folgende drei Vorlesungen besucht und am Ende mit der entsprechenden Klausur erfolgreich abgeschlossen werden:
- Einführung in das Bürgerliche Recht für ausländische Studierende (3-stündig)
- Einführung in das Öffentliche Recht für ausländische Studierende (3-stündig)
- Einführung in das Strafrecht für ausländische Studierende (2-stündig)
- Zusätzlich zu diesen drei Vorlesungen müssen insgesamt 16 Semesterwochenstunden im Winter- und Sommersemester belegt werden.
- Alle besuchten Vorlesungen müssen nach Semestern differenziert im grünen Studienbuch eingetragen werden.
- Am Ende des Sommersemesters wird im Magisteramt die Ausstellung des Zertifikats beantragt.