Promotion
Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Die Voraussetzungen richten sich nach der Promotionsordnung vom 25. Januar 1988 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 27. Februar 2004.
Anfragen richten Sie bitte an das Magister- und Promotionsamt der Fakultät.
Die Möglichkeit zur Promotion besteht grundsätzlich auch für Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland ein juristisches Studium abgeschlossen haben, wenn die Fakultät feststellt, dass die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 PromO erfüllt sind. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Magister- und Promotionsamt.
I. Informationen für deutsche und ausländische Bewerberinnen und Bewerber
- Promotionsordnung
- Einschreibung an der Universität
- Einreichung der Dissertation
- Ablieferung der gedruckten Dissertation
II. Zusätzliche Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
III. Doppelpromotion nach §§ 22a ff. PromO
Mit zahlreichen ausländischen Fakultäten bestehen Vereinbarungen über die Durchführung binationaler Promotionsverfahren (sog. Cotutelle-Verfahren). Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Magister- und Promotionsamt.
IV. Promotion nach § 7 Abs. 4 PromO
Die Möglichkeit einer sogenannten fachfremden Promotion besteht für Bewerberinnen und Bewerber, die ein anderes Hochschulstudium mit einem Grad abgeschlossen haben, der zur Promotion in diesem Studiengang berechtigt. Nähere Auskünfte erteilt das Magister- und Promotionsamt.