• Studium 1979 bis 1984 in München und Regensburg.
  • Promotion im Dezember 1986 an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Dr. h.c. Fikentscher mit einer familienrecht¬lichen/familien¬so¬ziologischen Arbeit.
  • Akademischer Rat 1988 bis 1990 an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Internationales Recht, Lehrstuhl Prof. Dr. Heldrich).
  • Habilitation im November 2000 an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Nehlsen im Anschluss an lang¬jährige Berufspraxis – u.a. 6 Jahre Rechtsabteilung des Bayerischen Umweltministeriums. Thema der Habilitationsschrift: „Altlasten und Haftung“; Thema des Habilitationsvortrages: „Materieller Drittschutz in der Mobiliarzwangsvollstreckung“.
  • Vielfache Lehrstuhlvertretungen seit 2001 an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
  • Außerplanmäßiger Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München seit Sommersemester 2007. Lehrgebiete: Bürgerliches Recht, Umweltrecht, Privatversicherungsrecht und Zivilprozessrecht.
  • Derzeit hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Polizei.
  • Mitglied der Zivilrechtslehrervereinigung, der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer, der Wissenschaftlichen Vereinigung für Inte¬r¬nationales Verfahrensrecht und des Deutschen Hochschulverbandes; Prüfer in der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

  • Rechtsfragen nichtehelicher Lebensgemeinschaften (1985 - 1986), veröffentlicht in der Dissertation „Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Familienangehörige?“ (Verlag V. Florentz 1987), ferner in begleitenden Aufsätzen, insb. MDR 1988, S. 743 ff.
  • Juristische Grundlagen - Lehrbücher (1988 - 1989), veröffentlicht als „Grundstrukturen des Rechts“ (WiRe-Verlag 1.Aufl. 1989. 2. Aufl. 1990); „Einstieg in die zivilrechtliche Fallbearbeitung“ (WiRe-Verlag 1989).
  • Manipulierte Versicherungsfälle (1990 - 1991), veröffentlicht in der Monographie „Vorgetäuschte und vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle“ (WiRe-Verlag 1991), ferner in begleitenden Aufsätzen, insb. MDR 1992, S. 101 ff.; MDR 1992, S. 919 ff.
  • Altlastenrecht (1996 - 2000), veröffentlicht in der Habilitationsschrift „Altlasten und Haftung“ (C.F. Müller Verlag 2001), ferner in begleitenden Aufsätzen, insb. GewArch 2000, S. 221 ff.; GewArch 2000, S. 448 ff.;
  • Drittschutz in der Zwangsvollstreckung, veröffentlicht in ZZP 114 (2001), S. 399 ff.
  • Lehrbuch „BGB-Grundstrukturen“, veröffentlicht 2004 im LIT-Verlag.
  • Haftungsrecht und Kausalitätsbeweis (2002 - 2005), veröffentlicht in der Monographie „Arzthaftung, Produkthaftung, Umwelthaftung – Kausalitätsbeweis und Pflichtverletzung“ (Verlag Dr. Kovac 2005).
  • Lehrbuch „Allgemeine Rechtskunde“, veröffentlicht 2008 im LIT-Verlag.
  • Daneben in zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen Schwerpunktbildung im Umwelthaftungsrecht sowie im Technikrecht, v.a. Gentechnikrecht, ferner im Insolvenzrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht.

Erstsemester-Tipps

Hallo!

Sie stehen am Anfang eines juristischen Studiums. Die Entscheidung für dieses Studium haben Sie sich nicht leicht gemacht. Daher dürfen Sie sich jetzt von den vielen Dingen, die momentan auf Sie einstürmen, keinesfalls einschüchtern lassen. Sie sind an der Universität auf jeden Fall willkommen, und wenn Sie in den nächsten Jahren vernünftig studieren, dann haben Sie am Arbeitsmarkt auch eine gute Chance. Andererseits können Sie in der kommenden Zeit sehr Vieles grundlegend falsch machen und damit die Weichen für einen Misserfolg im Examen schon frühzeitig stellen. Um dies zu verhindern, habe ich das hier vorgelegte Skript verfasst.

Der Heilige Augustinus lehrt uns, dass wir bei allem, was wir tun, immer bereits das Ende im Blick haben müssen. Und so muss man im juristischen Studium den Blick von Anfang an auf das am Ende der Ausbildung stehende Examen richten. In meine Sprechstunde kommen überdurchschnittlich viele Studierende, die das Examen im ersten Anlauf nicht bestanden haben und jetzt verzweifelt nach Hinweisen suchen, wie es beim nächsten Versuch besser klappen kann. Bei der dann unvermeidlichen Suche nach den Ursachen für das bisherige Scheitern stellt sich in fast allen Fällen heraus, dass der jetzt eingetretene Misserfolg schon Jahre zuvor planmäßig eingeleitet wurde und dass die Kandidatinnen und Kandidaten jetzt nicht einfach mal so eben durchgefallen sind, sondern die Quittung für eine langfristig falsche Anlage ihres Studiums bekommen haben.

In der kommenden Zeit werden Sie von allen möglichen Seiten zahlreiche Ratschläge für Ihr Studium bekommen. Die meisten Ratgeber wollen nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Hören Sie sich alles in Ruhe an und treffen Sie dann eine eigene Entscheidung. Machen Sie bitte niemals etwas nur deswegen, weil es die anderen auch tun. „Die anderen“, die sich ihrer Sache so sicher sind, fallen erfahrungsgemäß im Examen in großer Zahl durch und sind daher als Ratgeber für Sie ungeeignet. Die gebotene subjektive Distanz zu Ratschlägen gilt auch für die in dem hier vorgelegten Merkblatt empfohlenen Tipps: Prüfen Sie sich, ob diese Tipps Sie wirklich überzeugen und folgen Sie ihnen nicht nur deshalb, weil es hier steht. Allerdings haben die hier vorgestellten Rat¬schläge ein starkes objektives Moment in sich. Denn ich selbst bin auf der Grundlage dieser Einstellungen seinerzeit gut durch das Studium gekommen und habe anschließend in meiner nun schon langjährigen Lehrpraxis immer wieder gesehen, dass es im Grunde genommen im Studium und im Examen nur um diejenigen Dinge geht, die ich Ihnen jetzt vorstellen möchte.

Zunächst einmal gilt es, mit den drei größten Lügen aufzuräumen, denen Sie in der Folgezeit ausgesetzt sein werden. In einer geradezu massenpsychotischen Art und Weise werden Ihnen in den nächsten Monaten von älteren Semestern oder externen Ratgebern bestimmte Erfahrungssätze über Studium und Examen nahegebracht werden, die allesamt grundfalsch sind. Wenn Sie diesen Lügen Glauben schenken, so haben Sie beste Chancen, innerhalb Ihres Studiums in ernste Schwierigkeiten zu kommen. Wenn Sie sogar auf alle drei Lügen hereinfallen, so ist Ihr Studium eigentlich kaum noch zu retten. Natürlich gibt es Studierende, die allen drei Lügen Glauben geschenkt haben und trotzdem das Examen bestanden haben, aber diese Kandidatinnen und Kandidaten sind genauso selten anzutreffen wie der sprichwörtliche Achtzigjährige, der sich bester Gesundheit erfreut, obwohl er ein Leben lang nur geraucht und getrunken hat.

Es ist genau umgekehrt. Jura ist ein ausgesprochen schwieriges Fach. Besonders das Zivilrecht kann man keinesfalls erst in der Examensphase richtig lernen und verstehen. Es bedarf, um das Examen gut zu bewältigen, eines jahrelangen fachlichen Reifeprozesses, innerhalb dessen sich das Verständnis für die juristischen Zusammenhänge ständig verbessert. Dazu wiederum ist es erforderlich, dass Sie gerade in den ersten Semestern mit aller Kraft bemüht sein müssen, sich die Grundlagen der Rechtswissenschaft in aller Deutlichkeit zu erarbeiten. Bezogen auf das Zivilrecht bedeutet dies: Am Ende der ersten beiden Semester müssen Sie unter allen Umständen je ein Lehrbuch zum BGB-AT, zum Allgemeinen und zum Besonderen Schuldrecht von vorne bis hinten durchgearbeitet haben, wobei Sie sich die wesentlichen Punkte auf eigenen Skripten herausgeschrieben haben, die dann schon die Grundlage für die spätere Examensvorbereitung sind. Wenn Sie diesen Arbeitsprozess am Ende des zweiten Semesters noch nicht vollbracht haben, so holen Sie dies auf jeden Fall in den auf das zweite Semester folgenden Semesterferien nach. Wenn Sie diesen Rat befolgen, ist Ihnen ein späteres Prädikatsexamen kaum noch zu nehmen. Wenn Sie diesen Rat verwerfen, so ist umgekehrt ein schlechtes Abschneiden im Exa-men schon vorprogrammiert.

