Mord im Altertum - Strafrecht über zwei Jahrtausende
| Lehrveranstaltungstyp: | Seminar |
|---|---|
| Veranstaltungssemester: | SS 2012 |
| Dozent(en): | Ries Gerhard, Nörr Dieter |
| Veranstaltungsnummer: | 03089 |
| Zeit und Ort: | Mi. 18 - 20 Uhr, JurSG Raum 352 (Bibliothek Leopold-Wenger-Institut, Abt. A.); Beginn 18.04.2012 |
Informationen und Hinweise
Die Tötung eines Menschen ist seit Beginn der schriftlich überlieferten Geschichte ein zentrales Thema des Rechts.Das Seminar beleuchtet über die Zeit der frühesten Gesetze um 2000 v.Chr. bis in die Zeit des römischen Weltreichs hinein Normen und Rechtspraxis zur vorsätzlichen Tötung und macht zu unterschiedlichen Kulturen des Altertums (Alter Orient, Israel, Griechenland, Rom) eine Bestandsaufnahme, die dann auch rechtsvergleichende Betrachtungen ermöglicht.
Dabei werden moderne Gesichtspunkte zur Straftatbestand, wie Vorsatz, Fahrlässigkeit, Kausalität, Versuch oder Rechtfertigungsgründe zur Sprache kommen, aber auch die für Menschen unserer Tage teilweise befremdlichen Strafen sowie die Frage, wie weit das Interesse des Opfers oder seiner Angehörigen bei der Bestrafung eine Rolle gespielt hat.
Das Verständnis des Strafrechts jener lange vergangenen Zeit kann einen gewichtigen Beitrag für die Erfassung unseres modernen Strafrechts leisten.
Die Betrachtungen gehen von Quellentexten aus. Die Texte zum Alten Orient, Israel und Griechenland werden in Übersetzung geboten. Im römischen Bereich genügen Schulkenntnisse der lateinischen Sprache.
In allen Bereichen werden den Studierenden für ihre Referate ausführliche Anweisungen zu Quellen und moderner Literatur gegeben, die das sprachliche, aber auch das inhaltliche Verständnis erleichtern.
Voraussetzung für die Erteilung des Grundlagenseminar-Zeugnisses ist ein erfolgreiches mündliches Seminarreferat, dessen Grundzüge in schriftlicher Form vorzulegen sind.
Interessenten können sich in eine Anmeldeliste in Zimmer 346 des Juristischen Seminargebäudes eintragen.