Merkblatt für die Grundkurse
MERKBLATT FÜR DIE GRUNDKURSE IM SoSe 2012
Für Studierende der Rechtswissenschaften mit dem Studienziel Erste Juristische Prüfung
A. Anmeldung zu den Grundkursen
Die Anmeldung zu den Grundkursen erfolgt automatisch für Studierende im 1. Fachsemester zu den Grundkursen im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht und für Studierende im 3. Fachsemester zu dem Grundkurs Strafrecht.
Studierende in anderen Fachsemestern müssen sich mit dem von der Fakultät zur Verfügung gestellten Anmeldeformular selbst anmelden. Dieses kann online heruntergeladen werden unter Anmeldung Grundkurs Sie erhalten das Anmeldeformular auch direkt bei der Anmeldung. Die Anmeldeformulare werden in den ersten zwei Wochen des Sommersemesters, d.h. vom 16.04.2012 bis einschließlich 27.04.2012, jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Prüfungsamt, V 103 (alt: 127), Prof.-Huber-Pl. 2, Vestibülbau entgegengenommen. Gleichzeitig kann in diesem Zeitraum (online) auch der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung gestellt werden.
Wegen der großen Zahl der Studierenden werden die Grundkurse in verschiedene parallele Gruppen (nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens) wie folgt eingeteilt:
Zivilrecht: 4 Gruppen
1. Professor Dr. Hager: A – F
2. Frau Professor Dr. Lepsius: G - L
3. Professor Dr. Lehmann: M - R
4. Frau Professor Dr. Gsell S - Z
Öffentliches Recht: 4 Gruppen
1. PD Dr. Glaser: A - F
2. PD Dr. Schröder: G - L
3. PD Dr. Allewedt: M - R
4. Professor Dr. Papier: S - Z
Strafrecht: 2 Gruppen
1. Professor Dr. Schünemann: A - K
2. Professor Dr. Satzger: L - Z
SoSe 2012: GK Strafrecht Beginner SoSe 2011: Professor Dr. Schroth
Ein Wechsel der Grundkurse in eine andere Gruppe ist grundsätzlich nicht möglich.
B. Besuch der Grundkurse
Grundkurse finden im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht statt. Studierende des ersten Fachsemesters besuchen die Grundkurse im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht. Die Grundkurse im Strafrecht schließen sich im dritten Fachsemester an. Die Grundkurse sind auf ein Jahr ausgerichtet und werden deshalb als einheitliche Lehrveranstaltung in zwei aufeinanderfolgenden Semestern abgehalten, beginnend jeweils im Wintersemester. Eine Aufnahme in die Grundkurse ist grundsätzlich nur am Anfang möglich.
Alles Übrige ist der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät zu entnehmen, die Sie unter Studienordnung.pdf abrufen können.
Stand: Februar 2012