Wenn Ihnen die Grundlagen der Rechtswissenschaft nicht geläufig sind, kann der beste Repetitor in der Examensphase nichts ausrichten. Der Repetitor kann auf gar keinen Fall das reparieren, was zuvor jahrelang versäumt wurde. Zudem sind die meisten Repetitoren nur im Marketing gut. Fast alle Repetitorien erdrücken die Studierenden mit einer Masse an Informationen, die quantitativ weit über das hinausgeht, was im Examen gebraucht wird. Dies wird ganz geschickt gemacht, indem der Stoff auf eine Vielzahl von sündhaft teuren Skripten aufgeteilt wird, so dass man zunächst gar nicht merkt, dass die ganze Sache quantitativ völlig überzogen ist. Die Folge ist dann, dass die meisten Kandidatinnen und Kandidaten in der Fülle des vermittelten Stoffes förmlich untergehen. Im Examen geht es aber gar nicht um ein riesiges Wissen, sondern darum, anhand eines fundierten Grundwissens mit dem Gesetz verständig und methodologisch korrekt umzugehen. Ganz schlimm wird es, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten nach einer gewissen Zeit einen Klausurfall gar nicht mehr am Gesetz entlang lösen, sondern nur noch anhand eines vergleichbaren Falles, den man vielleicht beim Repetitor gehört hat. Wenn diese mentale Fehl-Stellung erst einmal eingetreten ist, so ist es erfahrungsgemäß kaum noch möglich, das Studium zu retten. Von den Studierenden, die nach einem gescheiterten Examens-Versuch in meine Sprechstunde kommen, war fast jeder beim Repetitor gewesen. Der Repetitor kann also gerade für die leistungsschwächeren Studierenden die Lösung keinesfalls sein. Und selbst falls Sie uns Hochschullehrer und unsere Lehrmethoden allesamt verachten, so sind es doch wir, die im Examen prüfen und nicht der Repetitor. Der Repetitor kennt das Examen bestenfalls vom Hörensagen, da ihm meist die Lösungsskizzen zu den Examensklausuren nicht vorliegen und er selbst bei Kenntnis dieser Lösungsskizzen nicht weiß, ob die Korrektoren auch wirklich nach dieser Skizze vorgegangen sind oder vielleicht ganz andere fachliche Erwägungen in ihre Korrektur eingestellt haben.

Niemand soll päpstlicher sein als der Papst. In einigen wenigen Fällen kann die Inanspruchnahme von privaten Dozenten sinnvoll sein. Dies gilt zunächst einmal für einen privaten Klausurenkurs. Wenn Sie in der Examensphase das universitäre Klausurenangebot (siehe unten „größte Lüge Nr. 3“) durch einen privaten Klausurenkurs ergänzen möchten, so geht das völlig in Ordnung. Es muss dann aber der Kursanbieter fachlich sehr gut sein, und vor allem müssen die gestellten Klausuren dem Klausurtypus entsprechen, der in Ihrem Bundesland im Examen üblich ist. Unter bestimmten Umständen kann sodann ein maximal drei- bis viermonatiger Crash-Kurs das Mittel der Wahl sein. Viele Studierende sehen in der Examensvorbereitung den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. In manchen Universitätsstädten gibt es für diese Situation die genannten privaten Intensivkurse. Um aus einem solchen Kurs Gewinn zu erzielen, müssen Sie aber erstens physisch und psychisch extrem belastbar sein. Zweitens muss der Repetitor fachlich und didaktisch ein As sein. Und drittens müssen die ausgegebenen Kursunterlagen geradezu umwerfend gut sein. Idealerweise wird ein solcher Crash-Kurs dann so ablaufen, dass an mindestens fünf Tagen pro Woche vormittags in der Gruppe der Stoff durchgenommen wird, dass dann an jedem Nachmittag jeder Kursteilnehmer eine fünfstündige Klausur schreibt, die am folgenden Tag korrigiert und besprochen wird, und dass sodann in langen einsamen Abend- und Nacht-sitzungen der tagsüber vermittelte Stoff wiederholt und vertieft wird.

Dass man sich in der ohnehin belastenden Zeit der Examensvorbereitung gerne vor der Konfrontation mit realen Examensklausuren drückt, ist psychologisch verständlich, fachlich aber eine Katastrophe. Mehr zu diesem Thema können Sie auf meiner Homepage in dem Merkblatt „Examensvorbereitung“ nachlesen. Schreiben Sie auch am Beginn und in der Mitte des Studiums bitte alle an der Universität angebotenen Klausuren mit, denn nur durch Üben und auch durch eigene Fehler lernt man wirklich viel. Und vor allem: Wenn Sie eine Klausur oder auch eine Hausarbeit mitgeschrieben haben, so hören Sie sich unbedingt die Besprechung an, denn nur so erfahren Sie doch, wo Sie ansetzen müssen, um noch besser zu werden. Uns Dozenten geht es so, dass wir oftmals vor leeren Hörsälen stehen, wenn wir eine Klausur oder Hausarbeit besprechen, an der eigentlich Hunderte teilgenommen haben. Dies sind Situationen, in denen man die Ursachen für das Scheitern zahlreicher Examenskandidatinnen und –kandidaten regelrecht mit Händen greifen kann.

Mit aller gebotenen Zurückhaltung und Sensibilität muss ich an dieser Stelle auf eine ganz besondere Problematik hinweisen. Es gibt unter den Studierenden der Rechtswissenschaft eine qualifizierte Minderheit von erfahrungsgemäß ca. 10%, für die Jura schlichtweg nicht das richtige Fach ist. Viele aus diesem Kreis studieren eifrig und vernünftig und haben auch ein ausgesprochen großes Interesse am Fach. Trotzdem können sie selbst bei besten juristischen Lehrveranstaltungen das juristische Denken nicht erlernen und scheitern dann folgerichtig später im Examen. Dies ist tragisch. (Zum Vergleich: Wenn jemand im Studium zu wenig gelernt hat und dann durchfällt, so ist das nicht Tragik, sondern Blödheit.) Wer zu dieser Gruppe der leider Unerreichbaren gehört, ist keineswegs dumm, sondern hat nur leider nicht die nötige Begabung zu juristischem Denken. Sie müssen sich selber testen, ob Sie möglicherweise dieser wirklich tragischen Gruppe angehören, denn dann müssen Sie das Jura-Studium schleunigst beenden und auf ein anderes Fach ausweichen, bei dem Ihnen die bereits im Jura-Studium erbrachten Leistungen angerechnet werden. Es gibt ein starkes Indiz dafür, dass Jura für Sie nicht das richtige Fach ist. Dies ist der Misserfolg in den universitären Übungen. Wenn Sie vernünftig gelernt haben und bei den Scheinen trotzdem erhebliche Schwierigkeiten haben, so sollten Sie nicht erst das Examen abwarten, um die Bestätigung zu bekommen, dass Jura nicht das richtige Fach für Sie ist.

Das Jura-Studium ist, vor allem in der Examensphase, fordernd und belastend (es ist aber natürlich gleichwohl machbar). Sie können dem unvermeidlichen äußeren und inneren Druck nur standhalten, wenn Sie ab dem ersten Semester jeden Tag mindestens 15 Minuten, besser noch mindestens 30 Minuten, intensiv Sport treiben. Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme keinen Sport betreiben dürfen, so machen Sie das, was auch die anderen unbedingt tun sollten: Erlernen Sie eine Entspannungstechnik, wobei sich insbesondere Autogenes Training und Joga bewährt haben, aber hier ist alles willkommen, was Ihnen nützt.

So, jetzt haben Sie meine von mir mit aller Leidenschaft vorgetragenen Einsichten über das Jura-Studium und das juristische Examen gelesen. Überlegen Sie sorgfältig, wie Sie die nächsten Jahre angehen wollen. Nochmals: Treffen Sie eigene Entscheidungen, die zu Ihrem Persönlichkeitstyp passen, machen Sie keinesfalls etwas nur deswegen, weil andere es Ihnen sagen. Auf jetzt ans Werk! Viel Erfolg!

Der juristische Büchermarkt hat eine größere Zahl vorzüglicher Anleitungen zum Verfassen zivilrechtlicher Klausuren hervorgebracht. Alle diese Werke haben jedoch nicht verhindern können, dass die Misserfolgsquote in schriftlichen zivilrechtlichen Prüfungen nachhaltig hoch ist. Es ist daher anzunehmen, dass viele Studierende geradezu bewusst in den Klausuren das Glück im Kleinen suchen, möglicherweise um ihr Studium durch ein nichtbestandenes Examen noch zu verlängern.

