Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die Rechner und Rechnerdienste der Juristischen Fakultät der LMU München
Präambel
Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München („Systembetreiber“) betreibt eine Rechner-Infrastruktur und bietet für ihre Mitglieder Rechnerdienste und Rechnerdienstleistungen an. Sie nutzt dabei die von dem Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften betriebene Netzwerk-Infrastruktur.
1. Sachlicher Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für die Nutzung der Rechner, Rechnerdienste, Rechnerdienstleistungen und Netzwerke, die für die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München betrieben werden. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Rechner in Computer-Räumen (Computer-Pools, insbesondere CIP- und WAP-Pools) und in den Bibliotheken sowie die Nutzung der zentralen CIP-, WAP-, Mail-, WWW- und File-Server der Juristischen Fakultät.
2. Nutzungsberechtigung
Die in den öffentlichen Computer-Räumen und den Bibliotheken der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München aufgestellten Rechner können im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten von allen Mitgliedern der Juristischen Fakultät genutzt werden, soweit sie nicht im Einzelfall spezifischen Zwecksetzungen vorbehalten sind. Der Leiter des Rechtsinformatikbereichs der Juristischen Fakultät kann weitere Personen zur Nutzung zulassen. Den berechtigten Personen wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auf Antrag ein individueller Zugang zu den Rechnern und Diensten (Account) eingerichtet. Die Benutzung kann versagt oder zurückgenommen werden, wenn nicht gewährleistet erscheint, dass der Antragsteller seinen Pflichten als Nutzer nachkommen wird, wenn die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen oder wenn das Vorhaben mit dieser Nutzungsordnung nicht vereinbar ist.
3. Nutzungszweck
(1) Die Rechner und Dienste dürfen ausschließlich für Forschung und Lehre sowie die im Bayerischen Hochschulgesetz vorgesehenen Zwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist nur in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regelungen der Universität und der Genehmigung des Leiters erlaubt.
(2) Generell unzulässig ist eine Nutzung, bei der Funktionsstörungen der EDV zu Schäden des Nutzers (insbesondere Vermögensschäden) führen können.
4. Haftung
(1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft.
(2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen sowie die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten deswegen stets Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen.
(3) Die LMU und die Systembetreiber haften nur, soweit ihnen, den gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
(4) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der LMU und der Systembetreiber sowie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
(5) Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedenfalls auf einen Höchstbetrag von EUR 2.000 begrenzt.
(6) Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Nutzers.
5. Pflichten der Nutzer
(1) Die Nutzer haben ihre Passworte in einer die Sicherheit des Systems wahrenden Weise zu wählen und geheim zu halten.
(2) Auf den für alle Mitglieder der juristischen Fakultät zugänglichen Rechnern und den zentralen Servern der Fakultät ist die Installation oder Änderung von Hardware, von Betriebssystemen und von Programmen nur nach Genehmigung des Leiters des Rechtsinformatikbereichs oder der von ihm hierzu ermächtigten Mitarbeiter zulässig. Der Genehmigung bedarf auch die Einrichtung öffentlich zugänglicher Informationsangebote (z.B. WWW-Seiten oder Dateifreigaben) auf den vorgenannten Rechnern und Servern.
(3) Soweit öffentlich zugängliche Informationen (z.B. WWW-Seiten) angeboten werden, sind diese so zu gestalten, dass das Ansehen und das einheitliche Erscheinungsbild der Fakultät und der Universität nicht negativ beeinträchtigt werden. Bei der Frage, ob das Ansehen oder das einheitliche Erscheinungsbild der Universität oder Fakultät durch die Veröffentlichung eines Inhalts beeinträchtigt wird, sind insbesondere die grundrechtlich geschützte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie die Meinungsfreiheit des Inhaltsanbieters und die Informationsfreiheit des Abfragenden zu berücksichtigen. Kommerzielle und parteipolitische Werbung sind untersagt, soweit der Leiter des Rechtsinformatikbereichs sie nicht im Einzelfall in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen zulässt.
(4) An das Netzwerk der juristischen Fakultät dürfen nur die Geräte angeschlossen werden, die bei dem Netzverantwortlichen der Fakultät angemeldet und von diesem zugelassen worden sind. Angeschlossene Geräte dürfen nur mit der von dem Netzverantwortlichen zugewiesenen IP Adresse betrieben werden. Netzverantwortlicher ist die nach den Richtlinien zum Betrieb des Münchner Hochschulnetzes (MHN) hierfür benannte Person.
