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FAQ - Rechtsinformatikzentrum

Sammlung häufig gestellter Fragen mit Antworten und Lösungen


Wie erhalte ich Zugang zu den EDV-Einrichtungen; brauche ich eine Kennung?

  • Die EDV/IT-Einrichtungen der Fakultät sind nicht öffentlich. Sie stehen nur Fakultätsangehörigen (Studenten, Mitarbeiter) zur Verfügung. Andere Personen können nicht zugelassen werden.
    Weitere Informationen zu Zulassung und Freischaltung
    Hinweise für Gäste
  • Der Zugang zu den vom Rechtsinformatikzentrum angebotenen Diensten ist von einer Zulassung abhängig. Hierzu zählen die Nutzung der PCs in den Computerräumen und den Bibliotheken oder der Zugriff auf die Netzlaufwerke der Lehrstühle, Institute und des persönlichen Laufwerks (sog. Home-Directory).
    Weitere Informationen zu Zulassung und Freischaltung
  • Zulassung erfolgt nur gegen schriftliche Anerkennung der Nutzungsbedingungen.
    Kennungen sind streng individuell und dürfen nicht von mehreren Personen genutzt werden.

Zugriff auf Datenbanken (Juris, Beck-Online und andere) sowie eZeitschriften

Antragsformulare

Die Webseite der Juristischen Fakultät

  • Die Webseiten der Fakultät werden soweit wie möglich direkt von der jeweiligen Einrichtung selbst gepflegt, so insbesondere die Auftritte der Lehrstühle nebst den Seiten der diesen angehörigen Personen. Diese dezentrale Redaktion erlaubt größtmögliche Aktualität aller Unterbereiche.
    Die Pflege der zentralen Seiten und die Aufsicht über den Gesamtauftritt übernimmt das Rechtsinformatikzentrum.
  • Veranstaltungsmaterialien werden von den Dozenten selbst bereitgestellt. Diese entscheiden eigenständig über Art, Form und Dauer eines Angebots.
  • Stellenanzeigen dürfen nur von bestimmten Redakteuren eingestellt werden. Derzeit sind dies Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
    Weitere Informationen zu Stellenanzeigen

Erhalte ich vom Rechtsinformatikzentrum EDV-Support?

Wie komme ich mit meinem PC oder Notebook ins Internet? Anschluß von Geräten an das Netzwerk, Verbindung mit dem WLAN

  • Der Anschluss von Geräten (PC, Notebook, Drucker, Scanner usw.) an das kabelgebundene Netzwerk der Juristischen Fakultät ist grundsätzlich nur mit Genehmigung eines Netzverantwortlichen möglich und gestattet. Es werden nur dienstlich genutzte Geräte von Fakultätsangehörigen zugelassen.
    In einigen Bereichen stehen "öffentliche" kabelgebundene VPN-Zugänge bereit, an die Geräte auch ohne Zulassung angeschlossen werden können. Das LRZ bietet eine Standortliste an. Geeignete Anschlüsse sind entsprechend gekennzeichnet.
    Zur Nutzung dieser Anschlüsse gilt das im Folgenden zu kabellosen Zugängen Gesagte entsprechend.
  • Die Verwendung des kabellosen Zugangs (WLAN) steht allen Personen frei, die eine aktive Campus- oder sonst berechtigte Kennung (etwa über DFN-Roaming und eduroam) besitzen.
    Die Nutzung ist unmittelbar über https://vpnweb.lrz-muenchen.de möglich. Komfortabler ist es jedoch VPN-Client des LRZ auf dem verwendeten Computer zu installieren.

    Die WLAN-Zugänge werden vom Leibniz-Rechenzentrum bereitgestellt und betrieben: Kommunikation mit mobilen Rechnern im MWN
    Übersicht: Funk-LAN Access-Points im Bereich der Fakultät
  • DFN-Roaming / Eduroam
    Informationen zu den Roaming Programmen für reisende Wissenschaftler und Studenten, die eine Nutzung der eigenen Heimatkennung ermöglichen, finden Sie auf den Seiten für Gäste der Fakultät
  • Ausführliche Anleitungen und FAQs zur Einrichtung und Konfiguration einer VPN-Verbindung für alle unterstützten Betriebssysteme bietet das LRZ an: http://www.lrz-muenchen.de/services/netz/mobil/vpn
  • WLAN-Support erhalten Sie über das Campus-Helpdesk.

E-Mail

Wer ist mein Master-User?

Was hat es mit den Netzlaufwerken auf sich?

  • Die Netzlaufwerke befinden sich auf den Servern des Rechtsinformatikzentrums. Sie können von Berechtigten von allen geeigneten Arbeitsplätzen aus wie im PC eingebaute Laufwerke genutzt werden.
  • Auf dem persönlichen "Heimlaufwerk" können persönliche, vertrauliche Informationen gespeichert werden.
  • Für die gemeinsame Nutzung der Angehörigen eines Lehrstuhls sind Lehrstuhllaufwerke eingerichtet. Hier können Daten abgelegt werden, die für die Aufgaben des Lehrstuhls benötigt werden und auch Kollegen zur Verfügung stehen sollen.
  • Auf Institutsebene existieren ebenfalls Laufwerke, auf die alle beteiligten Lehrstühle gemeinsamen Zugriff haben.
  • Es besteht die Möglichkeit, auch auf den gemeinsam Laufwerken vertrauliche Ordner einzurichten, die nur von ausgewählten Personen zu sehen sind.