Sofern Sie also ebenfalls zu dieser Gattung derjenigen Studierenden gehören sollten, denen ein möglichst langes juristisches Studium zuteil werden soll, so beachten Sie bitte zur Anfertigung wirklich miserabler zivilrechtlicher Klausuren unbedingt die folgenden Ratschläge:

  • Am wichtigsten ist es zunächst einmal, möglichst unleserlich zu schreiben. Wählen Sie also im Vorfeld einer Klausur das Schreibgerät aus, welches Ihre Handschrift am meisten verunstaltet (im Zweifelsfall Kugelschreiber oder dicker Tintenfüller). Schreiben Sie insbesondere ohne Zwischenabsätze die Seiten jeweils vollständig voll. Wenn es Ihnen – wie ungefähr der Hälfte Ihrer Mitbewerber – gelingt, eine auf weite Teile unleserliche Klausur anzufertigen, so ergibt sich alles Weitere wie von selbst; empfehlenswert ist vor allem auch eine möglichst kleine Augenpulver-Schrift.
  • Sofern Sie eine schlechte Note als Ziel haben, ist es hilfreich, möglichst monoton zu formulieren. Vor allem ist es dann ratsam, in Gutachten-Klausuren den Satz „Fraglich ist...“ mindestens hundertmal, jedenfalls aber bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu verwenden („Fraglich ist zunächst, ob ein Anspruch aus § 433 Abs. 1 BGB einen Kaufvertrag voraussetzt“).
  • Wo wir gerade bei den Formalien sind: Vermeiden Sie auf jeden Fall beim Zitieren von §§ die Nennung des jeweiligen Gesetzes sowie die Untergliederung von Normen in Absätze und Sätze. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein solches Unterlassen besonders schlecht angekreidet wird, ist hoch.
  • Verschwenden Sie zur Erreichung einer schlechten Note keine Mühe auf Zeiteinteilung und vergessen Sie bitte den alten Lehrsatz, wonach die Anfertigung der Reinschrift ca. 50% der Prüfungszeit ausmachen sollte. Am besten ist es, wenn Sie sich in der Überlegungs-Phase so lange in die kleinsten Details verbeißen, bis die Prüfungszeit schon zu ungefähr 70% abgelaufen ist.
  • Fragen Sie sich unter keinen Umständen, „wer“ in dem vorliegenden Fall eigentlich „was von wem woraus“ möchte. Die Antwort auf diese Frage würde Ihnen unnötige zusätzliche Punkte bei der Bewertung eintragen. Wenn Sie solche zusätzlichen Bewertungspunkte umgehen möchten, so schenken Sie in einer Anspruchs-Klausur ferner keinesfalls dem vom Anspruchsteller begehrten Anspruchsziel Bedeutung; wenn der Anspruchsteller z.B. ausdrücklich Schadensersatz statt der Leistung begehrt, so prüfen Sie, wenn Sie eine schlechte Klausur schreiben möchten, am besten ausführlich den ursprünglichen primären Leistungsanspruch.
  • Achten Sie niemals auf Hinweise im Angabentext, in welchen Argumente für die Fall-Lösung vorgegeben sind („A ist der Auffassung..., B dagegen meint...“). Ein Eingehen auf solche Argumente könnte vermeidbare Pluspunkte bei der Korrektur einbringen.
  • Gehen Sie, wenn Sie besonders negativ hervorstechen möchten, keinesfalls nach dem zivilrechtlichen Anspruchssystem vor („Vertragliche Ansprüche vor gesetzlichen Ansprüchen“ etc.). Das konsequente Durchdenken eines unbekannten zivilrechtlichen Falles anhand dieses Anspruchssystems würde Sie ohne Weiteres in die Nähe einer Prädikatsnote bringen. Sofern Sie dies vermeiden möchten, schenken Sie dem Anspruchssystem keinerlei Bedeutung. Unterlassen Sie dann bitte auch in Anspruchs-Klausuren die Nennung konkreter Anspruchsgrundlagen. Bejahen Sie ferner vor allem möglichst viele Ansprüche, welche durch zuvor positiv geprüfte Ansprüche gesetzlich ausgeschlossen sind (bejahen Sie also beispielsweise, um eine ganz schlechte Benotung zu erzielen, bereicherungsrechtliche Rückübertragungsansprüche, wenn Sie zuvor einen auf die Leistung des nunmehr Zurückgeforderten zielenden wirksamen Vertrag bejaht haben).
  • Sollten Sie eine nicht nur mangelhafte, sondern sogar ungenügende (Null Punkte) Bewertung anstreben, so missachten Sie tunlichst das Abstraktions-/Trennungsprinzip. Schreiben Sie etwa, dass das Eigentum nach § 433 BGB übergegangen ist; Sie befinden sich dann in der guten Gesellschaft von ca. 30% Ihrer Mitprüflinge.
  • Eine garantiert schlechte Bewertung erzielen Sie ferner, wenn Sie gewissenhaft die Subsumtion des in der Klausur-Angabe dargelegten Sachverhalts unter die zu prüfenden Normen unterlassen. Da eine gute Subsumtionstechnik die Grundlage jeder Prädikats-Bewertung ist, können Sie bei der Verfolgung eines minimalistischen Zieles durch Vermeidung von Subumtionsschlüssen viel für sich tun. Das gilt besonders, wenn Sie eine Anspruchsprüfung im ersten Satz mit „könnte einen Anspruch haben aus...“ beginnen und die Prüfung schlussendlich wiederum mit demselben „Könnte-Satz“ beenden, ohne also Stellung zu nehmen, ob denn nun der geprüfte Anspruch besteht oder nicht.
  • Sofern Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihre Klausur „unter dem Strich“ landet, trennen Sie keinesfalls Wesentliches von Unwesentlichem. Da diese Trennung in der Berufspraxis eine besonders große Rolle spielt, wird auch bei der Examens-Bewertung auf die Hervorhebung von Wesentlichem und die gekürzte Darstellung von Unwesentlichem großer Wert gelegt. Ihr Ziel einer mangelhaften Klausur-Bewertung erreichen Sie daher beispielsweise sehr leicht, wenn Sie die an sich unproblematische Zulässigkeit einer Klage mit ca. 80% Ihrer Ausführungen bedenken und dann für die eigentlich wichtigen Probleme in der Begründetheits-Station nurmehr 20% Ihrer Ausführungen zur Verfügung stellen.
  • Manche Klausuren bewegen sich in Rechtsgebiete hinein, die dem Prüfling erfahrungsgemäß unbekannt sind. Das Ziel ist es hier zu testen, wie ein Kandidat auf der Grundlage eines soliden Basis-Wissens auch mit zunächst unbekannten Normen umgeht. Um hier eine gute Note zu erzielen, ist es ganz besonders wichtig, die in Rede stehenden Normen besonders sorgfältig zu lesen. Wenn Sie dagegen eine schlechte Klausur schreiben wollen, so überfliegen Sie den Normtext nur oberflächlich und lesen ferner keinesfalls auch die der jeweiligen Norm vorangehenden und nachgehenden Paragraphen, da sich auch in diesen Paragraphen noch Klausur-Wesentliches verbergen könnte.
  • Eine Garantie auf eine schlechte Note haben Sie schließlich, wenn Sie Ihrem außer-universitären Repetitor vertrauen und davon ausgehen, dass in den Examensklausuren nur Theorien- und Meinungsstreitigkeiten eine Rolle spielen. Da in den realen Examensklausuren solche Meinungsdivergenzen in Wirklichkeit eine nur untergeordnete Rolle spielen und da die meisten Klausuren, wie es die JAPO vorschreibt, schlichtweg nur eine sichere Anwendung von grundlegendem Rechtswissen und eine sichere Subsumtionstechnik fordern, landen Sie ganz sicher im Minus-Bereich, wenn Sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit Meinungsstreitigkeiten einbauen, die an dieser Stelle gar keine Rolle spielen.

Sie haben das Erste Juristische Staatsexamen vor Augen, wissen aber noch nicht genau, was da auf Sie zukommt und wie Sie sich bei der Vorbereitung verhalten sollen? Das ist normal. Denn einen Königsweg gibt es nicht, und einen solchen Königsweg kann auch das vorliegende Skript nicht bieten. Im Gegenteil: Wer verkündet, ganz genau zu wissen, was es mit dem Staatsexamen auf sich habe und wie man alles bis ins Detail zu gestalten habe, der sollte mangels Glaubwürdigkeit von vornherein aus dem Kreis möglicher persönlicher Berater sofort wieder ausgeschlossen werden.

