Grundlagen- und Schwerpunktseminar (SP 1): Fragen des römischen Bürgschafts- und Pfandrechts
| Lehrveranstaltungstyp: | Seminar |
|---|---|
| Veranstaltungssemester: | WiSe 2011/2012 |
| Dozent(en): | Prof. Bürge, Nörr Dieter |
| Veranstaltungsnummer: | 03095 |
| Zeit und Ort: | Mi. 18 - 20 Uhr, JurSG Raum 352 (Bibliothek Leopold-Wenger-Institut, Abt. A.) |
Informationen und Hinweise
Das Bürgschaftsrecht ist für den Wirtschaftsverkehr von großer Bedeutung, da damit die Verbindlichkeiten gesichert werden können. In Rom haben sich wichtige und prägende Züge in der Vertragspraxis langsam herauskristallisiert. Wenn wir parallel dazu Texte zum Pfandrecht behandeln, erhalten wir einen guten Einblick in das Werden leitender Grundsätze des Kreditsicherungsrechts.
Anmeldung: Eine Anmeldeliste liegt im Sekretariat Prof. Bürge (Frau Reuschl, Zi. 346) aus. Soweit die Teilnehmerzahl von 14 nicht überschritten wird, kann für Teilnehmer des Grundlagenseminars die Anmeldung auch in der ersten Seminarsitzung erfolgen.
Voraussetzungen: Schulkenntnisse des Lateinischen sowie Besuch der Vorlesung Römische Rechtsgeschichte und/oder Institutionengeschichte.
Literatur: Die Literatur wird im Seminar vorgestellt. Bei der weiteren Literaturrecherche erhalten die Studierenden – soweit zulässig – ausgiebige Unterstützung.
Vorbesprechung: Insbesondere wichtig für die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs: am Dienstag, den 26. Juli, um 17 Uhr im Juristischen Seminargebäude, Raum 352 (Bibliothek Leopold-Wenger-Institut, Abt. A)
Dokumente
- Skript zur Erstellung einer Hausarbeit in der Rechtsgeschichte (Uni Erlangen) (19 Seiten, 173 KByte)
- Zitierrichtlinien (2 Seiten, 87 KByte)