Wie erhalte ich Zugang zu den Netzlaufwerken meiner Einrichtung?

  • Die Nutzung der Netzlaufwerke ist nur auf schriftlichen Antrag und mit Zustimmung der Leitung der betroffenen Einrichtung möglich. Erweiterungen bereits bestehender Zugriffsmöglichkeiten setzten ebenfalls einen derartigen Antrag voraus.
  • Die Verbindung mit den Netzlaufwerken setzt einen geeigneten PC mit entsprechendem Netzwerk-Client voraus. Grundsätzlich sind Windows-Betriebssysteme geeignet (ab Version "Professional").

Datensicherung

  • Für die Sicherung der lokal gespeicherten Daten auf dem eigenen PC sind die Benutzer selbst verantwortlich.
  • Es ist nur notwendig, die eigenen Nutzdaten (Office-Dokumente, heruntergeladene Dateien, Daten lokaler E-Mail-Programme etc) auf ein anderes Medium zu kopieren. Die Verwendung einer eigenen sinnvollen Ordnerstruktur hilft hierbei. Es genügt dann, in regelmäßigen Abständen Kopien dieser Ordner zu erstellen. Falls Sie mit lokale Daten arbeiten möchten, sollten diese möglichst auf einer anderen Festplatte oder Partition als der mit dem Betriebssystem (meist Festplatte C:\ ) gespeichert werden.
  • Es ist nicht sinnvoll, komplette Kopien von Festplatten oder Programmordnern anzufertigen! Diese sind im Ernstfall zur Wiederherstellung des Systems regelmäßig unbrauchbar und belegen damit nur unnötig Speicherplatz.
  • Auf den Netzlaufwerken gespeicherte Daten sind von der Funktionsfähigkeit des PCs unabhängig und bleiben damit auch bei einem Totalausfall des Arbeitsplatz-PCs erhalten. Hier sind Daten bei Verlust auch regelmäßig wesentlich einfacher wieder herzustellen. Es empfiehlt sich daher, wichtige Daten auf den Netzlaufwerken abzulegen. Sollte Ihr persönliches Laufwerk nicht ausreichend Platz für vertrauliche Daten aufweisen, kopieren oder brennen Sie diese bitte auf einen externen Datenträger.

Wo erhalte ich Unterstützung bei der Anschaffung neuer EDV-Geräte?

  • Das Rechtsinformatikzentrum berät Beschäftigte der Fakultät bei geplanten Anschaffungen und vermittelt soweit möglich auch passende Angebote zu Hochschulkonditionen.

Leihgeräte

  • Beschäftigte der Fakultät können ein Notebook und einen Beamer zur dienstlichen Verwendung beim Rechtsinformatikzentrum ausleihen. Weitere Informationen und Antragsformulare im Intranet.
    Ein zweiter Beamer steht zur Leihe bei der Bibliothek für Öffentliches Recht bereit.

Woher erhalte ich benötigte Software und Informationen/Anleitungen dazu?

  • Betriebssysteme und Anwendungsoftware können Sie zu günstigen Konditionen über das Leibniz Rechenzentrum beziehen bzw. lizenzieren (LRZ-Softwarebezug). Die Möglichkeit zum kostenfreien Bezug  kommerzieller Software besteht an der Juristischen Fakultätgrundsätzlich nicht.
  • Pro Rechner ist regelmäßig eine gesonderte Lizenz erforderlich. Eine an Ihrer Einrichtung eventuell vorhandene Installations-DVD/CD bedeutet nicht, dass die Software beliebig oft installiert werden darf. Ein Wechsel zu anderen (neueren) Versionen ist ebenfalls nur erlaubt, wenn die entsprechende (neue) Lizenz vorhanden ist.
  • Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Lizenzbedingungen des LRZ
  • Hochschulangehörigen bietet das LRZ eine große Auswahl an preisgünstigen Skripten und Handbüchern zu Betriebssystemen und Anwendungssoftware.

Antivirus

  • Sophos Anti-Virus kann von Angehörigen der Universität kostenfrei genutzt werden. Weitere Informationen und Download
  • Bitte achten Sie stets auf möglichst tagesaktuellen Schutz. Falls sich Ihr Virenprogramm nicht (mehr) selbständig aktualisiert, bietet es nach kurzer Zeit keinen ausreichenden Schutz mehr.

Zu Gast an Lehrstühlen oder Einrichtungen der Fakultät

  • Für Gäste der Fakultät relevante Hinweise zu IT- und EDV-Nutzung sind auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
  • Kennungen zur Nutzung der EDV-Einrichtungen erhalten Gäste ausschließlich vom Master-User der sie betreuenden Einrichtung.