Die Examensvorbereitung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Nicht jeder Arbeitsplan passt also zu jedem Studierenden. Im Folgenden wird daher nur eine von mehreren Möglichkeiten vorgestellt, die Zeit der Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen einzuteilen. Diese Zeitspanne wird hier mit 18 Monaten veranschlagt.

Wenn also auch alternative Pläne sehr gut denkbar sind, so hat doch der hier vorgestellte Plan immerhin den Vorteil, seine Plausibilität und Praktikabilität bereits vielfach unter Beweis gestellt zu haben. Aber wie gesagt: Wenn Sie von diesem Vorschlag nicht wirklich überzeugt sind, wählen Sie einen anderen Plan!

Der im Folgenden vorgestellte Zeit- und Arbeitsplan geht von folgenden Grundannahmen und Erfahrungen aus:

  • Neben die Zeit des Lernens hat täglich eine ausreichende Zeitspanne zu treten, die der körperlichen und seelischen Entspannung dient. Andernfalls droht eine völlig kontraproduktive Verkrampfung. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle dringendst empfohlen, die maximale Arbeitszeit pro Tag auf 6 Stunden zu begrenzen (mitten in der intensivsten Zeit ist ausnahmsweise eine temporäre (!) Aufstockung auf insgesamt 7Stunden täglich möglich). Länger kann ohnehin kein Mensch konstruktiv lernen. Am Anfang der Vorbereitungszeit, wo nach dem hier vorgestellten Vorschlag das besonders anspruchsvolle und nervenzehrende zivilrechtliche Basiswissen erarbeitet und repetiert werden soll, ist die Arbeitszeit sinnvollerweise auf maximal 4 Stunden pro Tag zu begrenzen. Insgesamt gilt: Tagsüber wird gelernt, am späten Nachmittag wird Sport getrieben und Entspannung geübt (Autogenes Training!), abends wird gelebt.
  • Selbstverständlich kann der nachfolgend entwickelte Plan nicht täglich exakt eingehalten werden, sondern bedarf des flexiblen Managements. Denn es wird sich – bei einem Studium an der LMU München – insbesondere empfehlen, den an einigen Nachmittagen angebotenen verblockten Examenskurs Zivilrecht zu besuchen. Ebenfalls werden während der Examensvorbereitung Wahlfach-/Schwerpunktveranstaltungen zu besuchen sein. Wichtig ist aber, dass man sich weitgehend sklavisch an die einmal eingeplante Zeiteinteilung bezüglich der einzelnen Rechtsgebiete hält, weil man sonst insgesamt ins Schleudern kommt. Dies bedingt eine möglichst detaillierte zeitliche Parzellierung der einzelnen Gebiete. Wenn man also weiß, dass man im ersten Stoff-Durchlauf 8 Wochen Lernen/Repetieren für das Besondere Schuldrecht hat (was nicht viel ist), so wird man hiervon jeweils eine sehr engagierte und konzentrierte Woche auf das Kaufrecht und das Bereicherungsrecht verwenden und sich auch im Übrigen sehr prägnant fassen müssen. Dieses Beispiel zeigt schon, dass Vollständigkeit im Examen kein Ziel sein kann, sondern dass die wesentliche Fähigkeit darin bestehen muss, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden. Dies ist gleichzeitig schon eine gute Schule für die Zeiteinteilung in der realen Klausur.
  • Der nachfolgend dargestellte Lernplan stellt den universitären Schwerpunktbereich incl. der Universitätsprüfung nur rudimentär ein, da die tatsächlichen Gegebenheiten von Universität zu Universität und auch von Schwerpunkt zu Schwerpunkt stark differenzieren und sich daher einer generalisierenden Erfassung entziehen. Insgesamt wird man sagen müssen, dass die Schwerpunkte im Verhältnis zum bisherigen Examensaufwand eine zusätzliche quantitative Größe bilden, d.h. es muss insgesamt noch etwas mehr gelernt werden als nach dem nachfolgenden Plan. Innerhalb des nachfolgenden Planes kann man dafür das bisherige Wahlfach streichen. Dem erhöhten Arbeitsaufwand dürften nach hier vertretener Überzeugung bessere Noten als beim bisherigen Voll-Examen gegenüberstehen, so dass sich der Aufwand dann lohnt.
  • Der Examenserfolg hängt so gut wie vollständig ab von einer Kombination aus deduktivem Vorgehen (systematisches Lernen anhand des wissenschaftlichen Lehrbuchs) und induktivem Vorgehen (ständige fünfstündige Probeklausuren unter Examensbedingungen; Vertiefung des Wissens anhand von Fallsammlungen wie z.B. „Prüfe Dein Wissen“). Mit den Übungsklausuren ist sofort bei Eintritt des Erlernens/Repetierens eines bestimmten Faches zu beginnen, und die Klausuren sind unter allen Umständen unter Examensbedingungen zu schreiben und dann zur Korrektur abzugeben. Wenn es vier Mal nicht klappt mit der Note, wird es eben beim fünften Mal oder notfalls noch später klappen. Ohne eine Anzahl von mindestens 50 geschriebenen und korrigierten Probeklausuren (verteilt auf alles Gebiete) kann ein Examen nicht bestanden werden. Das – psychologisch verständliche, aber examenstechnisch katastrophale – Unterlassen des Klausurschreibens ist im Examen die Misserfolgsursache Nummer 1.
  • Schon Konfuzius (551 v. Chr. - 479 v. Chr.) sagt: „Erklär´s mir - und ich vergesse es; zeig´s mir - und ich verstehe es; involviere mich - und ich weiß es.“ Daraus lernen wir viel Wesentliches. Zunächst einmal: Den Repetitor mit seinen akustisch ausgerichteten Wissensvermittlungen brauchen Sie nicht, der kostet nur Zeit, ohne Ihnen didaktisch zu nützen. Wäre es anders, würde nicht – bei momentan ca. 90% Repetitor-Teilnehmerquote – die Durchfallquote im Staatsexamen kontinuierlich extrem hoch sein, und überhaupt: Der Repetitor prüft im Staatsexamen nicht und kennt das Examen daher nur vom Hörensagen. Weiter lernen wir: Sie müssen beim Lernvorgang so viel wie möglich selbst in die Hand nehmen, im wörtlichen Sinn. Nur Bücher-Lesen allein bringt nichts, Sie müssen sich alles Wichtige herausschreiben in eigene Skripten für das jeweilige Fach. Diese Skripten können Sie dann nach und nach ergänzen, und vor allem: Den zweiten, dritten und vierten Durchlauf durch den Stoff unternehmen Sie anhand Ihrer eigenen Skripten und sehen in Büchern oder Kommentaren nur noch kurz das nach, was Ihnen aus Ihrem Skriptum heraus unklar ist.
  • In der Examensvorbereitung simulieren Sie bei jedem neu in Angriff genommenen Fach, dass Sie von dem Fach jeweils noch gar nichts wüssten (was in einigen Fächern stimmen wird, in anderen dagegen nicht, hoffentlich jedenfalls). Auf jeden Fall also erarbeiten Sie sich jedes Fach (wieder) von Anfang an! Das gilt insbesondere für die ersten drei Bücher des BGB, die Sie anhand guter Lehrbücher von Anfang bis Ende durchackern. Bezüglich der Lehrbücher gilt: Wenn Sie mit Ihren im bisherigen Studium herangezogenen Lehrbüchern gut klargekommen sind, bleiben Sie jeweils bei diesen Büchern, arbeiten diese aber wie gesagt noch einmal von vorn bis hinten durch. Wenn Sie zu jeweils anderen Lehrbüchern tendieren (dies können, wenn es denn unbedingt sein muss, auch Repetitoren-Skripten sein), orientieren Sie sich an Ihren spezifischen Vorlieben. Den meisten Studierenden dienen kurze, prägnante Lehrbücher (Köhler, BGB - Allgemeiner Teil; Brox/Walker, Schuldrecht…), am meisten, punktual ergänzt durch ausführliche Lehrbücher (Larenz bzw. Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts…). Besonders bewährt hat sich das Parallel-Lesen des jeweils gerade Gelernten anhand eines guten Kommentars (Palandt; Jauernig…). Jedenfalls bei den Nebengebieten ist die Kürze eines Lehrbuchs von größtem Wert, weil sich die Nebengebiete sonst nicht in einen vernünftigen Zeitplan integrieren lassen.
  • Beachten Sie bitte unbedingt, dass in der JAPO (bzw. in den außer-bayerischen Ländern in deren Prüfungsordnung) für jedes Rechtsgebiet stoffliche Einschränkungen vorgenommen werden, was die scheinbar uferlose Fülle des Examensstoffes in vielen Bereichen sehr gut eingrenzbar macht.
  • Stichwort Freischuss: Wer früh genug mit der Examensvorbereitung beginnen kann, sollte den Freischuss nicht versäumen. Wer dagegen schlecht vorbereitet in den Freischuss geht, wird ein psychisches Waterloo erleben, denn auch wenn man sich vorher – was ganz falsch ist - gesagt hat, der Freischuss sei einfach ein unbezahlter Klausurenkurs, so stürzt einen doch erfahrungsgemäß das reale Scheitern in ein seelisches Loch sondergleichen.
  • In der ersten Phase der Examensvorbereitung wird eine Klausur pro Woche geschrieben (Zivilrecht), in den späteren Examensphasen – nicht jedoch mehr in den letzten beiden Monaten - werden zwei Klausuren pro Woche geschrieben (eine Zivilrecht, eine abwechselnd Öffentliches Recht und Strafrecht). An den Klausurtagen wird nichts mehr zusätzlich gelernt, das bringt nichts. Ein Tag pro Woche, sinnvollerweise der Sonntag, bleibt völlig frei von allem Juristischen.
  • Entgegen allen Unkenrufen seitens der Repetitoren spielen Meinungsstreitigkeiten in den Examensklausuren nur eine völlig untergeordnete Rolle. Mit den Meinungsstreitigkeiten werden Sie sich in Ihrer Dissertation befassen, in der Klausur geht es um eine knallharte Subsumtionstechnik anhand der rechtlichen Grundlagen. Auch die Kenntnis möglichst vieler Urteile ist im Examen nicht ausschlaggebend, niemand kann ja die ganze heutige Judikatur überblicken. Natürlich werden Sie die Mephisto-Entscheidung kennen, aber Einzelheiten der BGH-Rechtsprechung zum sittenwidrigen Ratenkredit brauchen Sie nicht zu wissen. Sie erarbeiten sich die Klausurlösung direkt aus dem Gesetz; hier liegt eine der wesentlichen Fehlerquellen im realen Examen, dass nämlich in den Klausurbearbeitungen unstrukturierte Passagen ohne konkreten Gesetzesbezug aneinandergereiht werden (wir machen Jura, nicht Sozialkunde!).
  • Während der laufenden realen Examensklausuren lernen Sie um Himmels Willen nicht mehr nach den jeweils geschriebenen Klausuren („Ich bereite mich noch für morgen vor“), das führt sofort in den Abgrund. Keinesfalls auch beteiligen Sie sich unmittelbar nach der Klausur oder aber vor der Bekanntgabe der Noten an den unseligen Diskussionen über den Stoff der einzelnen Klausuren („Mensch, gut, dass ich die actio pro socio erkannt habe“). Niemand außer den Prüfern kennt die Lösungsskizze, und selbst wer die Lösungsskizze kennen würde, wüsste nicht, ob auch real nach dieser Skizze korrigiert wird, denn oftmals ergibt die Korrekturpraxis, dass andere als die in der Lösungsskizze vorgeschlagenen Lösungen noch zielführender sind. Daher hat sich auch schon mancher Repetitor bei seinen noch während des laufenden Examens angebotenen „Ich-zeig-Euch-was-in-der-Klausur-dran-war-Kursen“ bis auf die Knochen blamiert. Meiden Sie solche psychologischen Negativ-Erlebnisse unter allen Umständen.

