Diplom-Juristin/Diplom-Jurist
Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München auf Antrag den akademischen Grad „Diplom-Juristin Univ.“ bzw. „Diplom-Jurist Univ.". Die Voraussetzungen richten sich nach der Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist.
Die Ordnung ist abrufbar unter http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/013.pdf
I. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist, wer
- erfolgreich die Erste Juristische Prüfung am Prüfungsort München abgelegt hat und
- unmittelbar vor der Meldung zum Staatsexamen mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert hat.
Der Hochschulgrad kann auch rückwirkend verliehen werden an alle Absolventinnen und Absolventen, die ihr Erstes Juristisches Examen seit dem 3. Oktober 1990 bestanden haben. Die Verleihung des Titels ist ausgeschlossen, wenn der oder die Berechtigte bereits anderweitig einen vergleichbaren Titel auf der Basis des Ersten Juristischen Staatsexamens erworben oder beantragt hat. Die für die Antragstellung einzuhaltenden Fristen sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung.
II. Antragsverfahren
Der Antrag bedarf der Schriftform. Er ist an den Dekan der Juristischen Fakultät, Stichwort „Diplomjurist“ zu richten. Bitte verwenden Sie ausschließlich das Antragsformular (PDF).
Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von € 30,-- erhoben. Diese ist vor der Antragstellung auf das Konto Nr. 24868 der Staatsoberkasse Bayern bei der Bayerischen Landesbank, BLZ 700 500 00 zu überweisen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte den Code 7036 10005.1 und danach Ihren Namen an.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie die Versicherung. Als Anlagen sind beizufügen:
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Studienbuchs zum Nachweis, dass Sie unmittelbar vor der Meldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung mindestens zwei Semester an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert haben. Die Seiten 2 bis 7 des Studienbuchs müssen komplett vorgelegt werden, auch wenn sie keine Eintragungen enthalten.
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Examenszeugnisses überdie Erste Juristische Staatsprüfung am Prüfungsort München,
- die Kopie des Einzahlungsbelegs für die Verwaltungsgebühr,
- ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag im Format DIN C 4. Innerhalb Deutschlands beträgt das Porto derzeit € 1,45. Umschläge die kleiner als DIN C 4 sind, sollten nicht verwendet werden, da die Urkunde im Format DIN A 4 sonst gefaltet werden muss. Bitte verwenden Sie nur verstärkte Umschläge; bei Beschädigung der Urkunde durch die Post wird grundsätzlich keine neue Urkunde ausgestellt.
Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Nach Ausstellung der Urkunde wird Ihnen diese auf dem Postwege zugesandt.
III. Fristen
Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung gestellt werden.
Die Antragsfrist für Bewerber, die die Erste Juristische Prüfung vor dem Inkrafttreten der Satzung, d.h. vor dem 1. Oktober 2004, bestanden haben, ist am 31. Dezember 2006 abgelaufen.
IV. Rückfragen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Magister- und Promotionsamt der Juristischen Fakultät, das auch die Diplom-Urkunden ausstellt.

