Nutzung der EDV-Einrichtungen - Zulassung und Bedingungen
Die IT-Einrichtungen und -Dienstleistungen der Juristischen Fakultät sind nicht öffentlich.
Die Zulassung erfolgt nach Anerkennung der Nutzungsbedingungen durch gesonderte Freischaltung der persönlichen Campus-Kennung für den Bereich der Juristischen Fakultät.
- Die Campus-Kennung erhalten alle Studierenden und Beschäftigten der LMU automatisch im Rahmen der Einschreibung bzw. Einstellung. Zuständig für die Vergabe und Grundeinstellungen ist CampusLMU.
Sie haben noch keine Campus-Kennung? - Alle durch das Rechtsinformatikzentrum verwalteten (Zusatz-)Berechtigungen werden an die persönliche Campus-Kennung angehängt. Sie erhalten keine weitere Kennung!
- Für die Nutzung des Intranets gibt es keine besondere Zulassung mehr! Es genügt die Campus-Kennung, die automatisch den Zugriff auf die für den betroffenen Personenkreis freigegebenen Bereiche ermöglicht.
- Die Freischaltung einer Campus-Kennung für den Bereich der Fakultät ist nur möglich, wenn die Erstanmeldung bereits vorgenommen wurde.
Einzelheiten
- Studierende der Rechtswissenschaften können ihre Campus-Kennung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und einer aktuellen (auch vorläufigen) Immatrikulationsbescheinigung oder des Studentenausweises am Helpdesk freischalten lassen.
- Beschäftigte und andere Angehörige der Fakultät erhalten Zugangsrechte oder eine Änderung derselben auf Antrag.
- Studierende mit Recht im Nebenfach und sonstige Studierende, die zur Teilnahme an Veranstaltungen der juristischen Fakultät berechtigt sind, können ebenfalls auf Antrag Zugang zu den EDV-Einrichtungen der Fakultät erhalten. Die Rechte werden in diesen Fällen jedoch nur für aktuelle Semester vergeben, für die die Berechtigung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Fakultät nachgewiesen wird. Bitte wenden Sie sich an das Helpdesk.
- Teilnehmer am Gast- oder Seniorenstudium benötigen einen Nachweis über die Teilnahme an Veranstaltungen der Juristischen Fakultät. Bitte beachten Sie, dass diese Studiengänge regelmäßig nur zum Besuch bestimmter Veranstaltungen berechtigen.
>>> Informationen zum Gaststudium
>>> Informationen zum Seniorenstudium - Gäste an Lehrstühlen erhalten Zugänge direkt von Ihrem Gastgeber.
Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten für Gäste - Sonstige Personen können nicht zugelassen werden.
Insbesondere Studenten anderer Universitäten, nicht hier immatrikulierte Doktoranden, ehemalige Studierende und Referendare erhalten keinen Zugang.
Anfragen und weitere Informationen:
- Zuständig für die Einrichtung einer Campus-Kennung und Erstanmeldung: Helpdesk Campus.
- Zuständig für die Freischaltung bereits vorhandener und erstangemeldeter Campus-Kennungen: Helpdesk Rechtsinformatikzentrum
- Informationen über Zugangsmöglichkeiten für Gäste