In den vielen Jahren meines Dozentenlebens habe ich eine immens große Anzahl von Studierenden getroffen, die das Juristische Staatsexamen nicht bestanden haben. Pauschale durchgeformte Ratschläge gibt es hier nicht, da jeder Fall anders liegt. Es gibt aber einige Grundkonstanten, die immer wieder zu beobachten sind. Hierauf soll im Folgenden eingegangen werden. Dabei geht es hier nur um die Konstellation, dass noch ein Versuch im Examen frei ist. Wer endgültig gescheitert ist, kann Hilfe nur noch vom Arbeitsamt/Jobcenter bekommen, wo es dem Vernehmen nach eine eigene Arbeitsgruppe für endgültig Durchgefallene gibt. Ebenfalls von den folgenden Bemerkungen nicht angesprochen sind gescheiterte Freischützen, die sich nicht ordentlich vorbereitet hatten; sie haben die verdiente Quittung für einen eklatanten Missbrauch von Verfahrensrechten bekommen und müssen sich eben jetzt auf ihren Hosenboden setzen.

  • Die Chance, das Examen nach einem gescheiterten Anlauf, auf den man sich eigentlich umfassend vorbereitet hatte, noch zu packen, ist sehr klein. Das muss Ihnen klar sein. Wenn Sie jetzt versuchen, unter Inkaufnahme sagenhafter innerer und äußerer Verkrampfungen aus dieser kleinen Chance eine 100%-Chance zu machen, dann sind Sie schon durchgefallen, bevor Sie wieder antreten. Sie müssen jetzt, auch wenn es schwer ist, spielerisch an die Sache herangehen und um die kleine - aber immerhin vorhandene - Chance pokern, nach dem Motto, dass Sie nichts mehr zu verlieren haben. Aus der Geschichte wissen wir, wie oft auch kleine Chancen erfolgreich genutzt werden konnten. Immerhin kenne ich auch eine größere Anzahl von Studierenden, die es im letzten Anlauf tatsächlich geschafft haben. Diese Kandidatinnen und Kandidaten hatte ich allerdings gezwungen, nun endlich auf mein Vorbereitungssystem umzusteigen.
  • Legen Sie sofort fest, wann Sie den nächsten Examensversuch angehen werden. Auf dieses Datum ist dann alles andere auszurichten. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein weiteres Jahr Vorbereitung, das muss genügen. Der Versuch, „jetzt mal zu lernen und ins Examen zu gehen, wenn die Sache sitzt“, ist zum Scheitern verurteilt, das zeigen mir alle derartigen Versuche. Ich kenne Studierende, die auf diese Weise sechs ganze Jahre weiterer Examensvorbereitung hingelegt haben und sich immer noch nicht trauen, ins Examen zu gehen. Das kann dann nichts mehr werden.
  • Sie müssen sich sofort einen exakten Plan B zurechtlegen für den Fall, dass es auch im letzten Anlauf nicht klappt. Sonst können Sie die nächsten Monate psychisch nicht durchstehen. Und das Leben geht weiter. Selbst wenn Sie endgültig durchfallen, tritt nicht der Tod ein. Wer in Kalkutta auf der Straße geboren wird, hat es wesentlich schlechter erwischt. Irgend etwas müssen Sie sich zurechtlegen (anderes Studienfach, Ausbildung an einer Wirtschaftsschule oder –akademie, Versicherungs- oder Banklehre…), ganz gleich was, jedenfalls brauchen Sie einen Ausbildungsabschluss.
  • Betreiben Sie Ursachenforschung. Im Zweifelsfall sind Sie auf alle drei großen Lügen zum Juristischen Studium hereingefallen (siehe meine Erstsemester-Tipps). Der idealtypische Durchgefallene war beim Repetitor, kennt das konsequente Lernen am Lehrbuch nur vom Hörensagen und hat viel zu wenige fünfstündige Probeklausuren geschrieben. Dann ist eigentlich alles klar. Befreien Sie sich nunmehr endlich von den Fängen des Repetitors, arbeiten Sie den Examensstoff nun endlich anhand von akademischen Lehrbüchern (Brox/Walker etc.) durch und schreiben Sie endlich die nötige Anzahl an Probeklausuren. Ich rate vor dem ersten Examensversuch zu mindestens 50 Klausuren (alle Fächer zusammengenommen). Wer bereits einmal durchgefallen ist, muss mindestens 100 Klausuren schreiben (ich habe seinerzeit vor meinem Examen auch 100 Klausuren geschrieben, obwohl oder gerade weil ich von Anfang an einer der Besten war). Was die Stoffdurcharbeitung angeht, so halten Sie sich bitte an meinen Examensplan, allerdings mit einer wesentlich strafferen Zeitspanne: Mein normaler Examensplan basiert auf einer Laufzeit von 18 Monaten, Sie müssen das aber in 11 Monaten schaffen und die Zeitspannen für die einzelnen Fächer entsprechend kürzen und so täglich wesentlich länger lernen, da hilft nun mal nichts.
  • Sollte bei Ihnen der Fall anders liegen, sollten Sie sich also vor dem gescheiterten Versuch so vorbereitet haben, wie ich es empfehle und wie es vernünftig ist, so versagen endgültig pauschale Ratschläge. Sie müssen sich dann zunächst fragen, ob die Ursache des Scheiterns möglicherweise nicht im juristischen Bereich liegt, sondern im Bereich von Prüfungsängsten. Sollte dem so sein, werden Sie entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen. Ansonsten empfiehlt es sich, wenn wie gesagt die Ursachen des Scheiterns nicht so klar liegen wie im vorigen Spiegelstrich beschrieben, alles ganz radikal anders zu machen als bisher, da das bisherige System ja den Erfolg nicht gebracht hat. Wer sich also beispielsweise – was ja eigentlich richtig ist – ohne Repetitor vorbereitet hatte und gescheitert ist, sollte es ausnahmsweise vielleicht jetzt dann doch mit einem Repetitor versuchen, aber nur mit einem, der den ganzen Examensstoff in neun Monaten durchbekommt.
  • Auf, ans Werk jetzt, Kopf hoch! Bloß kein Selbstmitleid, Sie wissen ja: Mitleid gibt es umsonst, Neid und Missgunst muss man sich hart erarbeiten.