(5) Die verfügbaren Dienste sind in möglichst ökonomischer Form zu nutzen. Die Nutzer haben die geltenden Gesetze zu beachten (insbesondere Verbote für die Verbreitung von Pornographie und anderen strafbaren Inhalten, Verbote im Hinblick auf die Nutzung unlizenzierter Software, Verbote unbefugter Zugriffe auf fremde Daten, Datenschutzregelungen). Belästigungen oder Gefährdungen anderer Nutzer (z.B. Gespräche, Konsum von Speisen und Getränken in den Computer-Räumen, Nutzung von Mobiltelefonen) sind zu vermeiden.
6. Leitung
Der Leiter des Rechtsinformatikbereichs der Juristischen Fakultät ist für die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes zuständig. Er legt Umfang, Zeiten, Struktur und Angebot der zentralen Rechnerdienste, Rechnerdienstleistungen, öffentlichen Computer-Räume und Netzwerke sowie die Kosten für die Inanspruchnahme von Gebrauchsmaterialien (insb. Ausdrucke) in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regelungen der Universität und des Leibniz-Rechenzentrums fest.
7. Aufsichtsmaßnahmen
Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Nutzungsbedingungen, gravierenden Störungen oder Gefährdungen anderer Nutzer können der Leiter des Rechtsinformatikbereichs sowie die von ihm hierzu ermächtigten Personen einzelne Nutzer von den Rechnern ausschließen, Accounts deaktivieren, Angebote auf den Servern sperren oder erforderlichenfalls entfernen sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Betriebssicherheit ergreifen. Die vorgenannten Maßnahmen sind bereits dann zulässig, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass Inhalte rechtswidrig sind oder wenn eine entsprechende Feststellung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Im Hinblick auf Aufsichtsmaßnahmen werden einem Nutzer die unter seinem Account erfolgten Aktivitäten zugerechnet, wenn ein unverschuldeter Missbrauch des Accounts durch Dritte nicht glaubhaft gemacht wird.
8. Sicherungsmaßnahmen und Datenschutz
(1) Die Daten für die Accounts werden elektronisch verarbeitet. Bei der Inanspruchnahme von Rechnern, Rechner- oder Netzdiensten können die zur Sicherung des Betriebs, zur Ressourcenplanung, zur Verfolgung von Fehlerfällen und zur Vermeidung von Missbrauch erforderlichen personenbezogenen Daten elektronisch protokolliert werden. Die für die Administration zuständigen Mitarbeiter sind berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Netzwerkbetriebes (z.B. technische Verwaltung des Netzwerkes, Erstellung zentraler Sicherungskopien, Behebung von Funktionsstörungen) oder zur Vermeidung von Missbräuchen (z.B. strafbare Informationsverarbeitung oder Speicherung) Zugriff auf die Daten der Nutzer zu nehmen, sofern dies im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist. Auf nicht-öffentliche Inhaltsdaten darf nur zugegriffen werden, wenn dies zur Sicherstellung des Betriebs unumgänglich ist und in Anwesenheit einer weiteren vom Leiter autorisierten Person erfolgt (Vier-Augen-Prinzip).
(2) Adressdaten des Nutzers (insbes. E-Mail-Adresse und Accountname) können dritten Personen mitgeteilt und z.B. in Adressverzeichnissen der Fakultät veröffentlicht werden, sofern der Nutzer zugestimmt hat.
(3) Die Computerpools sowie ihre Vorräume werden – zumindest teilweise – video- und audioüberwacht. Die gefertigten Aufzeichnungen werden für eine angemessene Zeit gespeichert. Eine Auswertung der Aufzeichnungen erfolgt nur insoweit, als dies für die Sicherung des Computerpools oder die Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Die Mitarbeiter des Rechtsinformatikbereichs und der Juristischen Fakultät haben die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die vorgenannten Systeme bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Zulässig sind Mitteilungen, die zum Betrieb der Rechner und Dienste, zur Erstellung von Abrechnungen, zur Anzeige strafbarer Handlungen und zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen erforderlich sind.
9. Weitere Regelungen
Ergänzend zu diesen Regelungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung
- die Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Ludwig-Maximilians-Universität München,
- die Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme sowie die Betriebsregelungen des Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
- die Richtlinien zum Betrieb des Münchener Hochschulnetzes (Münchner Wissenschaftsnetzes MWN) sowie
- die Betriebsregelung für die Nutzung der Netzdienste des DFN-Vereins.
- die vom Planungsausschuss für den Hochschulbau beim BMBF beschlossenen Benutzungsbedingungen für CIP-Pools und vernetzte Arbeitsplatzrechner für Wissenschaftler (WAP).
München, Mai 2002