Das folgende Merkblatt wendet sich primär an meine eigenen Doktorandinnen und Doktoranden. Es kann aber vielleicht auch anderen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf ihr Promotionsvorhaben behilflich sein. Natürlich sind alle Aussagen in dem Merkblatt wie gesagt auf eine Betreuung durch mich ausgerichtet, manche Gedanken sind jedoch möglicherweise generalisierend und übergreifend gültig.

Promotionsanfragen können von mir nur berücksichtigt werden, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat in meinen eigenen Lehrveranstaltungen über einen längeren Zeitraum hinweg mit überdurchschnittlichen Leistungen aufgefallen ist, insb. auch mit guten mündlichen Leistungen. Es gelten die Vorschriften der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Übersicht

  • Grundsätzliches zum Promotionsvorhaben
  • Festlegung des Themas und der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden
  • Gliederung einschließlich Literatur- und Rechtsprechungs-Auswertung
  • Anfertigung des Buchmanuskripts

1. Grundsätzliches zum Promotionsvorhaben

  • Sie haben sich zur Promotion entschlossen. Dazu gratuliere ich Ihnen ganz herzlich in dem Bewusstsein, dass der Doktortitel für Sie nicht nur ein persönliches Erfolgserlebnis sein wird, sondern seine Stellung als vorzeigbares Prädikat auf dem Arbeitsmarkt ganz sicher weiterhin behalten wird. Es mehren sich die Kanzleien, die jüngere Anwältinnen und Anwälte nur bei abgeschlossener Promotion einstellen.
  • Das vorliegende Merkblatt soll Sie über die Arbeitsschritte innerhalb des Promotionsprojekts informieren. Ich werde dabei auch mehrmals auf meine eigene Dissertation („Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Familienangehörige?“, 1987) verweisen, und zwar nicht deshalb, weil dies die bestmögliche Dissertation sei - um Gottes Willen -, sondern weil ich einfach hier meine eigenen Erfahrungen plastisch herausstellen und weitergeben kann.
  • Die wichtigste Fähigkeit, die Sie nun in der nächsten Zeit erwerben müssen, ist der stetige vorausschauende Blick auf das fertige Buch. Nur was Sie dem Ziel der Fertigstellung der Dissertation näherbringt, ist eine gewinnbringende Arbeitsleistung. Dass man hierbei manchmal unvermeidbar Umwege einschlägt, ist normal. Gleichwohl sollen Sie ab sofort immer die fertige Dissertation im Visier haben.

2. Festlegung des Themas und der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden

  • Als erstes gilt es, das Thema der Dissertation zu formulieren. Es sollte eine Thematik sein, zu der schon einiges an Literatur und Rechtsprechung vorhanden ist, aber nicht so viel, dass Ihnen als wissenschaftlichem Neuling die Einarbeitung gar nicht mehr gelingen kann. Die genaue Durchsicht der NJW-Hefte der letzten Zeit kann hier sehr fruchtbar sein, insb. der Blick auf neue Grundsatzentscheidungen des BGH, in denen einiges an Material zitiert wird, über das Sie sich gut in die jeweilige Thematik einarbeiten können. Man darf sich nichts vormachen: Die Themenfindung ist der nervlich anstrengendste Teil der gesamten Promotions-Arbeit. Man weiß noch nicht, ob die Thematik wirklich etwas hergibt, muss sich also möglicherweise in mehrere Themenbereiche einarbeiten, bis man richtig fündig geworden ist und so fort. Insgesamt fühlt man sich in dieser Phase meist ziemlich allein und weiß gar nicht so recht, ob so ein Promotionsvorhaben überhaupt für einen das Richtige ist etc. Durch dieses Tal muss man hindurch, und ein waches Auge wird nach einer gewissen, nicht allzu langen Zeit eine Thematik entdecken, die der weiteren Vertiefung lohnt und am Ende dann das genaue Thema der Dissertation ergibt.
  • Oftmals wird man mit einer bestimmten Themenvorstellung an die Recherchearbeiten herangehen und dann bemerken, dass speziell die in den Blick genommene Thematik entweder unergiebig ist oder aber bereits so ausführlich erörtert wurde, dass eine eigene Dissertation nicht mehr fruchtbringend erscheint. Wenn man dann aber die Augen ganz weit offen hält, wird man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Themenstruktur finden, welche dem ursprünglich angedachten Thema benachbart ist und als lohnend erscheint. So ist es mir selbst seinerzeit gegangen. Ich wollte über nichteheliche Lebensgemeinschaften schreiben und hatte mit meinem Doktorvater das nahe liegende Thema „Ausgleichsansprüche nach beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft“ vereinbart. Bereits kurz nach dieser Themenfestlegung musste ich feststellen, dass sämtliche denkbaren Ansätze der Ausgleichsfrage bereits in der Lit. vertreten wurden und ich dazu nichts Eigenes mehr würde beitragen können. Mir fiel aber auf, dass eine benachbarte Frage noch nicht übergreifend behandelt worden war, und zwar die Frage, ob in den zahlreichen Normen, in denen das BGB von „Familienangehörigen“ spricht, jeweils auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angesprochen sind. Dazu gab es jeweils zu den einzelnen Vorschriften einzelne Aufsätze und erste Urteile, aber noch keinen übergreifenden Ansatz. Den habe ich dann nach kurzer erfolgreicher Rücksprache mit meinem Doktorvarer in Angriff genommen.
  • Sehr eng mit der Themenfindung ist die Auswahl der wissenschaftlichen Methoden verwandt. Sehr viele Doktorarbeiten erreichen leider nur ein bescheidenes Niveau, und der Grund hierfür ist meist darin zu sehen, dass sich die Doktorandinnen und Doktoranden nicht wirklich klar gemacht hatten, dass sie in der Tat als Wissenschaftler tätig werden und jedenfalls in Teilbereichen auch eigene Ansätze entwickeln sollten. Im Zuge der Themenfindung muss sich also jede Doktorandin bzw. jeder Doktorand sehr schnell darüber klar werden, mit welchen wissenschaftlichen Methoden das gewählte Thema bearbeitet werden soll. Die Juristische Methodenlehre stellt inzwischen einen ganzen Kanon an möglichen Methoden zur Verfügung. Der angehenden Doktorandin bzw. dem angehenden Doktoranden am vertrautesten ist die Rechtsdogmatik. Hier geht es um die Auslegung des Rechts mit den bekannten Auslegungskriterien, ferner um die dogmatische Systembildung. Die meisten juristischen Doktorarbeiten sind entweder ganz oder aber zumindest überwiegend rechtsdogmatisch angelegt. So war z.B. auch die von mir gewählte Fragestellung mit den „Familienangehörigen“ ihrer Struktur nach dogmatisch. Nun haben die letzten 100 Jahre juristischer Wissenschaftsgeschichte aber ergeben, dass es in Widerlegung des von Kelsen mit seiner „Reinen Rechtslehre“ verfolgten Ansatzes oftmals nicht möglich ist, nur mit begrifflich-systematischen rechtlichen Kriterien zu arbeiten. Vielfach müssen, auch und gerade um dogmatische Fragen befriedigend klären zu können, außer-dogmatische Ansätze herangezogen würden. Dies können rechtsgeschichtliche, rechtssoziologische (vor allem rechtstatsächliche) Ansätze ebenso sein wie ein Rückgriff auf die ökonomische Analyse des Rechts oder aber rechtsvergleichende Ansätze etc. Auch explizit interdisziplinäre Ansätze können erfolgversprechend sein. Bei meiner eigenen Dissertation stach sehr schnell ins Auge, dass die Frage, was heutzutage eine „Familie“ ist, nicht ohne Berücksichtigung der Soziologie beantwortet werden konnte. Ich habe mich daher intensiv in die moderne familiensoziologische Literatur eingearbeitet.
  • Ganz besonders wichtig wird die Besinnung auf die anzuwendenden Methoden, wenn man auf einmal entdeckt, dass das Dissertations-Thema entgegen erster Hoffnung doch schon bereits in ähnlicher Weise bearbeitet wurde. In aller Regel ist es dann nicht erforderlich, auf ein ganz anderes Thema auszuweichen. Die Hinzunahme etwa rechtshistorischer oder rechtsvergleichender Bezüge zu dem ursprünglichen Ansatz ist sehr oft aus-reichend, um das begonnene Projekt zu „retten“ (siehe noch näher sogleich unter III.).

3. Gliederung einschließlich Literatur- und Rechtsprechungs-Auswertung

  • Unmittelbar nach der Themenfindung sollte man darangehen, eine mögliche, wenngleich zunächst wahrscheinlich noch etwas ungenaue Gliederung zu entwerfen. Die Gliederung ist deswegen von so großer Wichtigkeit, weil Sie erst ab dem Zeitpunkt des Gliederungs-Entwurfes darangehen können, Literatur und Rechtsprechung wirklich zielgerichtet auszuwerten.
  • Damit sind wir bei genau diesem Punkt der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung. Die meisten der nur mäßig guten bis miserablen Dissertationen scheitern hier, weil die Verfasser es nicht geschafft haben, die etwaige Fülle von vorgefundenem Material für ihr Buch fruchtbar zu machen. Vielmehr sind sie oft regelrecht in dem Material ertrunken. Auch hier gilt wieder: Alles steht im Dienst Ihres im Werden begriffenen Buches. Das heißt konkret: Da sich kein Mensch merken kann, was er im einzelnen gestern, vorgestern oder noch länger zurückliegend gelesen hat, muss ab dem ersten Tag alles Gelesene sorgsamst verwertet werden. Das geht nur durch Herausschreiben der wichtigsten Aussagen der jeweiligen Fundstelle, und zwar wieder nur unter dem Blickwinkel, inwieweit das jeweils Gelesene wirklich mit der eigenen Thematik zu tun hat. Solange die Gliederung des eigenen Buches noch fehlt, muss man jede gelesene und ausgewertete Stelle auf einem eigenen Blatt festhalten. Sobald aber die Gliederung steht, wird dies ganz anders: Nun wird für jeden Gliederungs-Unterpunkt ein eigenes DIN A-3 Blatt zurechtgelegt, und ab jetzt wird alles Gelesene und für relevant Empfundene auf dem jeweils einschlägigen DIN A-3 Blatt vermerkt, und zwar mit exakter jeweiliger Seitenzahl der Quelle. Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass Sie beim Abfassen des endgültigen Manuskriptes zu jedem Kapitel nur noch das jeweils einschlägige Din A-3 Blatt neben sich zu legen brauchen und sofort alles an Literatur und Rechtsprechung parat haben, was jeweils relevant ist. Dies ist der eigentliche Zaubertrick beim Verfassen der Dissertation. Die eben beschriebene Methode hat natürlich zur Folge, dass bestimmte zentrale Quellen auf verschiedenen DIN A-3 Gliederungs-Blättern vermerkt werden müssen, weil sie eben zu verschiedenen Punkten der eigenen Arbeit etwas aussagen und daher auch an verschiedenen Stellen der eigenen Arbeit zitiert werden müssen. Und sobald die Gliederung steht und mit ihr die Anlegung der beschriebenen DIN A-3 Blätter, muss – quasi als Repetitorium – alles, was Sie bis dahin ausgewertet und auf Sonderblättern niedergeschrieben haben, in die Gliederungsblätter übertragen werden. Übrigens empfiehlt es sich dringlichst, die Auswertungen auf dem DIN A-3 Blatt mit Blau oder Schwarz vorzunehmen und sodann kontrastierend mit Rot auf dem jeweiligen Gliederungsblatt nach und nach die eigenen Gedanken zu formulieren. Man kann all dies auch mit Datenbanken auf dem PC durchführen, die Erfahrung zeigt allerdings, dass nichts so effektiv ist wie die soeben beschriebene Vorgehensweise auf Papier. Natürlich wird sich im Laufe der Arbeit die Gliederung im Verhältnis zum ersten Entwurf immer noch an verschiedenen Stellen ändern. Das macht die bis dahin jeweils beschriebenen DIN A-3 Gliederungsblätter aber nicht wertlos. Sie müssen meist nur bezüglich der Gliederungsnummer umgeschrieben werden. Manchmal, wenn nämlich aus einem Gliederungspunkt mehrere werden, muss ganz einfach geschnipselt und geklebt werden, wie in alten Zeiten.
  • Wegen der Wichtigkeit der Gliederung ist diese sorgsam mit mir abzusprechen. Mit der Gliederung steht und fällt letzten Endes das ganze zu schreibende Buch. Idealerweise vergehen vom ersten Einlesen in eine Thematik bis zur Erstellung der Gliederung einschließlich der Speicherung der gelesenen Quellen auf den anzufertigenden DIN A-3 Gliederungsblättern nicht mehr als 3 Monate.
  • Bei der Anfertigung der Gliederung muss sich die Doktorandin bzw. der Doktorand in ganz besonderer Weise darüber klar werden, an welchen Stellen er lediglich berichtend-darstellerisch tätig wird („Bisherige Rechtsprechung und Literatur zur Frage der …“ o.ä.) und an welchen Stellen die eigenen Ansätze eingebracht werden. Die Vermischung dieser beiden Ebenen führt dazu, dass eine Dissertation, die auf solch unfruchtbarem Fun-dament fertiggeschrieben wurde, meist nicht mehr wirklich befriedigend verbessert werden kann. Hier liegt die Haupt-Quelle der vielen unerfreulichen Promotionserfahrungen, welche sowohl die Doktorandin bzw. den Doktoranden als auch die Betreuerin bzw. den Betreuer über einen längeren Zeitraum auf das Äußerste quälen können. Typisch für solchen Verdruss sind Kapitel, in denen die Doktorandin bzw. der Doktorand den Meinungsstand zu einer bestimmten Frage darstellen möchte und dann in diesem Kapitel bereits Wertungen zu dem Meinungsstand abgibt, welche zwingend der eigenen Erarbeitung von Lösungsansätzen an anderer Stelle hätten vorbehalten werden müssen.
  • Selbstverständlich hat während der gesamten Promotionszeit das wesentlichste Augenmerk der Doktorandin bzw. des Doktoranden der Frage zu gelten, welche eigenen Ansätze das Projekt schlussendlich promotionswürdig machen sollen. Das größtmögliche Unglück ist das Ertrinken der Bearbeiterin bzw. des Bearbeiters in einer etwaigen Fülle von Rechtsprechung und Literatur. Die Auswertung dieser Quellen muss stets und ausschließlich aus dem Blickwinkel der zu entwickelnden eigenen Ansätze erfolgen und darf nie dazu führen, dass die Doktorandin bzw. der Doktorand den eigenen wissenschaftlichen Weg nicht mehr erkennen kann. Natürlich wird man am Anfang der Bearbeitungszeit von den eigenen Ansätzen und Gedanken erst eine schemenhafte Vorstellung haben. Irgendwann im Zuge der Promotionszeit wird einem aber das eigene System hinreichend klar, und dann ist das Ende der Dissertation meist auch nicht mehr weit. Bei mir war dies damals die Erkenntnis, dass sich soziologisch der Familienbegriff in den letzten 100 Jahren dramatisch verändert hat und dass die Rechtsdogmatik hierauf unter dem anerkannten rechtsmethodologischen Kriterium der „gewandelten Normsituation“ zu reagieren hat.
  • Sobald die Gliederung der Dissertation steht und von mir abgenommen wurde, kann getrost rapide die Urangst jeder Doktorandin bzw. jedes Doktoranden sinken, dass nämlich zu dem eigenen Thema auf einmal eine themenidentische Arbeit erscheint. Sollte dem wirklich so sein, so ist man, wenn die eigene Gliederung schon steht, von den eigenen Gedanken und Ansätzen her schon so gefestigt, dass auch eine themenverwandte Neuerscheinung das Projekt nicht mehr gefährden wird. Denn es ist ja komplett unwahrscheinlich, dass die Autorin bzw. der Autor eines solchen themenverwandten Buches mit denselben Gedanken, Ansätzen und Ergebnissen gearbeitet hat wie man selber. In aller Regel genügt es dann, wenn das neuerschienene Buch an den relevanten Stellen in die Fußnoten der eigenen Dissertation eingearbeitet wird („In diesem Sinne nunmehr, allerdings mit anderem Ansatz, auch …“ o.ä.). Wenn es ganz schlimm kommt und das neuerschienene Buch in der Tat eine sehr starke Ähnlichkeit mit dem im Werden begriffenen eigenen Buch aufweist, so wird die Rettung des eigenen Vorhabens in der Regel dadurch möglich sein, dass man das eigene Thema nochmals etwas modifiziert, ggf. unter Ausweitung des Methodenkatalogs (z.B. verstärkte Einarbeitung rechtstatsächlicher oder rechtsvergleichender Ergebnisse).

4. Anfertigung des Buchmanuskripts

  • Sobald man die Gliederung fertiggestellt hat und auch in den Recherchefeldern keine allzu großen Lücken mehr vorhanden sind, die man also nicht noch zügig bei der Niederschrift des Manuskriptes schließen kann, geht es an die Reinschrift. Von überragender Bedeutung sind hierbei das einleitende Kapitel und eine Schluss-Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
  • In der Einleitung, welche mir bereits im ersten Entwurf vorzulegen ist, muss messerscharf herausgearbeitet werden, warum das gewählte Thema wissenschaftlich interessant ist, was im einzelnen untersucht werden soll, was andererseits (vielleicht weil hierzu schon ausreichend anderweitig geforscht wurde) ausgeklammert bleiben soll und mit welchen Methoden vorgegangen werden soll (hier auch Begründung der Methodenwahl). In der Einleitung ist in aller Kürze auch bereits eine methodische Vorschau auf die einzelnen Untersuchungsteile vorzunehmen. Idealerweise wird diese Einleitung nicht wesentlich mehr als etwa drei Seiten ausmachen. Es ist selbstverständlich, dass der Gang des fertigen Buches dann exakt den Vorhersagen der Einleitung entsprechen muss.
  • Eine wie eben beschrieben angelegte Einleitung zwingt die Doktorandin bzw. den Doktoranden zu einem ständigen Überdenken des Projektes. Bei vielen schlechten Doktorarbeiten hat man den Eindruck, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat sich niemals wirklich gefragt hat, „was“ sie/er eigentlich „wie“ untersuchen möchte. So ist man dann bei solchen Arbeiten am Anfang im Unklaren, was eigentlich kommen soll, während der Lektüre des Buches weiß man sodann nicht, warum das jeweilige Kapitel an dieser Stelle wichtig sein soll, und am Schluss ist man ratlos, was jetzt schließlich herausgekommen ist. So etwas darf Ihnen auf keinen Fall passieren, und es wird nicht passieren, wenn Sie sich bei der Erarbeitung der Einleitung die nötige Mühe geben!
  • Mit der Einleitung auf das Präziseste korrespondieren muss die Schluss-Zusammenstellung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse. Alles was in der Einleitung versprochen wurde, muss dort (nochmals) in aller Kürze wieder aufscheinen, und diese Schlusszusammenfassung darf nichts enthalten, was in der Einleitung nicht bereits angelegt war. Daraus ergibt sich, dass das Feilen an der Einleitung den Arbeitsprozess richtigerweise über die ganze Promotionszeit begleitet. Der Schlusszusammenfassung kommt auch deswegen eine überragende Bedeutung zu, weil jede Leserin bzw. jeder Leser – mit Ausnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers und der Zweitgutachterin bzw. des Zweitgutachters – im Zweifel angesichts der heutzutage erscheinenden Materialflut bedauerlicherweise allenfalls diese Ergebnisse lesen wird.
  • Innerhalb des eigentlichen Buchmanuskripts spielt natürlich die Einarbeitung des vorgefundenen Materials eine wichtige Rolle. Es entspricht der selbstverständlichen wissenschaftlichen Redlichkeit, alles anzugeben, was zu der jeweils vorhandenen Frage bereits erschienen ist. Natürlich können Sie sich bei Fragen, welche nicht direkt den innersten Nerv Ihres Themas betreffen, mit der Nennung der Standardquellen und dem Zusatz „m.w.Nw.“ helfen. Wichtig ist aber, dass Sie sich insgesamt nicht mit fremden Federn schmücken. Das absichtliche Unterschlagen von ausgewerteten und in der Arbeit herangezogenen Fundstellen kann die spätere Aberkennung des Doktortitels zur Folge haben!
  • Bedeutsam ist ferner, dass die Auswertung des Quellenmaterials in ansprechender Weise vorgenommen wird. Geradezu tödlich sind literarische Massengräber der Art „Mayer meint… Schulze dagegen ist der Auffassung… Dagegen ist Huber der vermittelnden Ansicht…“ So ein Buch werde ich niemals als Dissertation akzeptieren. Zunächst einmal: Die wörtliche Wiedergabe von Zitaten erfolgt nur bei ganz besonders wichtigen Aussagen, also nur äußerst selten. Auch die Benennung von Einzelautoren im Text beschränkt sich auf ganz besonders prominente und bedeutende Aussagen. Ansonsten wird im Text die jeweilige Meinung dargestellt („Nach heute herrschender Ansicht…. Demgegenüber sind nach anderer Ansicht…“ o.ä.) und dann zusammenfassend mit einer Fußnote belegt. Und bedenken Sie: Wenn auch die Auswertung und Wiedergabe des jeweiligen Meinungsstandes in jeder Dissertation einen wichtigen Platz einnimmt, so sind wirklich wichtig doch nur Ihre eigenen Ansätze, die Sie dann als solche auch erkennbar herausstellen müssen (nochmals: Vermischen Sie niemals darstellende Abschnitte mit eigenen Gedanken!).
  • Typischerweise werden Sie Ihre Dissertation in mehrere Untersuchungsteile untergliedern. Nach einem alten Bonmot sind dies meist drei Teile („1. Was Verf. über das Thema gelesen hat. 2. Was sich Verf. zu dem Thema gedacht hat. 3. Was die Leserin bzw. der Leser jetzt weiß.“) Natürlich hat jedes Thema seine eigene innere Struktur, aber so ganz falsch wird das genannte Bonmot häufig nicht sein.
  • Übrigens empfiehlt sich in dem fertigen Buch eine zweigeteilte Gliederungsstruktur: Zum einen die eben genannte Untergliederung in mehrere Untersuchungsteile, zum anderen die vom Anfang des Buches bis zu seinem Ende fortlaufende Durchnummerierung der einzelnen Kapitel mit §§-Nummern.
  • Eine der Urängste jeder Doktorandin bzw. jedes Doktoranden ist die Furcht, schlussendlich trotz starker Arbeit nur einige wenige Seiten zu dem Dissertations-Thema zu Papier bringen zu können. Befreien Sie sich von solchen Sorgen! Der Umfang einer Dissertation ist kein Qualitätskriterium. Und Sie werden sehen, dass Sie schon nach kurzer Zeit sehr viele Seiten zu Papier gebracht haben und es schlussendlich eher darum geht, noch zu kürzen und das fertige Buch nicht unnötig anschwellen zu lassen. Ein erfreulicher Umfang sind 250 Textseiten + Verzeichnisse.
  • Was die genaue Zitierweise in den Fußnoten anbelangt, so ist hier vieles variabel gestaltbar. Wichtig ist einzig, dass die Zitierung von Urteilen, Aufsätzen, Monographien, Kommentaren etc. innerhalb des ganzen Buches sklavisch jeweils in gleicher Form vorgenommen werden muss. Dies geht insb. bis hin zur Einfügung von Kommata, Strichpunkten o.ä. innerhalb eines Zitats. Legen Sie also vor Beginn der Reinschrift penibelst fest, wie Sie im einzelnen jeweils Urteile, Aufsätze, Kommentare etc. zitieren möchten, und halten Sie dieses System dann mit äußerster Präzision durch. Fragen Sie sich also beispielsweise, ob Sie jeweils „S.“ für „Seite“ angeben wollen (empfiehlt sich nicht, besser also z.B. Mayer, NJW 19.., 23.. o.ä.). Bei Aufsätzen lässt man übrigens gewöhnlich in der Fußnote den Titel weg und beschränkt sich auf die Fundstelle. Bei Büchern wird meist der Titel auch in der Fußnote angegeben, Sie können aber auch im Literaturverzeichnis, welches selbstverständlich jede einzelne zitierte Quelle (und nur diese) exakt benennen muss, bei einzelnen Büchern eine abgekürzte Zitierung im Text bzw. den Fußnoten festlegen („zit …“).
  • Nun geht es also darum, das begonnene Projekt mit Augenmaß zu einem guten Ende zu bringen. Dazu wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute! Orientieren Sie sich immer wieder auch an der Durchsicht von Dissertationen, die in einem Verlag veröffentlicht wurden und damit bezeugen, dass sie mit einer guten Note abgeschlossen wurden. Solche veröffentlichten Dissertationen finden in Sie in der Seminarbibliothek dort, wo die Monographien stehen. Sie werden hier, gerade auch wenn Sie Dissertationen durchmustern, die nicht zu Ihrem Themenkreis zählen, zahlreiche wichtige Anregungen zu einer guten methodischen und darstellerischen Vorgehensweise finden. Glück auf!